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Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern

Positionspapier,

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 26. Juni 2012

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 26. Juni 2012

Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung gilt seit der von der großen Koalition verabschiedeten Föderalismusreform von 2006 und wurde auf Druck der unionsregierten Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg ins Grundgesetz aufgenommen. Seitdem hat sich die Situation bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben durch Bund, Länder und Kommunen nicht verbessert. Im Gegenteil: Angesichts von Krise und Schuldenbremse ist die Finanzierung guter Bildung in den Ländern und Kommunen deutlich schwieriger geworden. Der Aufgabe, Bildungsfinanzierung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu begreifen, fehlt derzeit die geeignete Grundlage.

Dringender Handlungsbedarf von der Kita bis zur Weiterbildung

Seit der rot-schwarzen Föderalismusreform sind direkte finanzielle Zuwendungen des Bundes an die Länder nur noch im Hochschulbereich möglich, und auch hier nur sehr begrenzt. Die entsprechenden Projekte sind befristet und laufen – wie die Exzellenzinitiative – in wenigen Jahren aus. Die Studienplätze im Hochschulpakt sollen bis 2020 finanziert werden. Den Hochschulen fehlen bis zum Jahre 2015 mindestens 500.000 Studienplätze und die Situation wird durch die unzureichende Aufstockung des Hochschulpakts nicht aufgefangen. Der freie Zugang vom Bachelor in den Master kann nicht gewährleistet werden und auch bei der Anerkennung von Studienleistungen gibt es keinerlei verbindliche Koordinierung. Prekäre Beschäftigung ist in der Wissenschaft an der Tagesordnung. Hinzu kommt ein erheblicher Sanierungs- und Ausbaubedarf an den Gebäuden und Einrichtungen, der nach der Abschaffung der Bundesaufgabe Hochschulbau nicht mehr aufgefangen wird.

Für die allgemeine Bildung gibt es keine Gesetzgebungskompetenz und damit auch keine direkten Finanzierungsmöglichkeiten von Bildungsaufgaben durch den Bund. Nachdem die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung 2006 abgeschafft wurde ist schulische Bildung alleinige Ländersache, koordiniert von der KMK. Seitdem haben sich die Schulsysteme der Bundesländer weiter auseinanderentwickelt und alle Versuche, Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit zu sichern, führten zu mehr Bürokratie und größeren Unsicherheiten. Insbesondere beim Wechsel der Schule sowie bei der Anerkennung von Bildungswegen und Abschlüssen innerhalb und zwischen den Bundesländern sind zusätzliche Hürden für die Betroffenen entstanden.

Die Finanzierung guter Bildung wird durch die Finanznot in Kommunen und Ländern weiter erschwert. Dies hat dazu geführt, dass weder die allgemeinen noch die beruflichen Schulen angemessen ausgestattet sind und dass die notwendigen Voraussetzungen für pädagogische Innovationen und inklusive Bildung nicht geschaffen werden können. Auch in den Volkshochschulen sowie den öffentlich geförderten Trägern der Erwachsenenbildung bestehen erhebliche Finanzierungslücken. Auf bundesweite dringende Bedarfe – etwa auf den durch aktuelle Studien bestätigten Bedarf an einem flächendeckenden Ausbau von Alphabetisierungskursen – kann der Bund nicht angemessen reagieren; ihm sind durch das Kooperationsverbot die Hände gebunden. Bei den landesgesetzlich geregelten Berufsausbildungen gibt es riesige Unterschiede zwischen den Ländern, große Finanzierungsprobleme und eine mangelhafte gegenseitige Anerkennung der Berufsabschlüsse. Auch hier bedarf es eines konzertierten Handelns wie zum Beispiel in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern oder bei den Gesundheitsberufen. Das gilt auch für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei nicht durch Bundesrecht geregelten Berufen.

In der frühkindlichen Bildung fehlt es ein Jahr vor dem Einsetzen des entsprechenden Rechtsanspruches noch immer an hunderttausenden Betreuungsplätzen für die Unterdreijährigen, an Ganztagsplätzen im gesamten Kita-Bereich sowie am dafür erforderlichen gut ausgebildeten Personal. Allein für die Unterdreijährigen müssten innerhalb kürzester Zeit 50.000 Erzieherinnen und Erzieher neu ausgebildet werden. Dafür müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen.  

Die Föderalismusreform von 2006 war ein Fehler
Mit der Föderalismusreform wurde ein Wettbewerbsföderalismus etabliert, in dem die finanzschwachen Länder weiter abgehängt werden und das Bildungssystem insgesamt leidet. Während der Bund im Wesentlichen einzelne Projekte und sogenannte Leuchttürme fördert, bleibt die grundständige Bildung in der Breite auf der Strecke. Die regelmäßigen Bildungsstudien belegen die Missstände, die sich besonders in der massiven Abhängigkeit des Bildungszuganges und Bildungserfolges von der sozialen Lage der Betroffenenzeigen. Das gesamte öffentliche Bildungssystem von der frühkindlichen bis zur Erwachsenenbildung steht weiter unter massiver Kritik in der Öffentlichkeit und ist nicht leistungsfähig genug, um allen eine gleiche Teilhabe und gute Bildung zu garantieren sowie den Lehrenden gute Arbeitsbedingungen in der Bildung zu bieten.

Bund und Länder sehen sich durch diese Misere gezwungen, über Umwege doch noch mit Bundesgeldern auszuhelfen und erfinden am laufenden Band kreative Umgehungslösungen der verfassungsrechtlichen Regelungen. So werden über Bauprogramme Gelder in Schulen gelenkt wie etwa beim Konjunkturpaket II, die dann aber nicht mit bildungspolitischen Zielsetzungen verbunden werden können. Unzählige Programme zur Förderung von Benachteiligten werden im Rahmen der Sozialpolitik aufgelegt, so etwa das Bildungs- und Teilhabepaket oder Programme zum Übergang von der Schule in die Berufsausbildung wie zum Beispiel die Berufseinstiegsbegleitung. Eine solche Reparaturpolitik, die erst einsetzt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, erweist sich als unfähig, eine zielführende Steuerung von Bildungsprozessen auf der Basis einer soliden Grundfinanzierung der Bildungsinfrastruktur vor Ort zu sichern und die gemeinsame Finanzierung wichtiger länderübergreifender Bildungsaufgaben zu gewährleisten.

Auch darum fordert eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mehr Bundesverantwortung in der Bildung. DIE LINKE nimmt diese Kritiken ernst und fordert eine stärkere und dauerhafte Bundesbeteiligung an der Bildungsfinanzierung sowie an der Lösung übergreifender Bildungsaufgaben, ohne die Kompetenz der Länder infrage zu stellen.

Ein Umsteuern ist nötig:

Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern

Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung steht den aktuellen Anforderungen an die Entwicklung eines leistungsfähigen und sozial gerechten Bildungssystems in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen entgegen. Gleiche Bildungsteilhabe für alle Menschen und die Sicherung einer hohen Qualität der unterschiedlichen Bildungsbereiche sind Aufgaben der gesamten Gesellschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Im Interesse einer notwendigen neuen Kooperations- und Vertrauenskultur ist eine Grundgesetzänderung erforderlich, die Bildung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern verankert.

Gesetzentwurf der Bundesregierung verwerfen

DIE LINKE steht für eine Verfassungsänderung, die das Kooperationsverbot nicht nur im Hochschul- und Wissenschaftsbereich lockert, sondern eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern im gesamten Bildungsbereich ermöglicht. Es kann nicht sein, dass nur Einrichtungen und Vorhaben an Hochschulen unterstützt werden können, die von „überregionaler Bedeutung“ sind, es muss vielmehr die Möglichkeit geschaffen werden, Bildung grundsätzlich, dauerhaft und in der Breite zu fördern. Der von der Bundesregierung im Mai 2012 vorgelegte Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes greift deshalb nicht nur entschieden zu kurz, sondern verstetigt die falsche Förderpolitik der Vergangenheit, die sich vor allem auf Leuchttürme und Prestigeprojekte richtete.

Gleichwertige Lebensverhältnisse herstellen

Unser Ziel ist die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung in allen Bundesländern. Das umfasst sowohl eine Gleichwertigkeit der Bildungsangebote und Bildungsziele und ihre gegenseitige Anerkennung als auch die Schaffung von sozialen Rahmenbedingungen, die überall gleichen Bildungszugang, gleiche Bildungschancen und Nachteilsausgleiche garantieren. Gemeinsame bundesweite Aufgaben wie der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen, die Schaffung zusätzlicher Studienkapazitäten und die Ermöglichung von Inklusion in allen Bildungsbereichen müssen ohne „kreative Verfassungsauslegung“ gemeinsam, dauerhaft und verlässlich finanziert werden können.

Gute Bildung ermöglichen

Um bundesweit gute Bedingungen in den Schulen zu gewährleisten, bedarf es sowohl gemeinsamer Finanzanstrengungen als auch gemeinsamer Programme zur inhaltlichen Qualifizierung von Bildung auf der Grundlage von für alle Länder geltenden gleichen Bildungsstandards. Die Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie von Weiterbildnerinnen und Weiterbildnern dürfen keine Frage der unterschiedlichen Haushaltslage der einzelnen Bundesländer sein. Die Qualität von Forschung und Lehre an den Hochschulen sowie die Lernbedingungen der Studierenden müssen bundesweit gesichert werden. Hochschulen und Wissenschaft brauchen Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung. Die Versäulung des Wissenschaftssystems in gut finanzierte bundesgeförderte Forschungseinrichtungen und unterfinanzierte Hochschulen darf nicht verschärft, sondern muss überwunden werden. Dafür muss eine ausreichende Finanzierung von Bildungsausgaben und ihre ausgewogene Verteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hergestellt werden. Das erfordert mehr Mittel sowie die Erneuerung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Dafür steht DIE LINKE:

  1. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung muss aufgehoben und stattdessen eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Artikel 91b im Grundgesetz verankert werden. Darüber hinaus soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b Grundgesetz, d. h., die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden, um so alleinige Finanzierungen des Bundes oder gemeinsame Finanzierungen des Bundes und der Länder in den Bereichen von Bildung, Wissenschaft und Forschung zu ermöglichen.
  2. Der Bund darf sich nicht auf die Förderung überregional bedeutsamer Einrichtungen, Leuchttürme und Prestigeprojekte zurückziehen, sondern muss für die Finanzierung eines flächendeckend guten Bildungssystems mit in die Pflicht genommen werden.
  3. Die Finanzierung von dauerhaften Bildungsaufgaben durch die Aneinanderreihung befristeter Projekte muss durch eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung wichtiger übergreifender Bildungsaufgaben ersetzt werden, die den Lernenden eine kontinuierliche Unterstützung, den Einrichtungen Planungssicherheit und den Kommunen eine flächendeckende Versorgung ermöglicht.
  4. Die problemlose Fortsetzung von Bildungswegen in anderen Bundesländern bzw. an anderen Bildungseinrichtungen, die Anerkennung von Bildungsleistungen und Abschlüssen aus dem In- und Ausland sowie die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, die dem Landesrecht unterliegen, müssen bundesweit gewährleistet werden. Für die Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse müssen gemeinsame Bildungsmindeststandards entwickelt und zur Grundlage der landesspezifischen oder schulinternen Curricula sowie zur Anerkennung bei der Fortsetzung von Bildungswegen in anderen Bundesländern gemacht werden.
  5. Der Wettbewerbsföderalismus muss durch einen kooperativen Föderalismus abgelöst werden, der sich an der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse und Bildungschancen in allen Bundesländern orientiert.