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Assoziationsrecht wirksam umsetzen - Gleiche Rechte durchsetzen

Rede von Sevim Dagdelen,

Beratung des Antrags der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen – Assoziationsrecht wirksam umsetzen (BT-Drs. 17/7373)

Es ist gerade einmal eine Woche her, dass dem 50jährigen Bestehen des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens gedacht wurde. Auch Bundeskanzlerin Merkel und der türkische Ministerpräsident Erdogan nahmen an der offiziellen Festveranstaltung teil.

Zu Recht wurden dabei die Leistungen der aus der Türkei nach Deutschland gekommenen Migrantinnen und Migranten hervorgehoben und den Betroffenen dafür gedankt – und das tut auch der Ihnen vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE. Um allerdings eines vorweg klar zu machen: Es geht uns dabei überhaupt nicht exklusiv oder besonders um die Lebensleistungen der Menschen speziell aus der Türkei. Nein, unser Dank und unsere Anerkennung gelten selbstverständlich gleichermaßen allen nach Deutschland eingewanderten Menschen aus allen Ländern dieser Welt!
DIE LINKE hält aber nichts davon alle 50 Jahre sich anlässlich eines Festaktes bei den Menschen zu bedanken aber sonst eine migrantenfeindliche Politik zu machen wie es die jetzige aber auch die vorigen Bundesregierungen fast immer getan haben.

Nun gibt es mindestens drei Gründe, auf die Lage der türkischen Migrantinnen und Migranten näher einzugehen als mit einem losen Danke, was nichts kostet: Zum einen die schiere Zahl: Es handelt sich bei ihnen um die größte Einzelgruppe der hier lebenden Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit.
Zum zweiten verdienen sie besondere Aufmerksamkeit, weil sie besonderen Anfeindungen ausgesetzt ist: Nicht erst seit Sarrazin werden insbesondere türkische – aber z.B. auch arabische – Migrantinnen und Migranten als Chiffre für vermeintlich integrationsunwillige, den Staatshaushalt belastende oder gar bedrohliche Menschen angesehen. Die ausgeprägte und zunehmende Feindlichkeit gegenüber Muslimen in diesem Land spielt dabei eine unheilvolle Rolle, aber auch deren sozial besonders ausgegrenzte Lage, die ihnen als persönliches Versagen oder gar Unwilligkeit zur Last gelegt wird.

Der dritte Grund, warum auf den staatlichen Umgang mit türkischen Staatsangehörigen gesondert eingegangen werden sollte und der auch Gegenstand des vorliegenden Antrags ist, ist deren Sonderstellung im Aufenthaltsrecht. Viele Menschen, auch viele Betroffene, wissen es nicht, aber das seit 1963 geltende Assoziierungs-Abkommen der EU, damals noch EWG genannt, mit der Türkei und nachfolgende Protokolle und Beschlüsse verschaffen türkischen Staatsangehörigen besondere Rechte. Und diese einmal von der EU eingegangenen Verpflichtungen können auch nicht mehr im Nachhinein von den Nationalstaaten wieder zurückgenommen werden! Dies hat der Europäische Gerichtshof durch zahlreiche Urteile geklärt, aber immer wieder muss er unwillige Staaten der EU an ihre vertraglichen Verpflichtungen erinnern. Dieser zunehmende Rechtsnihilismus ist skandalös.

Das so genannte Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht sieht verbindlich vor, dass es keine Verschlechterungen im Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht, bei der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gegenüber türkischen Staatsangehörigen geben darf. Das gilt auch für zwischenzeitliche Erleichterungen, das gilt in Bezug auf Regelungen des Familiennachzugs und selbst in Bezug auf Regelungen zur erstmaligen Einreise. All dies hat die Bundesregierung infolge zahlreicher parlamentarischer Anfragen der LINKEN zu diesem Thema im Grundsatz bereits einräumen müssen – nur um stets erneute rechtliche Ausflüchte aus dem paragrafenschweren Zylinderhut des Bundesinnenministeriums zu zaubern, um diese Vorgaben des Europäischen Gerichtshof nicht umzusetzen.

Auf diesen Skandal möchte DIE LINKE mit dem vorliegenden Antrag aufmerksam machen: Die Bundesregierung weigert sich unseres Erachtens bewusst, verbindliches Assoziationsrecht und Entscheidungen des EuGH wirksam umzusetzen und verwehrt somit türkischen Staatsangehörigen gezielt ihre Rechte! Sie können die hilflosen und wenig überzeugenden Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der LINKEN zu diesem Thema nachlesen: Wer einigermaßen mit der Rechtsprechung und Fachliteratur befasst ist, weiß, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis der EuGH zahlreiche europarechtswidrige Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsrechts kassieren wird. Die Bundesregierung spielt schäbigerweise jedoch auf Zeit und besteht darauf, dass der EuGH zu jeder einzelnen Frage stets erneut eine Entscheidung treffen soll, auch wenn deren Ergebnis angesichts der vorliegenden Rechtsprechung längst klar ist.

Um nur kurz anzudeuten, worum es inhaltlich und konkret geht: Der EuGH wird bald entscheiden, dass türkischen Staatsangehörigen auch im Rahmen der so genannten passiven Dienstleistungsfreiheit eine visumfreie Einreise nach Deutschland erlaubt werden muss. Aus offiziellen Informationen der Bundesregierung an den Bundestag geht hervor, dass auch der Juristische Dienst des Innen- und Justizrats der Europäischen Union davon ausgeht, dass eine solche Entscheidung des EuGH zu 95% zu erwarten ist. Auf Anfragen meiner Fraktion jedoch tut die Bundesregierung so, als sei es geradezu absurd, so etwas auch nur zu denken.

In nicht allzu ferner Zeit wird auch die Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug auf türkische Staatsangehörige nicht mehr anwendbar sein. In den Niederlanden wurde erst vor kurzem letztinstanzlich entschieden, dass neue Sprach- und Integrationsanforderungen gegen das Verschlechterungsverbot des Assoziationsrechts verstoßen. Infolgedessen wird von türkischen Staatsangehörigen z.B. kein Sprachtest vor der Einreise beim Familiennachzug mehr verlangt. Die vom niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders abhängige niederländische Regierung setzt diese Rechtsprechung konsequent um – die Bundesregierung hingegen ist nicht einmal dazu im Stande, ihre Anwendungshinweise zum Assoziationsrecht aus dem Jahr 2002 zu aktualisieren, obwohl diese angesichts der sich fortentwickelnden Rechtsprechung des EuGH nicht nur veraltet sind, sondern geradezu als Anleitung zum Rechtsbruch bezeichnet werden müssen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Ihnen sicherlich bekannten Ausarbeitung eine gute Zusammenfassung und Rechtsübersicht dazu erstellt, welche Regelungen im deutschen Aufenthaltsrecht mit den Verschlechterungsverboten des Assoziationsrechts unvereinbar sind. Die konkreten Forderungen in unserem Antrag beziehen sich zunächst nur auf solche Regelungen, die auch nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes als Verstoß gegen EU-Recht angesehen werden müssen. Es ist aber klar, dass ein systematischer Günstigkeitsvergleich der Rechtsentwicklung seit den 70er Jahren weiteren Änderungsbedarf hervorbringen wird – deshalb weigert sich die Bundesregierung ja auch so hartnäckig, diesen Vergleich vorzunehmen!

Wir werben deshalb bei den anderen Fraktionen des Bundestages dafür, einer Sachverständigen-Anhörung zur zweiten Forderung unseres Antrags zuzustimmen. Gerade weil es sich beim Assoziationsrecht um eine komplexe und weitgehend unbekannte Rechtsmaterie handelt, sollten wir uns durch unabhängige Sachverständige und nicht durch weisungsgebundene Vertreter der Exekutive beraten lassen, welche Rechtsänderungen im Detail erforderlich sind.

Nach Ansicht der LINKEN, und hier komme ich zum Anfang zurück, sollten sich die notwendigen umfangreichen Erleichterungen im Aufenthaltsrecht auch nicht auf türkische Staatsangehörige beschränken, sondern alle Drittstaatsangehörigen einbeziehen. Es wäre absurd, die Zersplitterung des Aufenthaltsrechts weiter voranzutreiben: Für Unionsangehörige gilt das deutsche Aufenthaltsgesetz ohnehin nicht, für bestimmte privilegierte Staaten gelten Sonderregelungen, und was für türkische Staatsangehörige gilt, steht schon längst nicht mehr im Gesetz.

Gerade weil es sich bei den türkischen Staatsangehörigen um die größte Gruppe handelt, und gerade weil zahlreiche Verschärfungen insbesondere mit Blick auf sie erlassen wurden, plädieren wir dafür, diese Verschärfungen insgesamt zurückzunehmen. Das aufgebaute Droh- und Zwangsinstrumentarium im Umgang mit Migrantinnen und Migranten ist ohnehin falsch und von fataler Wirkung, wie die zunehmende Fremden- und Islamfeindlichkeit, Vorurteile und Zerrbilder belegen. Wir appellieren an die Bundesregierung aber auch an das Parlament, diese Änderungen, die in Bezug auf türkische Staatsangehörige rechtlich ohnehin zwingend sind, nicht erst auf Druck des EuGH, sondern bewusst und mit Überzeugung vorzunehmen. Sie sollten innerhalb der deutschen Bevölkerung um Verständnis für eine solche, auf Zwang und Drohungen weitgehend verzichtende Migrationspolitik werben, statt gefährliche, nicht nur Türken- , sondern auch EU-feindliche Ressentiments zu fördern, wenn solche Änderungen zwangsweise infolge von Entscheidungen eines vermeintlich „fernen“ EU-Gerichts erfolgen. Mit unserem Antrag haben Sie die Chance dazu, dieses Thema nicht Rechtspopulisten zu überlassen.