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Ein Saisonarbeiter kniet in einem Spargelfeld. Im Vordergrund ist ein Drahtkorb mit Spargeln zu sehen. Foto: © istock.com/juefraphotoFoto: istock.com/juefraphoto

Sofortige Schutzmaßnahmen und Lohnzuschlag 
für Erntehelfer*innen

Positionspapier,

Trotz der durch die Corona-Pandemie bedingten Einreiseverbote hat die Bundesregierung Regelungen geschaffen, die unter Infektionsschutzauflagen 80.000 Saisonarbeitskräften die Einreise zur Arbeit in der einheimischen Landwirtschaft ermöglichen. Die Fraktion DIE LINKE stellt in ihrem Positionspapier klar, dass die Versorgungssicherung in Deutschland nicht auf Kosten der Gesundheit der Saisonarbeitskräfte gehen darf. Dazu hat die Fraktion einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt.

Positionspapier des AK I und AK II 

Ob Obst-, Gemüse-, Wein- oder Spargelanbau, in vielen Bereichen des Agrarsektors sind Saisonarbeitskräfte vor allem aus Osteuropa nicht wegzudenken. Kaum verwunderlich also, dass trotz der durch die Corona-Pandemie bedingten Einreiseverbote die Bundesregierung Regelungen geschaffen hat, unter Infektionsschutzauflagen 80.000 Saisonarbeitskräften die Einreise zur Arbeit in der einheimischen Landwirtschaft ermöglichen.

Auch wenn grundsätzlich die Freizügigkeit für Arbeitnehmer*innen in der EU ein hohes Gut ist, bleibt es ein strategisches Problem, dass unsere Landwirtschaft vor allem aufgrund des hohen Preisdrucks durch die Marktmacht der Verarbeitungs- und Vermarktungskonzerne generell auf möglichst billigen Arbeitskräften beruht. Davon sind die Saisonarbeitskräfte, die oft aus Osteuropa kommen, in besonderem Maße betroffen. Die Lockerung der Einreiseverbote während der Pandemie-Situation ist erst recht mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Für DIE LINKE ist deshalb klar: Unsere Versorgung darf nicht auf Kosten der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit der Saisonarbeitskräfte gesichert werden. Das gilt nicht nur, aber erst recht in Krisenzeiten. Besondere pandemiebezogene Schutzmaßnahmen sind ebenso notwendig wie soziale Sicherung, faire Bezahlung zum Schutz vor Ausbeutung sowie regelmäßige Kontrollen durch die zuständigen Kontrollbehörden sowie Strafen für Zuwiderhandlungen der Arbeitgeber*innen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag fordert:

  • Priorität muss auf Saisonarbeiter*innen in Kulturen gesetzt werden, die zur Sicherung der Grundversorgung sowie zur gesunden Ernährung der Bevölkerung notwendig sind. Sonderkulturen sind nachrangig;
  • Arbeitgeber ebenso wie der Gesetzgeber und Kontrollbehörden stehen gegenüber den Saisonarbeiter*innen in besonderer Verantwortung, ausreichende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu treffen und deren Umsetzung zu kontrollieren. Gefährdungsbeurteilungen im Umgang mit Sars-Cov-2 sind ebenso durchzuführen, wie die Bereitstellung aller relevanten Informationen in der jeweiligen Muttersprache. Wenn sich die Infektionsschutzauflagen im Gegenzug zur Lockerung des Einreiseverbots für Saisonarbeitskräfte als nicht umsetz- oder durchsetzbar erweisen, muss diese unverzüglich widerrufen werden;
  • Gewerkschaften und deren Beratungsstellen im Rahmen des Projekts „Initiative Faire Landarbeit“ müssen ungehinderten Zutritt zu den Betrieben erhalten, um Beschäftigte beraten und über ihre Rechte informieren zu können, Hygienevorschriften sind dabei einzuhalten;
  • Infektionsschutzmaßnahmen für Beschäftigte müssen geschaffen, auf überlange Arbeitszeiten von zehn Stunden und mehr muss verzichtet werden. Das Verbot von Sammelunterkünften und Sammeltransporten muss durchgesetzt, Einzelunterbringung zum Standard werden, ebenso das Bereitstellen ausreichender Schutz-, insbesondere Infektionsschutzmaterialien und angemessener Hygieneeinrichtungen, die nicht von den Beschäftigten zu finanzieren sind;
  • In systemrelevanten Berufen wie auch der Landwirtschaft soll es – analog zu §6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – eine steuerfreie Erschwerniszulage in Höhe von 25 Prozent des Bruttolohns geben (gleichzeitig sind Maßnahmen zur Sicherung kostendeckender Erzeugerpreise notwendig);
  • Es muss eine angemessene soziale Absicherung durch den Arbeitgeber in Deutschland geben;
  • Kontrollen der Arbeits-, Unterbringungs- und Entlohnungsbedingungen, wie insbesondere das Zahlen des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 9,35 Euro, müssen verstärkt werden;
  • Darüber hinaus sind die Arbeitgeberverbände aufgefordert, mit der zuständigen Gewerkschaft über deutlich höhere tarifliche Entgelte zu verhandeln;
  • Die Beschäftigten brauchen in der aktuellen Situation Schutz vor Überforderung statt Regelungen zur Aufweichung gesetzlicher Ruhepausen und -zeiten. Keine Ausnahmen aufgrund von § 14 Absatz 4 des Arbeitszeitgesetzes, der durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. März 2020 angefügt worden ist;
  • Die Bundesrepublik Deutschland muss endlich die ILO-Konvention 184 (Übereinkommen über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft) ratifizieren. Dadurch würde auch Deutschland einen wichtigen Beitrag gegen Sozialdumping und für angemessenen Schutz der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer*innen leisten;
  • Das Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen muss dauerhaft aufgehoben werden;
  • Saisonarbeitskräfte sollen durch faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen mobilisiert werden.