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Foto: Rico Prauss

Bausparkassengesetz: Verbraucher bleiben im Regen stehen

Rede von Susanna Karawanskij,

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen, Drucksachen 18/6418, 18/6680, 18/6903.

 

 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!

Frau Karliczek, der Skandal besteht genau darin, dass zahlreiche Bausparkassen Tausende Verträge mit ihren Kunden einseitig gekündigt haben. Diese Verträge waren gut verzinst und liefen in der Regel schon mehrere Jahre. Dieser Schritt wurde mit den derzeit niedrigen Zinsen begründet. Zu Recht klagen viele Kunden dagegen. Wenn etwas zu Vertragsabschluss versprochen wurde, dann muss das aus meiner Sicht auch eingehalten werden. Dieses Verhalten der Bausparkassen ist ein Schlag ins Gesicht der Kunden.

(Die Rednerin hält ein Schriftstück hoch) – Ich glaube, alle Abgeordneten hier im Haus haben auch diese Weihnachtspost von den Bausparkassen bekommen. Darin wird schon fast höhnisch auf die Notwendigkeit dieser Kündigungen hingewiesen.

Nun versucht die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf, den wir heute hier verhandeln, den Bausparkassen im aktuellen Niedrigzinsumfeld zur Seite zu stehen – und eben nicht den Kundinnen und Kunden. Sie unternehmen keine Schritte gegen dieses Kündigungsgebaren und damit gegen diese Vertragsuntreue der Bausparkassen, und das, obwohl es 30 Millionen Bausparverträge gibt. Sie versäumen es – das haben Sie auch beim Lebensversicherungsreformgesetz getan –, sich hier an die Seite der Kundinnen und Kunden zu stellen. Ich sage es jetzt noch einmal: Das geht so nicht.
(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben Kritikpunkte bei diesem Gesetzentwurf, und ich will sie gleich formulieren:

Am Anfang Ihres Gesetzentwurfs schreiben Sie von einem Bausparkollektiv. Wenn jemand einen Bausparvertrag abschließt, dann interessieren ihn der Zinssatz und wann die Darlehenssumme ausgezahlt wird. Es interessiert, glaube ich, nicht, welches fiktive Kollektiv es gibt. Den Kunden interessieren also die ganz individuellen Vertragsbedingungen. Kein Bausparer denkt daran, dass er Teil eines Kollektivs ist und dass vor allen Dingen sein Vertragsinteresse einem fiktiven Gemeinschaftsinteresse untergeordnet werden könnte.
(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Sie sind gegen ein Kollektiv?)

Was das bedeutet, ist klar: Die Bausparkassen können fortan ihr eigenes Interesse als Kundeninteresse, als das fiktive Kollektivinteresse, ausgeben. Dadurch können sie Kunden vorzeitig aus ihren gut verzinsten Verträgen drängen.
(Lachen der Abg. Anja Karliczek [CDU/ CSU])
Es sieht also wieder so aus, als ob hier die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher geschliffen werden. Frau Karliczek, dazu sagen wir ganz klar – und dabei bleiben wir auch –, dass das mit der Linken nicht zu machen ist.
(Beifall bei der LINKEN – Anja Karliczek [CDU/CSU]: Ja, weil Sie es nicht verstanden haben! Das ist das Problem!)

Ein zweiter kritischer Punkt ist, dass die Änderungen an den laufenden Bausparverträgen einseitig – ich betone: einseitig – mit der Genehmigung der Finanzaufsicht BaFin vorgenommen werden können.
Die Regelungen zu dieser Sondergenehmigung der einseitigen Vertragsänderung sind zu lasch formuliert; das bleibt. Ich denke, dass ein solcher Eingriff in bestehende Verträge nur als letzter Ausweg möglich sein sollte, nämlich genau dann, wenn einer Bausparkasse Insolvenz droht und die Einlagen beziehungsweise die Finanzierungen der Bausparkunden gefährdet sind.

Die bestehende Regelung ermöglicht es, dass Bausparkassen diese Änderungen ohne diese Notsituation zulasten ihrer Kunden vornehmen können. Das kann nicht im Interesse der zahlreichen Bausparerinnen und Bausparer sein.
(Beifall bei der LINKEN)

Insbesondere Kunden mit der weit verbreiteten Kombifinanzierung beziehungsweise dem Bausparsofortdarlehen stehen bei einer Bausparkasseninsolvenz vor einem Problem; denn sie sind nur unzureichend geschützt. Um auch das noch zu sagen: Sie verlieren kein Wort über diese Bausparsofortdarlehen. Auch das ist ein weiterer Kritikpunkt von uns.

Meine Damen und Herren, wir von der Linken lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Sie gehen kaum auf die Risiken und Probleme im Bauspargeschäft ein. Ich hoffe, dass wir nicht in ein paar Jahren hier wieder zusammensitzen und den Zusammenbruch einiger Bausparkassen zu beklagen haben, weil Sie heute nicht die richtigen Weichen gestellt haben, um die Bausparkassen zu stabilisieren. Sie schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Interessen zu wenig.
(Manfred Zöllmer [SPD]: Das ist ziemlich dreist, die Argumentation! Das muss ich wirklich sagen!)

Das ist ganz klar der falsche Weg. Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Eine insolvente Sparkasse ist für ihre Kunden auch nicht sehr gut, oder? Da haben wir dann gleich mehrere Kinder mit dem Bade ausgeschüttet!)