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Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Positionspapier von Ralph Lenkert,

Das deutsche Abfallrecht wäre bis zum 31.12.2010 an die europäische Abfallrahmenrichtlinie und die Dienstleistungsrichtlinie anzupassen gewesen, derzeit droht – allerdings nicht sofort – ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.Ziel dieser Analyse ist es, die Unterschiede in den Positionen der Bundesregierung und der Fraktion DIE LINKE. in den gesellschaftlich und abfalltechnisch bedeutsamsten Punkten darzustellen.

Arbeitskreis II
Wirtschaft, Finanzen, Steuern, Energie und Umwelt
verantwortlich: MdB Ralph Lenkert
 

 

Das deutsche Abfallrecht wäre bis zum 31.12.2010 an die europäische Abfallrahmenrichtlinie und die Dienstleistungsrichtlinie anzupassen gewesen, derzeit droht – allerdings nicht sofort – ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Ziel dieser Analyse ist es, die Unterschiede in den Positionen der Bundesregierung und der Fraktion DIE LINKE. in den gesellschaftlich und abfalltechnisch bedeutsamsten Punkten darzustellen.

Mängel am Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 1. Privatisierung

Die schwarz-gelbe Bundesregierung nahm die durch die Abfallrahmenrichtlinie geforderte Anpassung des deutschen Abfallrechtes an die europäischen Vorgaben zum Anlass, mit ihrem Gesetzesentwurf für ein KrWG insbesondere die lukrative Wertstofferfassung aus dem Abfall von Privathaushalten gewerblichen Betreibern zu überlassen. Die Aufgabe der Kommunen bliebe dann nur noch die kostenintensive Abfallbeseitigung. Ohne die bisherige Möglichkeit, die Kosten der Abfallbeseitigung durch die Wertstofferfassung/-verwertung zumindest teilweise auffangen zu können, würde das zu einer deutlichen Erhöhung der Müllgebühren sowie zum wirtschaftlichen „Aus“ der meisten kommunalen Abfallentsorgungsbetriebe führen.

Problematisch an dieser Vorgabe ist weiterhin, dass die Sammeltätigkeit der Privaten durch die Marktlage beeinflusst werden kann. Sofern keine Profite erzielbar sind, müssen die Kommunen auf Grund der gesetzlichen Pflichten einspringen.

Der Bundesrat hat 27.05.2011 in seiner ersten Stellungnahme zum Entwurf des KrWG 87 Änderungs-anträge beschlossen, dem Entwurf damit die meisten neoliberalen Zähne gezogen und die Verantwortung für die Erfassung und Verwertung von Wertstoffen aus Abfällen von Privathaushalten eindeutig den Kommunen zugeordnet. Die Kommunalen Spitzenverbände, ver.di, DIE LINKE, SPD und Grüne, teilweise aber auch zahlreiche Unions-KommunalpolitikerInnen machten gemeinsam Front gegen diesen geplanten Anschlag auf die kommunale Daseinsvorsorge. Lediglich die FDP, soweit sie noch an Landesregierungen beteiligt ist, vertrat offensiv den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und wollte ihn in Hinsicht auf eine Privatisierung der Abfallverwertung noch weiter verschärfen.

Der Bundesrat bezog sich in seiner Hauptempfehlung Nr. 26 auf das Urteil des Bundesverwaltungs–gerichts vom 18.06.2009 (Az. 7 C 16/08). Dort heißt es eindeutig: „dass das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kein Einfallstor zur Etablierung paralleler privater Entsorgungs- und Verwertungsstrukturen beim Hausmüll schaffen wollte.“

Hinsichtlich einer möglichen kommunalen Wertstofftonne hat der Bundesrat nicht die Kraft gefunden, diesmal schon Nägel mit Köpfen zu machen und diese deutschlandweit vorzuschreiben. Stattdessen hat sich der Bundesrat die Position der Kommunalen Spitzenverbände zu Eigen gemacht und will den Kommunen die Form der Wertstofferfassung selbst überlassen. Ob damit ein Vorpreschen von Privaten mit eigenen Wertstofftonnen verhindert werden kann, bleibt fraglich. Dies ließe sich nur verhindern, wenn die Kommunen, wie bereits seit langem von der LINKEN und ver.di gefordert, das „Feld“ mit kommunalen Wertstofftonnen besetzten, bevor die „privaten Rosinenpicker“ kommen.

Trotz Kenntnis des Bundesratsbeschlusses versucht die Bundesregierung nun, ihren Gesetzesentwurf unverändert in die Bundestagsberatungen einzubringen. Aber selbst, wenn sich Schwarz-Gelb im Bundestag durchsetzen sollte, besteht die große Chance, dass der Bundesrat das KrWG erneut stoppt. Denn da die Länder und ihre Kommunen direkt betroffen sind, bedarf das Gesetz der Zustimmung der Länderkammer.

Die LINKE wird mit ihrer Bundestagsfraktion, den von ihr mitgetragenen Landesregierungen sowie ihren Landtags- und Kommunalfraktionen dafür eintreten, dass ein Kernstück der kommunalen Daseinsvorsorge – die kommunale Abfallwirtschaft – nicht zugunsten von Müll- und Energiemultis zerschlagen wird.

 

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