Das Europäische Parlament hat am 27. Oktober 2015 den sog. Trilog-Kompromiss zur Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt gebilligt. Die Verordnung enthält u.a. sehr ungenaue Formulierungen zur Netzneutralität. So wäre es Internetanbietern erlaubt, bezahlte Überholspuren anzubieten. Ein Zwei-Klassen-Internet wäre die Folge. Doch unter sehr strenger Auslegung der EU-Verordnung könnte ein solches Szenario ausgeschlossen und die Netzneutralität gewahrt bleiben.
Netzneutralität im Rahmen der Vorgaben der EU-Verordnung gesetzlich absichern
Parlamentarische Initiativen
von
Halina Wawzyniak,
Frank Tempel,
Ulla Jelpke,
Petra Pau,
Martina Renner,
Petra Sitte,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/6876