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Pflegeberufekammern – eine überholte und unzureichende Antwort auf eine dringliche Frage

Positionspapier,

Positionspapier des Arbeitskreises Arbeit, Soziales und Gesundheit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Der Pflegenotstand in der BRD ist offensichtlich und verschärft sich weiter. Zu wenig Pflegepersonal pro Schicht und offene Stellen, die nicht besetzt werden können. Schichtdienst, Wochenendarbeit und Arbeitsverdichtung machen krank. Die Berufsflucht beginnt schon während der Ausbildung, auch wenn die Ausbildungszahlen steigen. Immer mehr Pflegeanfragen müssen abgewiesen werden, die Pflegequalität ist oft nicht mehr gesichert. Der Pflegenotstand ist also deutlich mehr als ein Notstand der Pflegekräfte. Er führt zu unzureichender Versorgung und Armut. 

Gute Pflege, orientiert an den Bedürfnissen und dem Bedarf der Menschen, die gepflegt werden und die pflegen, ist im derzeitigen System schlicht unmöglich. Hinzu kommt, dass trotzdem sehr hohe Kosten für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen anfallen, während die Löhne für Pflegekräfte – einem traditionellen Frauenberuf – sehr niedrig ausfallen. 

Das gesamte Pflegesystem gehört auf den Prüfstand. Arbeitsbedingungen, Versorgungssicherung, Leistungsvergütung, Entlohnung, Qualitätssicherung sowie Aus- und Weiterbildung sind umzugestalten. Dafür ist eine eigenständige Interessenvertretung und Organisierung der Pflegenden überfällig. 

Gegenwärtig werden Pflegeberufekammern als DIE Vertretung DER Pflege öffentlich interpretiert und von vielen Pflegekräften auch so verstanden. Dieses Bild wurde auch in den Umfragen zur Kammergründung transportiert. Dabei wird verschwiegen, dass Kammern sich vorwiegend an examinierte Pflegekräfte richten. Zu den Pflegenden gehören jedoch auch die Pflegehelfer*innen, Pflegeassistent*innen und Betreuungskräfte. Völlig unberücksichtigt bleiben zudem pflegende Angehörige. 

In der öffentlichen Wahrnehmung wird als Aufgabe der Pflegekammer vor allem die Interessenvertretung der professionell Pflegenden genannt, also beispielsweise die Einbeziehung in gesetzgeberische Prozesse. So solle eine Aufwertung des Berufs erreicht werden. Die Landesregierungen, die Umfragen zur 

Einsetzung einer Pflegekammer in Auftrag gegeben haben, haben diese Fragestellung auch genutzt (vgl. Antje Schwinger, Die Pflegekammer: Eine Interessenvertretung für die Pflege?, Stuttgart 2016). Dies ist jedoch nur eine mögliche Aufgabe. 

Die unterschiedlichen Umfrageergebnisse in den Bundesländern zeigen zudem, dass auch unter den befragten Pflegekräften durchaus gegensätzliche Positionen bestehen. In Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein und Niedersachsen gibt es Pflegeberufekammern. In Hessen wurde die Kammergründung abgelehnt, in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg wurde knapp dafür gestimmt. In Bayern wurde eine Zwangskammer schon im Vorfeld abgelehnt. Hier besteht inzwischen eine »Vereinigung der Pflegenden« (Pflegering) – ein kammerähnlicher Zusammenschluss auf freiwilliger Basis und ohne Zwangsbeiträge –, allerdings mit noch sehr wenigen Mitgliedern. 

Zu den weiteren Aufgaben einer berufsständischen Kammer gehören das Führen eines Berufsregisters, die Überwachung der Berufspflichten, Festlegen der Standards der Fort- und Weiterbildungen und die Überwachung der Kompetenzerhaltung sowie der Sanktionierung von Verstößen. In der Debatte spielen diese wichtigen Punkte allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Die großen Baustellen in der professionellen Pflege wie schlechte Arbeitsbedingungen und deutlich zu geringe Entlohnung werden von einer Berufekammer qua Definition nicht gelöst werden können. Sie gehören schlicht nicht zum Aufgabenspektrum. Hier sind Berufsverbände und Gewerkschaften die maßgeblichen Akteur*innen. 

Vor allem die Proteste bei der Einführung der Kammer inklusive der ersten Beitragsfestsetzung in Niedersachsen Ende 2018/Anfang 2019 zeigen, dass Pflegekräfte nicht zwangsorganisiert werden wollen und außerdem gesamtpolitische Veränderungen einfordern, in die sie wirklich einbezogen werden und für die sie sehr wohl die Regierungen in der Verantwortung sehen. 

Aber aus einer Zwangsmitgliedschaft kann niemals progressive Politik entstehen. Die Menschen in der Pflege müssen selber entscheiden können, mit wem und wie sie sich zusammenschließen, damit ihre Mitgliedsbeiträge in ihrem Sinne eingesetzt werden. Eine Zwangsmitgliedschaft festigt hingegen eine Organisationsstruktur, die am Kern des Problems vorbeigeht. Die Systemfrage wird so nicht gestellt. Es wird lediglich ein erweitertes Funktionsfeld für Verbandsfunktionäre geschaffen. 

Aus Sicht der Linksfraktion im Bundestag kann eine Pflegeberufekammer bestenfalls eine unzureichende Antwort für die notwendigen Umgestaltungen in der Pflege sein. Warum? Als Körperschaft öffentlichen Rechts sind Pflegekammern Instrumente mittelbarer Staatsverwaltung. Es überrascht so nicht, dass die Kammerbestrebungen von Seiten der Gesundheitsministerien in den Bundesländern massiv unterstützt werden. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spricht sich für solch eine berufsständische Vertretung auf Bundesebene aus. Erwartet wird eine formal-demokratische Legitimation für Reformen und Prozesse. 

Rein formal werden »die Pflegenden« so durchaus angehört, sie handeln allerdings berechenbar und jederzeit systemkonform – im Unterschied zu selbstorganisierten Pflegekräften und anderen Betroffenen. Deren Selbstermächtigungsprozesse werden nicht gern gesehen, dabei erkennt man deutlich ein wachsendes Bewusstsein, die Verbesserungen in der Pflege selbst voranzutreiben, etwa indem in Krankenhäusern Erzwingungsstreiks stattfinden statt kämpferischer Mittagspausen. 

Es reicht nicht, »maßgebliche Verbände« für parlamentarische Anhörungen und Gesetzesdebatten zu installieren. Reine Berufsverbände können heute kaum noch maßgeblich sein – denn Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (SGB XI) und der Pflegenotstand ein gesamtgesellschaftliches Problem. Berufsständische Körperschaften sind per se kein Modell mehr für progressive, politische Organisation. Vor allem Gewerkschaften als Tarifpartner sowie Betriebsund Personalräte wären zu stärken, damit sich Pflegekräfte als Beschäftigte wirksam selbst vertreten können. Zugleich ist zu hinterfragen, wie sich diese Vertretungsformen selbst modernisieren müssen, um den besonderen Bedingungen im Pflegebereich gerecht zu werden. 

Der Pflegenotstand muss behoben werden. Dafür braucht es eine starke Stimme aller Pflegenden, deren Wirkungskreis weit über die Fachkräfte hinausgeht. Denn DIE »Stimme der Pflege« ist eine Berufekammer nicht. Die Pflege ist vielstimmig. Dazu gehören Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften, Heimbeiräte, Angehörigeninitiativen, Berufsverbände, kommunale Pflegeräte und Runde Tische, Selbsthilfegruppen und alle anderen Formen der Selbstorganisation der Pflegenden, Patient*innen, Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen. 

Nötig sind wirksame Entscheidungsrechte der Pflegenden und Vertretungen aller, die in die Pflege involviert sind. Nötig ist eine Interessenvertretung aller praktisch Pflegenden auf allen politischen Entscheidungsebenen. Der Pflegenotstand darf nicht verwaltet werden, er gehört beendet.