Beihilfeberechtigte, also Beamtinnen und Beamte sowie andere Gruppen, können sich sowohl privat als auch freiwillig gesetzlich krankenversichern. Einen Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten, die Beihilfe, gibt es aber (fast) nur für privat Versicherte. Da es keinen Arbeitgeberanteil wie für Angestellte gibt, ist die gesetzliche Krankenversicherung meist deutlich teurer. Gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte sind also benachteiligt.
Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung
Parlamentarische Initiativen
von
Harald Weinberg,
Kathrin Vogler,
Sabine Zimmermann,
Eva Bulling-Schröter,
André Hahn,
Katja Kipping,
Jan Korte,
Katrin Kunert,
Kersten Steinke,
Azize Tank,
Birgit Wöllert,
Pia Zimmermann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/11343
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/11738 vor.