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Riester abbauen – Bestände in die gesetzliche Rente überführen

Positionspapier,

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10./11. Januar 2013

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10./11. Januar 2013

Vor mehr als zehn Jahren haben SPD und Grüne in ihrer Regierungszeit mit den so genannten Riester- und weiteren Reformen das Rentenniveau politisch willkürlich abgesenkt. Erst damit war es möglich, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken.

Um die politisch gerissene Altersvorsorgelücke zu schließen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seitdem freiwillig in eine so genannte Riester-Rente einzahlen. Die Beiträge zu Riester-Produkten werden mit steuerfinanzierten Zulagen gefördert.

Die Rentenpolitik seit Anfang der 2000er Jahre war und ist in dreifacher Hinsicht falsch:

  1. Das Ziel der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist aufgegeben und auf drei Säulen verteilt worden,
  2. das Rentenniveau ist drastisch abgesenkt worden und
  3. die paritätische Finanzierung der Altersvorsorge wurde damit ausgehebelt. Die paritätische Finanzierung der Alterssicherung ist nur für die gesetzliche, nunmehr nicht mehr den Lebensstandard sichernde, Rente geblieben. Die notwendige betriebliche und private Altersvorsorge muss zunehmend (bei der betrieblichen) oder immer schon vollständig (bei der privaten) allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistet werden.

Von Anfang an war zu vermuten, dass das sozialpolitische Ziel, die politisch gerissene Vorsorgelücke mit Riester zu schließen, nicht erreicht werden wird. Heute wissen wir: Das klappt niemals. Die Riester-Vorsorge gaukelt Sicherheit vor, obwohl keine eintritt. Sie wirkt zu Ungunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher und zum Wohle und Profit der Versicherungsunternehmen. In gleichem Maße, wie die Riester-Reform Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Beiträgen entlastet, hat sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Notwendigkeit zusätzlicher Beiträge für die Altersvorsorge belastet. Das einstürzende Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge ist in der jetzigen Architektur nicht mehr zu retten. Ein neuer Bauplan ist nötig. Die gesetzliche Rentenversicherung ist die stabilste Säule. Ihre Tragfähigkeit kann und muss ausgebaut werden.

Insbesondere für Menschen, deren Rente unterhalb des heutigen Grundsicherungsniveaus bleibt, wird die Riester-Rente zum kompletten Verlustgeschäft, da sie auf die „Grundsicherung im Alter“ angerechnet wird. Mehrere Studien haben zudem in den vergangenen Monaten nachgewiesen, dass viele Riester-Produkte bei durchschnittlicher Lebenserwartung keineswegs die versprochenen Renditen erreichen. Zu unsicher sind die Entwicklungen an den Finanzmärkten. Zu intransparent und kostenträchtig haben die Versicherungsunternehmen die Vorsorgeprodukte gestaltet.

Abgesehen von unseren weitergehenden Reformvorschlägen wie zum Beispiel die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen und die Einführung einer Solidarischen Mindestrente wollen wir folgende Möglichkeit unverzüglich durchsetzen:

  • Alle Riester-Sparerinnen und Sparer sollen das gesetzliche Recht erhalten, freiwillig das im bisher kapitalgedeckten Verfahren angesparte Kapital (Beiträge, staatliche Zuschüsse und Zinsen) in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung als Einmalzahlung auf das übliche persönliche Rentenkonto einzugliedern.
  • Weitere Riester-Beiträge entfielen dann für diejenigen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Stornokosten sollen auf 50 Euro begrenzt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte keine Überführungsgebühren erheben.
  • Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge entfiele. Es würden Steuermittel frei, mit denen bisher Riester-Produkte gefördert wurden (Zulagenförderung). Diese müssten künftig für Leistungsverbesserungen in die Gesetzliche Rentenversicherung fließen. Zum Beispiel zur Angleichung der Leistungen für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden; für die Ausweitung der Rente nach Mindestentgeltpunkten und für die Renten von Hartz-IV-Betroffenen oder zur Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten.

In der Konsequenz hieße das, dass mittelfristig die Riester-Renten- und die nachfolgenden Reformen zurückgenommen werden müssen. Wir LINKEN wollen damit das gesetzliche Rentenniveau wieder so anheben, dass ein einmal erreichter Lebensstandard im Alter gesichert und damit die Altersvorsorgelücke geschlossen werden kann.

Die für die Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung notwendige Beitragserhöhung wird zu gleichen Teilen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gemeinsam mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen.

Bereits heute besteht für Riester-Sparerinnen und -Sparer die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln und das bisher angesparte Kapital inklusive Förderzulagen neu anzulegen. Das gilt jedoch nur für einen Wechsel von dem einen zu einem anderen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz anerkannten Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1, S. 1, Nr. 10b AltZertG) oder für eine Verwendung des Geldes für die Herstellung, Anschaffung, Entschuldung oder den Kauf von Genossenschaftsanteilen oder einer selbstgenutzten Wohnung  (§ 1 Abs. 1, S. 1, Nr. 10c AltZertG i.V.m. §§ 92a, 92b EStG). Die hier beschriebene Möglichkeit muss unverzüglich zusätzlich geregelt werden.