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Online-Wahlen im Rahmen der Sozialen Selbstverwaltung des Gesundheitssystems

Positionspapier,

AK I »Arbeit, Soziales und Gesundheit«, Fraktionsbeschluss vom 20. April 2021, verantwortlich: Harald Weinberg, AG Gesundheit und Pflege


Hintergrund

Die Soziale Selbstverwaltung gestalten ehrenamtliche (mit Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallerstattung und Reisekostenerstattung, aber ohne Gehalt) Vertreter*innen der Versicherten und die Vertreter*innen der Arbeitgeber. Beide Gruppen werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen gewählt, bei denen die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gebildete Selbstverwaltung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung bestimmt wird. Sie bilden die grundsätzlich paritätisch besetzten Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen und entscheiden so über wesentliche Belange der Kasse mit. Der GKV-SV hat auch einen Verwaltungsrat, der aus Verwaltungsratsmitgliedern der Kassen gewählt wird. Bei der letzten Wahl im Jahr 2017 waren rund 50,9 Millionen Bundesbürger wahlberechtigt. Die Stimmabgabe erfolgt per Brief. Der Gesetzgeber hat für die Sozialwahlen 2023 einen Modellversuch gestartet, der es den Krankenkassen ermöglicht, ihre Sozialparlamente neben der Briefwahl alternativ per Onlinewahl zu bestimmen.1 Die Ersatzkassen und die BKK RWE haben entschieden, diese Möglichkeit zu nutzen. Eine Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung und Durchführung der Online-Sozialwahl wurde bereits durch die sechs Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK und die BKK RWE gegründet und die Arbeit wurde aufgenommen.2

Kritik der beteiligten Akteure

Schon im Vorlauf wurde Kritik an dem Online-Verfahren hinsichtlich Datenschutz und Manipulationsanfälligkeit geäußert. Während bei den Sozialwahlen 2017 bezüglich einer Online-Wahl noch von nahezu allen beteiligten Akteuren in einer Anhörung im Bundestag große Bedenken geäußert wurden, haben sich Ersatzkassen und auch Gewerkschaften nun positiv hinsichtlich der Möglichkeit einer Online-Wahl für 2023 geäußert.3 »Wir wollen den Ersatzkassen-Versicherten auch die Stimmabgabe digital ermöglichen. Die Online-Wahlen bieten die Chance, das Interesse an der Sozialen Selbstverwaltung zu stärken und neue jüngere Wählergruppen zu erschließen«, erklärte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).4 Eine Stellungnahme des vdek zum entsprechenden Gesetzesverfahren führt recht euphorisch an: »Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen zur Einführung von Online-Sozialwahlen unterstützen die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung darin, das Interesse an der Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung zu steigern, neue Wählergruppen zu erschließen und damit die Wahlbeteiligung insge-samt zu stärken.«5

Die Kritik, wie sie in der Vergangenheit auch z.B. von ver.di geäußert wurde, fiel nun deutlich entschärfter aus: »Der Aufbruch ins digitale Zeitalter soll mit der Möglichkeit der Online-Wahlen im Bereich der Krankenkassen gelingen. Dies ist fakultativ, nicht verbindlich vorgegeben, das heißt, jede Kasse entscheidet selbst, wie sie die Wahlen durchführen will. Zu beachten ist hierbei vor allem der Datenschutz und die Rechtssicherheit der Wahlhandlung. Das wurde aber in einem eigenen Gesetz vom Bundesgesundheitsministerium geregelt und ist nicht Bestandteil des Sozialwahlmodernisierungsgesetzes.«6 Bei den Gewerkschaften wird mittlerweile für die Teilnahme an den Online-Wahlen geworben.

Ebenso äußerte sich die Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski: »Ich freue mich sehr, dass meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen für dieses Modellvorhaben gestimmt haben. Das ist ein Stück Zukunft. Die Corona-Krise hat uns deutlich gezeigt, dass wir im Digitalen noch kräftig aufholen müssen. Die Onlinewahlen sind also ein Stück dringend notwendiger Modernisierung.«7

Aus unserer Sicht ist die Kritik gegenüber der Möglichkeit, den Versicherten auch die Abstimmung über eine Online-Sozialwahl zu ermöglichen, keinesfalls ausgeräumt. In der Szene (z.B. Chaos Computer Club) besteht Konsens darüber, dass Online-Wahlen entweder nicht geheim oder nicht nachvollziehbar/überprüfbar sind. Man bei einer anonymen Wahl also den Ergebnissen nur mehr oder minder grundlos vertrauen kann, ohne sie prüfen zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesen Gründen auch den Einsatz von Wahlcomputern zumindest bei Bundestagswahlen untersagt. Die Argumentation, dass – verkürzt wiedergegeben – Sozialwahlen nicht so wichtig seien und daher nicht die gleichen Maßstäbe des Demokratieprinzips (Nachprüfbarkeit) anzulegen seien wie bei Bundestagswahlen, überzeugt nicht und könnte zudem ein Bumerang sein, da damit gleichzeitig Argumente für eine generelle Aufgabe der Sozialwahlen geliefert werden. Diese Bedenken werden durch die jetzigen neuen gesetzlichen Regelungen nicht ausgeräumt.

In der Argumentation für die Online-Wahlen wird angeführt, dass diese Option ein Mittel zur Erhöhung der Wahlbeteiligung im Allgemeinen und insbesondere der Wahlbeteiligung von jungen Wähler*innen sei. Dabei wird auf Estland verwiesen. Jedoch zeigen Studien, dass seit der Einführung von eVoting (2005) die Wahlbeteiligung in Estland insgesamt sinkt. Eine überproportionale Beteiligung von jungen Wähler*innen konnte ebenfalls nicht festgestellt werden.

Fazit

Auch wenn bei Gewerkschaften für Online-Wahlen getrommelt wird und sie in der Bevölkerung beliebt zu sein scheinen, überzeugt dieses Konzept daher leider nicht. Wenn man die Attraktivität der Sozialwahlen steigern will, dann braucht es Information der Wahlberechtigten, über was sie eigentlich abstimmen. Die Wahlberechtigten müssen wissen, welche Entscheidungen die Selbstverwaltung trifft, welche Gruppen sich für was einsetzen und was sich für sie konkret ändern könnte, falls das Wahlergebnis so oder so eintritt. Die Alternativen müssen klar werden. Nur dann sehen die Menschen auch einen Sinn darin, tatsächlich zu wählen und nur so ist eine Erhöhung der Wahlbeteiligung ernsthaft möglich. Diese Information und Transparenz über die Arbeit der Selbstverwaltung kann und soll natürlich unbedingt auch online erfolgen und zwar prominent auf den Seiten und üblichen Informationskanälen der Krankenkassen und auch über die Sozialen Netzwerke. Und auch dann, wenn gerade keine Sozialwahl ansteht.


1  https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitalisierung-sozial-wahlen-sollen-ab-2023-online-moeglich-werden/25346454.html?ticket=ST-10613611-VQTQm37gCPTNKYwaZ7On-ap5, 18.12.2019, abgerufen am 05.03.2021.

2www.aerzteblatt.de/nachrichten/117580/Arbeitsgemeinschaft-zur-Vorbereitung-und-Durchfuehrung-der-Online-Sozialwahl-nimmt-Arbeit-auf, 20.10.2020, abgerufen am 09.03.2021.

3arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++9b585f88-ab01-11e4-a2ae-525400248a66, abgerufen am 05.03.2021.

4www.soziale-selbstverwaltung.de/die-sozialwahl/online-wahl-abstim-men-per-mausklick/stimmen-zur-online-wahl/vdek-alle-ersatzkassen-bereit-fuer-die-onlinewahl, abgerufen am 05.03.2021.

5 Zit. nach www.bundestag.de/resource/blob/691926/caeb1b6c41b604d18357b0109d292325/19-11-589-data.pdf, Stellungnahme des vdek April 2020, abgerufen am 05.03.2021.

6arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++f39c83c6-662c-11eb-ac5d-001a4a160100, 05.02.2021, abgerufen am 09.03.2021.

7www.soziale-selbstverwaltung.de/die-sozialwahl/online-wahl-abstim-men-per-mausklick/stimmen-zur-online-wahl/die-bundeswahlbeauftragte-rita-pawelski-zu-der-einfuehrung-von-gkv-online-sozialwahlen-2023, abgerufen am 05.03.2021.