Während CDU und FDP bei den Schwächsten sparen, weigern sie sich, trotz Verfassungsauftrag zur Ablösung, die Kirchen am Sparkurs zu beteiligen. Die Staatsleistungen sind zudem Teil der weiterhin bestehenden Verflechtung von Staat und Religion - eine konsequente Trennung ist aber Voraussetzung für eine Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften und somit für Religionsfreiheit.