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Soziale Schutzrechte von Jugendlichen weiterentwickeln und ausbauen - Für eine Reform des gesetzlichen Jugendarbeitsschutzes

Positionspapier,

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein elementares soziales Schutzsystem für die Jüngsten unter den abhängig Beschäftigten. Es soll Jugendliche nicht nur vor körperlichen und seeli-schen Schäden schützen, sondern gleichzeitig den ökonomischen Druck auf die schwächsten Glieder im Betrieb mindern. Weil sich Jugendliche am Beginn ihres Erwerbslebens weniger gegen Ausbeutung und unmenschliche Arbeitsbedingungen wehren können als Erwachsene, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz für diese Gruppe eine wichtige soziale Absicherung der Arbeits- und Lebensbedingungen.

Beschluss der Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 12. Dezember 2006

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein elementares soziales Schutzsystem für die Jüngsten unter den abhängig Beschäftigten. Es soll Jugendliche nicht nur vor körperlichen und seeli-schen Schäden schützen, sondern gleichzeitig den ökonomischen Druck auf die schwächsten Glieder im Betrieb mindern. Weil sich Jugendliche am Beginn ihres Erwerbslebens weniger gegen Ausbeutung und unmenschliche Arbeitsbedingungen wehren können als Erwachsene, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz für diese Gruppe eine wichtige soziale Absicherung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Es hat darüber hinaus eine wichtige bildungs-, wirtschafts- und sozialpolitische Funktion. Die Einhaltung von Schutzstandards für junge ArbeitnehmerIn-nen ist ein Indikator für die Qualität ihrer beruflichen Ausbildung. Gerade eine Wirtschaft, der absehbar die Fachkräfte ausgehen, sollte an einer nachhaltigen Sicherung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Erwerbstätigen interessiert sein. Ein wirksamer und nachhaltiger Schutz vor Gefährdungen während der ersten Schritte ins Arbeitsleben ist schließlich ein Beitrag zur langfristigen Sicherung der Fähigkeit von Menschen zur selbstständigen Bestreitung des Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit und damit ein Baustein zur Zukunftsfestigkeit der sozialen Sicherungssysteme. Im dreifachen Sinn gilt daher: Der Jugendarbeitsschutz von heute ist die soziale Sicherheit von morgen!

Beim Jugendarbeitsschutz geht es nicht nur um kürzere oder längere Arbeitszeiten für Ju-gendliche oder um deren ‚Ausbildungsfähigkeit’, sondern um jugendpolitische Kernfragen. Für Jugendliche geht es eben auch darum, ob sie am Beginn ihres Erwerbslebens als billige Arbeitskräfte missbraucht werden können oder nicht, ob sie zu allen Tages- und Nachtzeiten für ihren Arbeitgeber zur Verfügung stehen sollen oder nicht, und ob sie am Beginn ihres Berufslebens ein System von sozialen Schutzrechten vorfinden, das sie in ihrer besonderen Lebens- und Entwicklungssituation ernst nimmt und absichert. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Mindeststandards in einer für Jugendliche wichtigen Phase, sowohl für ihre körperliche und seelische Entwicklung als auch für ihre berufliche und gesellschaftliche Sozialisation. In dieser Phase lernen Jugendliche zum ersten Mal den Konflikt zwischen abhängiger Beschäftigung und Profitmaximierung am eigenen Leib kennen und erkennen die Notwendigkeit von sozialen Schutzrechten. Neben anderen Gesetzen (z.B. Berufsbildungsgesetz, Be-triebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz) prägt die Qualität des Jugendarbeits-schutzgesetzes die ersten Erfahrungen mit sozialen Schutzrechten, mit deren Verwirklichung in der Praxis und schließlich mit ihrem Charakter als umkämpfte Errungenschaften.

Der Kampf um einen wirksamen und nachhaltigen Jugendarbeitsschutz war und ist für Ge-nerationen von jungen AktivistInnen aus Gewerkschaften, Jugendverbänden und sozialen Bewegungen eine der prägenden Auseinandersetzungen, die Identifikation gestiftet und po-litisches Bewusstsein gebildet hat. Die Fraktion DIE LINKE. strebt eine praktische Allianz mit den Kräften in der Gesellschaft an, die als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen eine soziale Reformpolitik anstreben, die die Schutzrechte von Jugendlichen nicht als ‚Ausbil-dungshemmnisse’ unter den Teppich kehrt, sondern konsequent und an den Anforderungen der Arbeitswelt orientiert ausbaut. Als Fraktion, die geschlossen und konsequent die Interes-sen von ArbeitnehmerInnen und Erwerbslosen vertritt, unterstützen wir alle Aktionen von Gewerkschaften und Jugendverbänden gegen eine Aufweichung des gesetzlichen Jugendar-beitsschutzes. Darüber hinaus stoßen wir einen gesellschaftlichen Diskussionsprozess über den notwendigen Ausbau der Schutzrechte von Jugendlichen in der Berufseinstiegsphase an.