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Kinderarmut bekämpfen, Kinderrechte stärken, Bildung und Betreuung gebührenfrei und flächendeckend bereitstellen

Positionspapier,

Armut von Kindern und Jugendlichen in einem der reichsten Länder dieser Erde ist ein vernichtendes Zeugnis für Politik und Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Kinderarmut ist strukturell bedingt. Grundsätzlich kann der Kinderarmut nur begegnet werden, wenn die Armut der Eltern überwunden wird. Armut ist der größte Risikofaktor für die kindliche Entwicklung. Wie aus dem am 15. November 2007 vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegten „Kinderreport Deutschland 2007“ hervorgeht, hat sich seit der Einführung von Hartz IV Anfang 2005 die Kinderarmut in Deutschland verdoppelt. Derzeit leben mehr als 2,5 Millionen Jungen und Mädchen auf Armutsniveau. Dieser Zustand muss umgehend überwunden werden.

5-Punkte-Sofortprogramm der Fraktion DIE LINKE gegen Kinderarmut

Armut von Kindern und Jugendlichen in einem der reichsten Länder dieser Erde ist ein vernichtendes Zeugnis für Politik und Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Kinderarmut ist strukturell bedingt. Grundsätzlich kann der Kinderarmut nur begegnet werden, wenn die Armut der Eltern überwunden wird. Armut ist der größte Risikofaktor für die kindliche Entwicklung. Wie aus dem am 15. November 2007 vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegten „Kinderreport Deutschland 2007“ hervorgeht, hat sich seit der Einführung von Hartz IV Anfang 2005 die Kinderarmut in Deutschland verdoppelt. Derzeit leben mehr als 2,5 Millionen Jungen und Mädchen auf Armutsniveau. Dieser Zustand muss umgehend überwunden werden.

Wir brauchen einen sofortigen Paradigmenwechsel in der Politik, um Kinderarmut wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Das Recht von Kindern auf Achtung ihrer Würde sowie auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit soll im Grundgesetz verankert werden und zu einer Leitlinie des Regierungshandelns werden.

DIE LINKE fordert daher ein 5 Punkte-Sofortprogramm, das folgende Schritte enthält:

1. Erhöhung und Reform des Kinderzuschlages, um Hartz IV für erwerbstätige Eltern und deren Kinder zu vermeiden: Der bedarfsbezogene Kinderzuschlag muss deutlich erhöht werden von bisher maximal 140 Euro auf 200 Euro für unter 14-jährige und 270 Euro für 14-jährige und ältere Kinder. Die Einkommensgrenzen müssen entfallen, damit der Berechtigtenkreis deutlich ausgeweitet wird. Ergänzend muss das Wohngeld um mindestens 15 Prozent angehoben und um eine Familienkomponente erweitert werden. Ziel ist es, durch einen Ausbau und eine Erhöhung der Vorrangleistungen Kinderzuschlag und Wohngeld Familien davor zu bewahren, dass sie allein aufgrund der Kosten für die Kinder von staatlicher Fürsorgeleistung abhängig werden (entsprechende Forderungen erhebt auch der DGB, ein konkretes Konzept der Arbeitnehmerkammer Bremen liegt vor). Hierdurch kann auch die jetzige strukturelle Benachteiligung von Alleinerziehenden behoben werden, denen heute weitgehend ein Kinderzuschlag verwehrt wird.

2. Der Hartz IV-Regelsatz für Kinder muss unverzüglich angehoben und zu einem kindgerechten Regelsatz entwickelt werden: Damit ab 2008 Kinder nicht mehr gezwungen sind Suppenküchen aufzusuchen, müssen sich Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Familien an deren Bedarf orientieren. Im ersten Schritt müssen die Kinder-Regelsätze auf rund 300 Euro angehoben werden.
Generell ist eine konkrete kinderspezifische Bedarfsanalyse notwendig, da der heutige abgeleitete Regelsatz für Kinder deren spezifische Bedarfe nicht erfasst und auch nicht abdeckt. Bei der Erhebung müssen die Kosten für eine gesunde Ernährung, Kleidung, Schulbesuch und Teilnahme an kulturellen Angeboten einbezogen werden. (Forderung Bremen/Berlin). Der Staat muss den Kindern garantieren, dass sie gesund aufwachsen, freien Zugang zu guter Bildung haben und gleichberechtigt am alltäglichen Leben teilhaben können.

3. Öffentliche Bildung gebührenfrei und flächendeckend bereitstellen - Qualität in der Betreuung deutlich verbessern
Es ist ein Skandal, dass in Deutschland die soziale Herkunft wesentlich die Bildungschancen von Kindern bestimmt. Kinder müssen unabhängig vom Erwerbs- und Einkommensstatus der Eltern gleiche Entwicklungschancen haben. Die Länder müssen vom Bund in die Lage versetzt werden, den Kommunen zu ermöglichen, die gebührenfreie Ganztagskinderbetreuung als ein soziales Recht zu realisieren. Quantität und Qualität müssen beim Ausbau der Kinderbetreuung genauso stimmen wie die Finanzierung. Dazu gehört auch die Realisierung einer gebührenfreien gesunden Mittagessenversorgung. Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher, deren Arbeitsbedingungen und Gehalt müssen umgehend verbessert werden.
Ein umfassender Bildungsanspruch muss aber auch weitere Angebote umfassen. Die Kommunen müssen daher finanziell in die Lage versetzt werden, Kindern den gebührenfreien Zugang zu kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theatern, Musikschulen usw. zu ermöglichen.

4. Sonderfonds zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit
Die in den letzten Jahren vorgenommenen Kürzungen in der Kinder- und Jugendarbeit müssen durch eine Gemeinschaftsanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen unverzüglich rückgängig gemacht werden. Ein gemeinsames Schwerpunktprogramm in Höhe von 150 Mio. Euro jährlich würde die Einsparungen der letzten Jahre zumindest teilweise kompensieren. In den nächsten fünf Jahren sollen hierfür vom Bund jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden und entsprechende Anstrengungen der Länder und Kommunen ergänzen. Die Standards für die Ausstattung und Qualität der Angebote müssen erhöht werden.

5. Das Kindergeld muss in einem ersten Schritt auf 200,- Euro angehoben werden. Das Kindergeld hat seit seiner letzten Erhöhung real einen Wertverlust erfahren. Dieser muss durch eine Anhebung in dieser Größenordnung umgehend ausgeglichen werden.
Das erhöhte Kindergeld und der erhöhte bedarfsgerechte Kinderzuschlag können dann zur Kindergrundsicherung ausgebaut werden.