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Änderungsbedarf besteht, aber das ist nicht die Lösung

Rede von Frank Tempel,

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Damen und Herren!

im Gesetz über Ruhebezüge des Bundespräsidenten in der Fassung von 2009 ist geregelt, dass der Bundespräsident beim Ausscheiden aus seinem Amt einen Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge erhält. Mit dem Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff vom Amt aus persönlichen Gründen gerieten in den Medien und im politischen Raum die Ruhebezüge in den Blick. Christian Wulff selbst brachte die unangemessenen Höhe der Ruhebezüge in die Diskussion. 

Nicht nur von Seiten der LINKEN wurde auch über die Frage nachgedacht inwieweit das Amt des Bundespräsidenten überhaupt noch zeitgemäß ist.  Doch das geht über das hier vorliegende Thema hinaus und sollte sehr gründlich in einem breiteren Rahmen diskutiert werden.

Seit November vorherigen Jahres liegt  der Gesetzentwurf der SPD auf dem Tisch. Es gab dazu mehrere Berichterstattergespräche sowie ein Treffen der Berichterstatter mit der Präsidialverwaltung. Alle Fraktionen bekannten sich dazu, dass Regelungsbedarf besteht und ein gemeinsamer Antrag die beste Lösung ist, um das Amt nicht zu schädigen.

Ich möchte auch ganz ausdrücklich betonen, dass ein solcher gemeinsamer Antrag auch möglich gewesen wäre, wenn die SPD nicht im Zeichen des kommenden Wahlkampfes die Vorreiterrolle für sich besetzt hätte und mit einem eigenen – auch noch schlechten – Antrag einen Pflock in den Verhandlungstisch eingeschlagen hätte. Ein gemeinsamer Antrag heißt, erst miteinander reden, Gemeinsamkeiten finden und dann einen gemeinsamen Antrag formulieren. Die SPD war somit nicht Vorreiter, sondern Verhinderer einer gemeinsamen Lösung. So ist das nun mal, wenn Wahlkampf wirklich wichtiger ist als alles andere.

Und Vorschläge hat es in den mündlichen Beratungen umfangreich gegeben. Ich denke, in der Summe der Ideen aller Fraktionsvertreter war auch der Ansatz einer guten Lösung vorhanden. 

Nun wird also doch über den ursprünglichen Antrag der SPD diskutiert und abgestimmt. Er sieht eine Mindestamtszeit von zwei Jahren und sechs Monaten vor, um 50 Prozent der Ruhebezüge zu erhalten. Nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren sind es 75 Prozent. Erst nach zwei Amtszeiten würden 100 Prozent der Amtsbezüge erreicht.

DIE LINKE begrüßt die Idee der zeitliche Staffelung, sieht aber in einer nicht vorhandenen Grundversorgung in der ersten Hälfte der Amtszeit einen Mangel. Bei einem Ausscheiden zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen gäbe es keinerlei Ruhebezüge. Wer will vermitteln, dass ein Bundespräsident, der nach einem Jahr Amtszeit schwer erkrankt, keinen Anspruch auf Ruhebezüge hat?

Der grundsätzliche Fehler im Antrag ist aber der Vorschlag zur Erreichung der vollen Ruhebezüge  nach zwei Amtszeiten. Das allein macht bereits den SPD-Ansatz  völlig unannehmbar.

Es kann folgende Situation entstehen: Am Ende einer ersten Amtszeit unterzeichnet der Bundespräsident ein umstrittenes Gesetzt. Ob berechtigt oder nicht, hier entsteht automatisch der Vorwurf, bereits die eigene Wiederwahl im Blick zu haben. Das Amt des Bundespräsidenten allein durch die Möglichkeit eines solchen Vorwurfes zu belasten, ist unverantwortlich.

Im übrigen war genau dies auch Inhalt der Beratungen der Berichterstatter und der Fakt, dass der SPD-Antrag mit diesem deutlichen Makel aufrecht erhalten wurde zeigt, dass es der SPD nie um eine Lösung, sondern nur um die parlamentarische Show ging.

DIE LINKE ist nach wie vor an einer gemeinsamen Lösung interessiert, dann halt in der nächsten Legislatur. Die Höhe der zu erreichenden Ruhebezüge ist zweitrangig. Ob die bis 1959 geltende Regelung wieder eingeführt wird, so dass die Höhe der Ruhebezüge wieder bei 50 Prozent oder weiter bei hundert Prozent liegt, ist sekundär. Wichtig ist uns eine Regelung, die eine Grundversorgung von Beginn der Wahlperiode und eine zeitlichen Stufung enthält. Dabei muss die Unabhängigkeit des Amtes gewahrt bleibt. Einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen in diese Richtung wird sich DIE LINKE nicht verschließen.