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Gleichwertige Lebensverhältnisse als Ziel des Grundgesetzes

Positionspapier,

Schweriner Erklärung der Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Mai 2013

Schweriner Erklärung der Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Mai 2013

Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland gehört zu den zentralen Leitvorstellungen des Grundgesetzes. Die Schaffung bzw. schrittweise Annäherung vergleichbarer Lebensverhältnisse ist unerlässlich, um die soziale Integration zu fördern und die Chancengleichheit bei der Teilhabe an wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie lebensnotwendigen Angeboten der Daseinsvorsorge zu sichern.

Verfassungsanspruch aktueller denn je

23 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit, in denen insbesondere im Osten unterschiedlichste Erfahrungen im Angleichungsprozess gesammelt werden konnten und mussten, steht die Verwirklichung dieses Ziels heute vor enormen Herausforderungen. Regionale Unterschiede und soziale Ungleichheiten sind nicht mehr nur ein Ost-West-Problem. Sie entwickeln sich zunehmend bundesweit zu Entwicklungsbremsen. Gerade vor diesem Hintergrund ist auch die aktuelle Klage der unionsgeführten Länder Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich zu kritisieren, denn sie ist unsolidarisch und letztendlich unverantwortlich.

Unser Angebot für einen breiten Dialog

DIE LINKE in Bundestag und Landtagen will einen anderen Weg einschlagen. Wir wollen einen breiten politischen Dialog darüber, mit welcher gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung die von Strukturschwäche betroffenen oder bedrohten Regionen unterstützt werden können. Wir schlagen einen „Solidarpakt III für strukturschwache Regionen in West und Ost“ oder auch die verfassungsrechtliche Verankerung einer „Gemeinschaftsaufgabe sozial-ökologische Strukturentwicklung“ vor. Auf diesem Weg muss die Gesundung öffentlicher Haushalte, insbesondere im Interesse leistungsfähiger Kommunen,  zentrales Anliegen sein.