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Finanz- und steuerpolitische Eckpunkte

Positionspapier,

Finanz- und steuerpolitische Eckpunkte. Verantwortlich: Büro Janine Wissler, MdB, Philipp Hersel, Tel. 227-74195 Januar 2023


I. Finanzsektor/Finanzmärkte

Die internationalen Finanzkrisen der vergangenen Jahrzehnte wie auch spektakuläre Zusammenbrüche einzelner Finanzdienstleister (z. B. der jüngste Bilanzskandal Wirecard) zeigen eindrücklich, dass von den Akteuren des Finanzsektors und den von ihnen auf den Finanzmärkten gehandelten Finanzinstrumenten gravierende systemische und einzelwirtschaftliche Risiken ausgehen.

Im Einzelfall werden »nur« Anleger:innen oder Kund:innen um Milliardenbeträge geschädigt und betrogen, im systemischen Fall können Finanzsektorkrisen sogar ganze Staaten und Sozialwesen in den Ruin stürzen.

Noch schlimmer: Gerade von den hochkomplexen Finanzinstrumenten (z. B. Derivaten höheren Grades), von denen im Krisenfall die größten Risiken ausgehen, geht unter »Normalbedingungen« kaum ein merklicher Nutzen für das Gemeinwesen aus. Anders ausgedrückt: Sie sind in hohem Maße verzichtbar. Dieses in komplexen Finanzsystemen angelegte Ungleichgewicht führt unvermeidlich zu einem altbekannten Phänomen: »In Schönwetterphasen werden die Gewinne privatisiert, in der Krise werden die Verluste dann sozialisiert«!

DIE LINKE will den Finanzsektor daher auf eine dienende Funktion für Gesellschaft und Realwirtschaft zurechtstutzen. Die Finanzmärkte sollen in ihrer Dynamik entschleunigt und im Volumen massiv geschrumpft werden. Ohne weitreichende Eingriffe/Regulierung muss jeglicher Versuch einer behördlichen Finanzaufsicht und einer demokratischen Kontrolle des Finanzsektors scheitern.

Finanz-TÜV

In Zukunft sollen daher nur noch solche Finanztransaktionen, -dienstleistungen und -instrumente erlaubt sein, die auch einen gesamtwirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Nutzen stiften. Statt wie bisher alle Finanzpraktiken zuzulassen, die nicht ausdrücklich verboten sind, müssen Finanzinstrumente in Zukunft eine ausdrückliche Zulassung durch einen »Finanz-TÜV« erhalten, bevor sie in Umlauf gebracht werden dürfen.[1]

Das Verfahren entspricht dann dem der gesetzlichen Arzneimittelregulierung, wenn Finanzinstrumente zuerst auf ihre Wirksamkeit und ein vertretbares Maß an »Risiken und Nebenwirkungen« geprüft werden. Kein chemisches, pharmazeutisches oder technisches Produkt darf in den Verkehr gebracht werden, ohne dass es behördlich geprüft wurde.

Nach unseren Schätzungen werden dabei mehr als die Hälfte – vielleicht sogar drei Viertel – der Finanzinstrumente den Finanz-TÜV nicht bestehen und vom Markt verschwinden müssen. Gerade solche Finanzinstrumente machen heute – auch wegen ihrer Kurzfristigkeit und ihres schnellen Handelsumschlags – den Großteil der spekulativen Finanzmarktumsätze aus.

Mit der Einrichtung eines obligatorischen Finanz-TÜV, der im Rahmen der (deutschen und bestenfalls europäischen) Finanzaufsichtsbehörden einzurichten ist, muss auch die Kontrolle und Aufsicht über den Finanzsektor verschärft werden.

Neben einem grundlegenden Wandel in der Aufsichtskultur und einer Aufstockung der personellen Kapazitäten gehört dazu eine unmittelbarere, materielle Aspekte (auch hinsichtlich Tragfähigkeitsprüfungen) umfassende Aufsicht über digitale Geschäftsmodelle im Finanzmarkt durch die BaFin sowie eine Verschärfung der Bilanzkontrolle[2] (vgl. Wirecard-Skandal).

Banken

Die Banken sollen auf ein an den Bedürfnissen der Realwirtschaft und der Gesellschaft orientiertes Geschäftsmodell zurückgeführt werden. Zu diesem Geschäftsmodell gehören Angebote im Bereich Zahlungsverkehr und sicherer Ersparnisbildung und die Finanzierung privater und öffentlicher Investitionen. Das spekulative Kapitalmarktgeschäft/ Investmentbanking der Banken soll eingestellt werden.

Im Rahmen einer Schrumpfung des Finanzsektors erscheint die bisherige private Säule profitorientierter Geschäftsbanken als gleichermaßen risikoreich wie verzichtbar. Angestrebt wird daher neben höheren Eigenkapitalanforderungen an die Banken (und der Verhinderung des Kleinrechnens institutsspezifischer Risiken durch Anwendung sogenannter interner Modelle) eine Konsolidierung des deutschen Drei-Säulen-Modells auf eine öffentlich-rechtliche und eine genossenschaftliche Bankensäule, d. h. auf Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken (inklusive Dachinstitute).[3]

Versicherungen

DIE LINKE strebt eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente als Teil einer übergreifenden gesetzlichen Bürger:innenversicherung an. Viele Produkte der privaten Versicherungswirtschaft in der Altersvorsorge würden dadurch obsolet und sollten erst recht nicht länger staatlich gefördert werden (z. B. Riester-Rente). Für bestehende Riester-Verträge fordern wir eine Überleitung in die gesetzliche Sozialversicherung. Gleichzeitig fordern wir von der Versicherungswirtschaft – auch und gerade nach einer langen Phase niedriger Zinsen – die Einlösung der den Versicherungsnehmer:innen zugesicherten Leistungen (Überschüsse, Bewertungsreserven etc.). DIE LINKE kritisiert seit langem, dass im Bereich Lebensversicherungen von der bzw. den Bundesregierungen eher die Interessen der Versicherungsunternehmen und Aktionär:innen als die der Versicherungskund:innen vertreten und befördert werden. Versicherer können ihren Kund:innen nunmehr leichter Geld vorenthalten, seien es die sogenannten Bewertungsreserven oder Mittel aus der Überschussbeteiligung. Die Lebensversicherung erscheint so mehr denn je als eine Art »legaler Betrug«: überteuert, intransparent und nicht verbraucher:innenfreundlich.

Geldwäsche und Finanzkriminalität

In den vergangenen Jahren lüfteten Datenlecks wie die »Panama Papers« oder »Swiss Secrets« den Schleier über der Welt des schmutzigen Geldes. Geldwäsche ist die Kriminalität der Reichen und Mächtigen. Es geht um Korruption, Steuerflucht, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel bis hin zur Finanzierung von Terrorismus. Deutschland darf nicht länger ein Paradies für Geldwäsche, insbesondere im Immobiliensektor, sein.

Dazu muss die Geldwäscheaufsicht gestärkt werden. Das erfordert die frühzeitige Einbindung der Kriminalpolizei und den Ausbau der Financial Intelligence Unit (FIU) zu einer Bundesfinanzpolizei, die Kompetenzen aus Steuerfahndung, Kriminalpolizei und Zoll bündelt.

Daneben ist die Personalausstattung – bei gleichzeitig durch die Gesetzgebung initiierten zunehmenden Verdachtsmeldungen – unbedingt weiter zu optimieren. Nach wie vor besteht hierzu angesichts der schwierigen organisatorischen und fachlichen Lage der FIU Nachholbedarf.

Der »All-Crimes-Ansatz«[4] des § 261 StGB, der seit März 2021 gilt, macht zudem mehr Beschäftigte erforderlich. Deutschland steht hier in Verantwortung einer effektiven Geldwäschebekämpfung und muss den Anforderungen der OECD, dem EU-Recht und der nationalen Gesetzgebung endlich gerecht werden.

Darüber hinaus braucht es einen wirksameren Schutz von Whistleblowern, die Offenlegung verdeckter Eigentumsstrukturen (z. B. in einem wirksamen Transparenzregister mit niedrigeren Meldeschwellen sowie einem zentralen Immobilienregister) und die Verzahnung mit dem Steuerstrafrecht.[5] Bei wiederholter Beihilfe zur Geldwäsche durch Banken und Notare muss die Lizenz entzogen werden. Ebenso braucht es ein Unternehmensstrafrecht.

Europäische Finanzpolitik

Die bislang geplante Europäische Einlagensicherung lehnen wir ab, weil dadurch unweigerlich auch seriöse, realwirtschaftlich-orientierte Banken für die Spekulationsverluste internationaler Investmentbanken geradestehen müssten. Wir sind für eine europäische Einlagensolidarität, aber nur zwischen Einleger:innen von Banken ähnlichen Zuschnitts und Risikoprofils in Europa.

Wir fordern eine Demokratisierung der Europäischen Zentralbank (EZB). Neben dem Ziel der Preisstabilität soll ihr Mandat auch auf Vollbeschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung erweitert werden. Ebenso muss der EZB die Finanzierung von Staatsausgaben ermöglicht werden, damit das künstliche Insolvenzrisiko von Euro-Staaten unterbunden wird. Schon eine Garantie der Staatsanleihen würde diese de facto risikolos machen. Denn die EZB kann als Schöpferin der Währung in Euro niemals pleitegehen. Nur sie kann der Kreditgeber der letzten Instanz sein.

Ein inflationäres Risiko besteht nicht, weil die EZB weiterhin ihrem Inflationsziel von zwei Prozent verpflichtet ist. Großbritannien und Kanada liefern den Beweis, dass das problemlos funktioniert. Dort verkaufen die Finanzminister Anleihen auch direkt an die Zentralbank.

Zur Finanzierung des großen Bedarfs an öffentlichen Investitionen inklusive des ökonomischen Wiederaufbaus Europas nach der Corona-Pandemie und der Energiepreiskrise soll das Instrument von Euro-Anleihen massiv ausgeweitet werden. Wenn die EZB diese Anleihen garantiert, gibt es kein Haftungsrisiko!

Digitalisierung, Fin-Techs und neue Zahlungssysteme

Die Digitalisierung führt auch im Finanzsektor zu grundlegenden Veränderungen und bringt völlig neue Akteure mit sich. Dazu gehören insbesondere die großen Internetkonzerne, die für Ihre Hard- und Softwareprodukte eigene Bezahlsysteme entwickelt haben (z. B. ApplePay, AmazonPay, Ebay-Tochter PayPal u. a.) oder sogar über die Etablierung eigener Parallel-Währungen nachdenken (vgl. Diem-Pläne von Facebook u. a., problematisch sind aber auch andere Kryptowährungen wie BitCoin).

Geld und Währung müssen Teil staatlicher Souveränität bleiben, eine schleichende Privatisierung lehnen wir ab. Innovative Finanz-Technik-Unternehmen (FinTechs) bzw. ihre Plattformen müssen mit ihren Finanzdienstleistungen denselben Regeln und Gesetzen unterworfen sein, wie sie heute für konventionelle Finanzdienstleister (z. B. Banken und Versicherungen) gelten.

Um im Dickicht der neuen Zahlungsinstrumente das Heft nicht aus der Hand zu geben, befürworten wir die Einführung eines »Digitalen Euro« durch die Europäische Zentralbank einführen. Der digitale Euro soll ein von der EZB garantiertes gesetzliches Zahlungsmittel sein, das Privatpersonen in begrenztem Maße und unverzinst auf Girokonten bei der EZB halten können. Nur mit einer öffentlichen Alternative zu den Bezahlsystemen der großen (Internet-)Konzerne und ihrer Daten-Sammelwut lässt sich glaubwürdig ein europäisches Datenschutzniveau durchsetzen.[6]

Nachhaltige Geldanlagen

Im Rahmen des weiter oben skizzierten Finanz-TÜVs können auch die sozialen und ökologischen Folgen von Finanzinstrumenten berücksichtigt werden. DIE LINKE steht der EU-Taxonomie grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Richtig angelegt bietet diese durchaus Chancen zur Finanzierung von mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Positiv ist, dass die Taxonomie eine »öffentliche« verbindliche Klassifikation schafft, was als nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit gilt. Dadurch ist sie weitreichender als private Zertifizierungsinitiativen. Dass allerdings Anlagen in Atom- oder Gasenergie an den Finanzmärkten als »nachhaltig« gehandelt und vermarktet werden dürfen, lehnen wir konsequent ab.

Neben ökonomischen und ökologischen und speziell auf die Klimakrise abzielenden Kriterien müssen auch die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeit stärker konkretisiert und verbindlich verankert werden. Leitwert sollen die UN Sustainable Development Goals sein. Ansonsten findet ein Greenwashing - und ein Etikettenschwindel aus Anleger:innensicht - statt.

Finanzverbraucherschutz

Der Schutz der Verbraucher:innen vor gefährlichen und ungeeigneten Finanzprodukten wird im Wesentlichen durch den Finanz-TÜV verbessert, weil er nicht nur gesamtwirtschaftlich, sondern auch für Sparer:innen und Anleger:innen einzelwirtschaftlich riskante Finanzinstrumente einschränkt oder gar nicht erst zulässt.

Banken und Finanzdienstleister werden dergleichen verpflichtet, einfachere und sichere Formen der Ersparnisbildung (s. o.) anzubieten und vom Vertrieb riskanter Finanzprodukte Abstand zu nehmen. Der provisionsbasierte Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten soll mittelfristig abgeschafft werden.

Eine strenge Deckelung von Provisionen und Zuwendungen kann nur ein Zwischenschritt sein. Im gleichen Zuge sind unabhängige Finanzberatung z. B. durch Verbraucherzentralen sowie die unabhängige Honorarberatung auszubauen und zu stärken. Daneben werden Versicherer und andere Finanzdienstleister dazu verpflichtet, auch unter Niedrigzinsbedingungen die gemachten Garantien und Zusagen ihrer Produkte einzuhalten und z. B. bei klassischen Lebensversicherungen nicht Bewertungsreserven und Überschüsse, die grundsätzlich den Verbraucher:innen zustehen, zu kürzen. Insbesondere fast unregulierte Kapital- und Kreditmärkte, der sogenannte Graue Kapital- bzw. Kreditmarkt, sind einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht zu unterstellen und strikt zu regulieren.

40 Prozent der Deutschen haben keine Ersparnisse, auf die sie in Not- und Krisenzeiten zurückgreifen können. Viele müssen dann auf kurzfristige Kredite zurückgreifen, deren Kosten und Zinsen völlig unzureichend reguliert sind und die in eine Ver- und Überschuldungsituation der Menschen führen oder diese verschärfen können. Zum Schutz dieser vulnerablen Verbraucher:innen fordert DIE LINKE eine Deckelung der Dispo- und Überziehungszinsen sowie ein kostenfreies Basiskonto wie es die europäische Zahlungskontenrichtlinie explizit ermöglicht.

Wir wollen außerdem eine deutliche Begrenzung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen, angemessene Gebühren und Entgelte für Bankdienstleistungen und eine Entkoppelung der Restschuldversicherung von Ratenkrediten.

Kreditwucher durch Kostenkumulationen bei Kettenumschuldungen, hohe Inkassokosten bei Menschen, die nicht sofort zahlen können, und erzwungene Schuldanerkenntnisse bei (Raten-)Zahlungsvereinbarungen müssen gesetzlich verboten werden.

DIE LINKE setzt sich außerdem für einen Ausbau der Schuldnerberatungsstellen der Länder und Kommunen ein, die durch eine gesetzliche Umlage der Darlehensgeber und Inkassounternehmen dauerhaft finanziert werden sollen.

Finanztransaktionsteuer

Wir fordern eine wirksame Finanztransaktionsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage.[7] Sie soll bestenfalls weltweit, auf Druck der Bundesrepublik in Europa und ansonsten im nationalen Alleingang eingeführt werden. Da die Finanztransaktionsteuer vor allem kurzfristige Großumsätze mit kleinen Gewinnmargen trifft, leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Schrumpfung der Finanzmärkte. Insbesondere der computergestützte Hochfrequenzhandel hat keinerlei Nutzen für die Realwirtschaft – und verbraucht Unmengen an Energie!
 

II. Steuern und öffentliches Finanzwesen

Übergeordnete Zielsetzung

Steuern spielen eine gewichtige Rolle für eine gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen und sind heutzutage die zentrale Einkunftsart des Staates. Steuern können aber noch mehr. Sie können Produkte teurer oder unter Umständen günstiger machen und damit das Verbraucherverhalten beeinflussen.

Sie sind wichtig, um die Konjunktur anzuschieben oder zu bremsen. Steuern sind heute auch deshalb fiskalisch so zentral, weil sich der Staat durch die unsinnige Schuldenbremse selbst künstlich von kreditbasierten Finanzmitteln für die Finanzierung öffentlicher Investitionen abgeschnitten hat.

Bei der notwendigen Reform der Einkommensteuer stehen für uns die finanzielle Entlastung der großen Mehrheit mit kleinen und mittleren Einkommen sowie eine deutlich höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen im Vordergrund. Eine solche Umverteilung von oben nach unten ist nicht nur gerecht, sondern auch gut für die Wirtschaft.

Wenn den Arbeitnehmer:innen netto ein größerer Teil ihres Einkommens übrig bleibt, können sie sich mehr leisten und sie werden mehr Geld ausgeben. Zusätzlicher Konsum kurbelt die Wirtschaft an. Dadurch wiederum entstehen neue Jobs und typischerweise steigen die Löhne. Auf der anderen Seite werden durch unsere Steuerpolitik Spitzeneinkommen und Vermögende stärker zur Kasse gezogen.

Das ist nur gerecht, denn die Entscheidungen weniger Konzernlenker und Superreicher haben gravierende Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung. Konzernlenker und Superreiche werden nicht allein durch eigene Arbeit reich. Ihr Reichtum beruht auf der Arbeit der Beschäftigten – häufig über mehrere Generationen. Obendrauf kommen häufig marktbeherrschende Stellungen, steuerliche Privilegierungen sowie etliche staatliche Subventionen. Eine gerechte Besteuerung sorgt dafür, dass gemeinsam erarbeiteter Reichtum gerecht verteilt wird.

Einkommensteuer

Das Einkommensteuerkonzept sieht bei erheblicher Aufstockung des Grundfreibetrags auf 14.400 Euro eine Senkung der Steuerbelastung für niedrige und mittlere Einkommen vor. Im Gegenzug werden höhere Einkommen (ab ca. 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr) höher besteuert. Die Entlastungen von Niedrig- und Mittelverdienenden werden unter anderem finanziell durch die Höherbelastungen bei Hoch- und Höchstverdienenden ausgeglichen.[8] Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages lehnen wir ab, da er im jetzigen Steuertarif immerhin progressiv wirkt.

Die Abgeltungsteuer, die Kapitaleinkommen pauschal mit 25 Prozent besteuert, wird abgeschafft, sodass Kapitaleinkünfte wieder nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert werden. Dann wird ein Euro zusätzliche Dividende endlich nicht mehr geringer besteuert als ein Euro zusätzlicher Arbeitslohn.

Das Ehegattensplitting wird ebenfalls abgeschafft und durch die Übertragbarkeit eines nicht ausgeschöpften Grundfreibetrags ersetzt. Die Entfernungspauschale wird durch ein Mobilitätsgeld ersetzt, das nicht länger Spitzenverdiener privilegiert, sondern pro Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte allen Arbeitnehmer:innen unabhängig von ihrem Einkommen dieselbe Steuerbegünstigung verschafft.

Vermögensabgabe

Wenn die Corona-Schulden ab 2028 über 30 Jahre getilgt werden sollen, heißt das unausweichlich: Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen. Solange die Schuldenbremse gilt, braucht es zur Finanzierung dieser Schuldentilgung, und um Kürzungen an Sozialstaat und öffentlichen Investitionen zu vermeiden, eine einmalige Vermögensabgabe für Nettovermögen (Vermögen minus Schulden) über zwei Millionen Euro (für Betriebsvermögen zusätzlich fünf Millionen Euro frei).[9]

Die Vermögensabgabe ist progressiv von 10 bis 30 Prozent gestaffelt und kann über 20 Jahre in Raten gezahlt werden. Die jährliche Belastung des Nettovermögens beträgt somit zwischen 0,1 und 1,5 Prozent. Die Einnahmen von ca. 310 Milliarden Euro gehen nach Maßgabe des Grundgesetzes an den Bund. Die Abgabe ist der gerechteste und konjunkturfreundlichste Ausweg aus der ökonomisch unsinnigen und von der Politik freiwillig gewählten Schuldenbremsen-Falle. Eine solche Vermögensabgabe trifft weniger als das obere 1 Prozent.

Vermögensteuer

Wir fordern die dauerhafte Wiedererhebung der Vermögensteuer als Millionärsteuer. Anders als die einmalige Vermögensabgabe soll die Vermögensteuer die immer weiter aufgehende Schere zwischen arm und reich verringern und der Eigendynamik, dass die großen Vermögen aus ihren Kapitalerträgen jährlich immer weiterwachsen, entgegenwirken.

DIE LINKE fordert eine Vermögensteuer mit progressivem Tarifverlauf, die für Vermögen ab einem Freibetrag von einer Million Euro pro Person (zuzüglich fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen) mit einem Steuersatz von einem Prozent beginnt und stetig bis auf fünf Prozent für Vermögen über 50 Millionen Euro ansteigt. Die Vermögensteuer fließt nach Maßgabe des Grundgesetzes den Ländern zu und dürfte beim vorgeschlagenen Tarifverlauf ca. 58 Milliarden Euro an Einnahmen bringen.

Da nicht nur die Vermögen zwischen den Menschen, sondern auch die Vermögenden zwischen den Bundesländern sehr ungleich verteilt sind (ostdeutsche Haushalte besaßen 2017 im Mittel (Median) gerade mal ein Viertel des Nettovermögens eines Westhaushalts, Superreiche gibt es in Ostdeutschland praktisch gar nicht[10]), bietet sich als Verteilungsschlüssel der Einnahmen zwischen den Bundesländern die Einwohnerzahl an.

Für NRW ergeben sich danach z. B. Einnahmen aus der Vermögensteuer von ca. 12,5 Milliarden Euro, Berlin erhält 2,6 Milliarden Euro und Schleswig-Holstein kann sich über 2 Milliarden Euro freuen.

Eine solche Vermögensteuer ist angemessen, da mit Milliardenvermögen Macht einhergeht. Solches Vermögen kann nicht durch eigene Arbeit erwirtschaftet werden. Erwirtschaftet wird es durch die Beschäftigten, häufig über mehrere Generationen.

Die Realität ist: Vermögende in Deutschland sind vor allem diejenigen, die groß erben und Steuerschlupflöcher nutzen und nicht der Tellerwäscher, der sich hocharbeitet. Das Ausmaß der deutschen Vermögensungleichheit ist gegen das Leistungsprinzip. Die Vermögensteuer ist das beste Mittel, um diese Ungleichheit zu reduzieren.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vermögen sind nicht nur extrem ungleich verteilt, sondern die hohen Vermögen werden in immer höherem Maße durch Erbschaften und Schenkungen und nicht durch außergewöhnliche Leistungen erworben.

Die derzeitige Erbschaftsteuer kann Ungerechtigkeit nicht eingrenzen. Millionärserb:innen zahlen oft einen höheren Steuersatz als Milliardärserb:innen. Das liegt an erheblichen Privilegien für Unternehmensvermögen bei Erbschaften und Schenkungen, die wir abschaffen wollen.

Auf der anderen Seite möchten wir pro Erbschaft eine Immobilie mit bis zu 200 qm von der Erbschaftsteuer befreien, wenn sie selbst genutzt wird. Daneben werden die heutigen Höchst-Freibeträge (500.000 Euro für Ehepartner:innen und 400.000 Euro für Kinder) auf einheitlich 200.000 Euro gesenkt. Die sehr starke Privilegierung der Freibeträge und Steuersätze in Abhängigkeit des Verwandtschaftsgrades wird reduziert.

Im Gegenzug wird es sogar möglich, eine Person freier Wahl mit bis zu 200.000 Euro steuerfrei zu begünstigen (z. B. ein:e enge:r Freund:in). Die Steuersätze von heute 7 bis 50 Prozent wollen wir auf 6 bis 60 Prozent erhöhen, was in Kombination mit der Schließung von Schlupflöchern Milliardenerb:innen erheblich zur Kasse bittet.

Die Steuerlast kann im Fall von Illiquidität über Jahre gestreckt werden. Darüber hinaus ist auch die Zahlung in Form von Unternehmensanteilen oder die Bereitstellung zinsgünstiger staatlicher Kredite denkbar, um negative wirtschaftliche Auswirkungen zu verringern.

Unternehmensteuern

Kapitalgesellschaften sollen durch die Anhebung des Steuersatzes der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf 25 Prozent stärker zur Finanzierung der öffentlichen Hand herangezogen werden. Mega-Konzerne wie Amazon wurden in der Corona-Krise noch mächtiger, zahlen aber kaum Unternehmensteuer. Wir brauchen daher eine Steuerreform, die solche Konzerne stärker am Ort der Umsätze besteuert.

Die EU ist der größte Binnenmarkt der Erde und kann Besteuerungsrechte durchsetzen. Notfalls kann auch Deutschland eigenständig Maßnahmen treffen. Eine reine Digitalsteuer ist allerdings nicht zielführend. Besser wären umfassende Quellensteuern auf Finanzflüsse in Steueroasen, wenn ein bestimmtes Niveau der Besteuerung unterschritten wird. Gewinne von Krisenprofiteuren wie Amazon oder der Mineralölindustrie müssen abgeschöpft werden, wenn sie deutlich oberhalb der Gewinne vergangener Jahre liegen (Übergewinnsteuer).

Mehrwertsteuer

Grundnahrungsmittel sollen nicht mehr durch die Mehrwertsteuer verteuert werden. Daher fordern wir, dass die Mehrwertsteuer für alle Grundnahrungsmittel auf 0 gesetzt wird. Gleichzeitig müssen ergänzende Maßnahmen sicherstellen, dass die Senkung bei den Verbraucher:innen ankommt.

Grunderwerbsteuer und Share Deals[11]

Massiv gestiegene Immobilen- und Bodenpreise bedeuten hohe Renditen und wachsende Vermögen für die einen - und eine steigende Mietenbelastung und Verdrängung für die anderen.

Immobilienkonzerne, die große und sehr große Immobilienpakete (ab mittleren zweistelligen Millionenbeträgen) kaufen, prellen den Staat durch sogenannten »Share-Deals« um die Grundsteuer, denn sie kaufen formal nicht die Immobilien, sondern die Mehrheit (bis zu 90 Prozent) der Anteile (engl. »Shares«) an den jeweiligen Firmen, die die Immobilien besitzen (was nebenbei zur Verschleierung der Besitzverhältnisse im Immobiliensektor beiträgt). Auch beim Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen umgehen Agrarkonzerne und Finanzinvestoren so die Grunderwerbsteuer.

Wir fordern eine Reform der Grunderwerbsteuer, sodass auch anteilige Immobilienkäufe (ab über 50 Prozent) entsprechend anteilig besteuert werden. Dadurch werden Share-Deals weitgehend unattraktiv. Auch für Privatpersonen gibt es ganz legale Schlupflöcher, wie beispielsweise die Einkommenssteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Immobiliengeschäften nach zehn Jahren, die sogenannte Spekulationsfrist. Wir fordern daher die Abschaffung der Spekulationsfrist und die konsequente Besteuerung der Gewinne aus Immobilienveräußerungen.

Zudem wollen wir die steuerliche Abschreibung und Geltendmachung von Leerstand in angespannten Wohnungsmärkten überwinden. Aktuell werden Kleinvermieter:innen von Finanzämtern indirekt gezwungen, marktübliche Mieten zu verlangen und entsprechend niedrige Mieten auf die aktuell hohen Preise zu erhöhen, weil ihnen sonst Steuernachzahlungen drohen oder Betriebskosten nicht anerkannt werden.

Den entsprechenden Steuertatbestand der »Liebhaberei« wollen wir so reformieren, dass niedrige Mieten nicht zum Nachteil sozial eingestellter Vermieter:innen führen. Es darf keine Bestrafung für diejenigen geben, die das Rad des Mietenwahnsinns nicht mitdrehen wollen. Zudem wollen wir die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder einführen, damit nicht-profitorientierten Vermieter:innen z. B. bei der Körperschafts-, der Gewerbe- oder Grundsteuer begünstigt werden können.

Steuerflucht, Steuerhinterziehung und -gestaltung

Steuertricks von Konzernen und Reichen sind ein Raub an uns allen. Cum-Ex-ähnlicher Betrug ist weiterhin möglich.[12] Daher sind Verjährungsfristen zu verlängern und die gesetzlichen Lücken zu schließen.

Deutschland soll mit Quellensteuern eigenständig der Steuergestaltung durch die Nutzung von Steueroasen, die Vermögende anziehen wie das Licht die Motten, entgegenwirken. Außerdem müssen die blinden Flecken im internationalen steuerlichen Informationsaustausch behoben werden.

Ein erster Schritt im Kampf gegen Steuergestaltung ist erhöhte Transparenz durch eine öffentliche länderspezifische Berichtspflicht (»public country-by-country reporting«). Demnach müssen Konzerne Umsatz, Gewinne und bezahlte Steuern für jedes Land, in dem sie wirtschaftlich aktiv sind, offenlegen.

Steuervollzug und Cum-Ex

Die großen Probleme im Steuervollzug müssen endlich gelöst werden. Dazu braucht es deutlich mehr Personal und IT-Kapazitäten der Finanzbehörden, damit die Steuergesetze des Bundes bundesweit einheitlich durchgesetzt werden. Dies ist, weil die Steuerverwaltung nach dem Grundgesetz Ländersache ist, nicht automatisch gegeben, denn es fehlt oftmals der politische Wille.

So verweisen die Länder gerne darauf, die Kosten einer besseren Personalausstattung der Finanzämter müsste jedes Land einzeln tragen, während die Erträge wirksamerer Steuereintreibung, d. h. höhere Steuereinnahmen, über den Finanzausgleich mit Bund und Ländern geteilt werden müssten. Der Bund sollte daher im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Vorschläge machen, wie sich die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung für jedes einzelne Bundesland noch stärker lohnt.

Manche Bundesländer werben hinter vorgehaltener Hand bei Standortentscheidungen von Unternehmen damit, dass sie beim Steuervollzug nicht so genau hinschauen. Die Frequenz, mit der Großbetriebe und reiche Einzelpersonen durch Betriebs- und Steueraußenprüfungen kontrolliert werden, variiert stark zwischen den Ländern. Auch bei der Verfolgung und Bekämpfung halblegaler und verbotener Steuergestaltungsmodelle (vgl. Cum-Ex-Geschäfte) sind die Finanzbehörden oft untätig.

Wir brauchen viel häufigere und intensivere Steuerprüfungen für Unternehmen und reiche Einzelpersonen. Die wirksamste Lösung für diese interessengeleitete Kleinstaaterei wäre die Übertragung des Steuervollzugs auf die Bundesebene (»Bundessteuerverwaltung«).[13] Cum-Ex-ähnliche Gestaltungen müssen über einen automatisierten Abgleich der gezahlten und beantragten Kapitalertragssteuern wirksam ausgeschlossen werden.

Oft fehlt es den Finanzbehörden an Informationen über Vermögenswerte. Daher ist eine Digitalisierung der Grundbücher und deren Verknüpfung zu einem zentralen Immobilien- und Transparenzregister notwendig, welches längerfristig zu einem Vermögensregister bei Superreichen ausgebaut werden soll. Dabei wollen wir u. a. an die von Piketty und anderen vorgeschlagene Errichtung eines internationalen Finanzregisters für Finanzvermögen anknüpfen.

Gemeinnützigkeit

In den vergangenen Jahren haben immer mehr politisch engagierte Vereine vom Finanzamt oder vor Gericht ihre Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen. Hintergrund ist u. a. das sogenannte »Attac-Urteil« des Bundesfinanzhofs, in dem die Mitwirkung an der politischen Willensbildung durch Vereine als nicht-gemeinnützig bewertet wird.

Wir brauchen dringend eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts[14] mit einer Ausweitung der als gemeinnützig anerkannten Zwecke (z. B. die Förderung der Menschen- und Grundrechte, des Friedens, des Klimaschutzes oder der sozialen Gerechtigkeit).

Gleichzeitig darf die uneigennützige Mitwirkung an der politischen Willensbildung durch engagierte Vereine nicht länger der Gemeinnützigkeit entgegenstehen (sowohl für schwerpunktmäßig politisch engagierte Vereine als auch den einfachen Sportverein, der sich in einer speziellen Situation z. B. für Geflüchtete einsetzt). Auch darf die Erwähnung eines Vereins in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder nicht mehr automatisch zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, wie dies zuletzt im Fall der VVN/BdA passiert ist.

Öffentliche Finanzen / Kommunalfinanzen

Gemäß unserem Leitbild sozialer Gerechtigkeit steht für Die LINKE die auskömmliche Finanzierung eines solidarischen Gemeinwesens an erster Stelle. Nur mit einer großflächigen Investitionsoffensive wird es nach Corona und der Energiepreiskrise zu einer wirtschaftlichen Erholung kommen und kann der dringend benötigte sozial-ökologische Umbau der Wirtschaft gelingen.

Die Schuldenbremse wirkt dabei als Investitionsbremse und ist nicht zukunftsfähig. DIE LINKE fordert daher, die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz zu streichen und durch eine sogenannte Goldene Regel zu ersetzen, die Kredite im Umfang der öffentlichen Investitionen ermöglicht. Zumindest sollte die Schuldenbremse angesichts von Corona, Krieg oder Klimakrise so lange wie möglich ausgesetzt und der Tilgungsplan gestrichen, wenigstens aber über Jahrzehnte gestreckt werden.

Daneben bedarf es weiterer struktureller Veränderungen, da zum Beispiel die Berechnung der Konjunkturkomponente überholt ist. Im Zuge der Etablierung von öffentlichen Finanzen, die eine soziale und ökologische Wende ermöglichen, ist selbige Reform für die europäischen Fiskalregeln unabdingbar.

Die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise ist – selbst ohne die Schuldenbremse als Brandbeschleuniger – äußerst bedrohlich. Selbst in Zeiten höherer Steuereinnahmen bleiben zahlreiche Kommunen chronisch unterfinanziert.

Dabei geht die Schere zwischen armen und reichen Kommunen immer weiter auseinander. Der Auftrag des Grundgesetzes, für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu sorgen, wird somit nicht erfüllt. Die kommunale Selbstverwaltung muss infolgedessen wiederhergestellt und gefestigt werden. Dazu sind finanzielle Handlungsspielräume erforderlich. DIE LINKE möchte deshalb die kommunale Finanzkraft dauerhaft stärken.

  1. Dazu muss die bisherige Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt werden, auf Basis einer breiteren Bemessungsgrundlage und unter Einbeziehung aller unternehmerisch Tätigen, u. a. auch der freien Berufe. Gleichzeitig sind kleinere Unternehmen und Existenzgründer:innen durch einen erhöhten Freibetrag zu entlasten.
  2. Mit einer sozial gerechten Ausrichtung der Grundsteuer sollen Kommunen vor Steuerausfällen bewahrt, Mieter:innen geschützt (u. a. durch Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer) und Grundstücksspekulation erschwert werden.
  3. Auch der kommunalen Altschuldenproblematik muss sich endlich angenommen werden: Wir fordern, unverzüglich einen Altschuldenfonds als Bundesfonds zur Senkung der Zins- und Tilgungsverpflichtungen aufzulegen. Die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland sind zu streichen.
  4. Der Bund muss den Ländern überdies die den zuständigen Trägern entstehenden Nettoausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) zu 100 Prozent erstatten.
  5. Ebenfalls muss der Bund mit den Ländern einen Solidarpakt III auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt.
  6. Programme zur Förderung und Entlastung der Kommunen sind zu bündeln sowie bürokratieärmer auszugestalten, und Förderkriterien müssen bedarfsgerecht angepasst werden. Eigenanteile gerade strukturschwacher Kommunen sollten wegfallen. Die Fördermittel sollen überjährig ausgereicht werden.
  7. Insgesamt ist dafür Sorge zu tragen, dass Bund und Länder finanzielle Lasten der Kommunen durch bundes- und landesgesetzliche Verpflichtungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie vollständig übernehmen, um das Konnexitätsprinzip (»Wer bestellt, bezahlt«) zu wahren.

[1] Vgl. »Eckpunkte zur Ausgestaltung eines Finanz-TÜV«, Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2016.

[2] Vgl. »Finanzaufsicht reformieren, Finanzkriminalität unterbinden!«, Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2020.

[3] Vgl. »Den Bankensektor neu ordnen - und mit der Vergesellschaftung beginnen« Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2010.

[4] Nach diesem Ansatz kommt es nicht mehr auf den Nachweis einer schweren Straftat an. Für die Verfolgung wegen Geldwäsche reicht es aus, wenn verschleierte Vermögenswerte aus irgendeiner Straftat herrühren.

[5] Vgl. »Masterplan gegen Geldwäsche – Finanzkriminalität bekämpfen«, Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2019.

[6] Vgl. »Digitaler Euro: Das Finanzsystem nicht Facebook, Apple und Ant Financial überlassen«, Bundestagsfraktion DIE LINKE, ohne Datum.

[7] Vgl. »Für eine echte Finanztransaktionsteuer!«, Bundestagsfraktion DIE LINKE 2019.

[8] Der größte Ausgleichsbetrag entsteht allerdings durch die Abschaffung des Ehegattensplittings. Die zweitwichtigste Quelle wird ab 2021 die Beibehaltung des bisherigen Solidaritätszuschlages sein. Beides müssen wir zwar nicht in den Vordergrund stellen, sollten wir aber im Hinterkopf behalten und nicht so tun, als ob es die Reichensteuer (75% ab 1 Mio zvE) wäre, die die Entlastungen/Steuerausfälle am unteren Ende wettmacht.

[9] Vgl. »Vermögensabgabe für 1-Prozent-Mega-Reiche«, Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2020.

[10] Angaben für Medianvermögen nach »Vermögensbefragung der Deutschen Bundesbank 2017« (Link). In der vom Manager-Magazin seit ca. 10 Jahren geführten »Liste der 500 reichsten Deutschen« findet sich die wohlhabendste in Ostdeutschland (außer Berlin) ansässige Unternehmerfamilie auf Platz 184, es folgen bis Rang 500 noch drei weitere vermögende Familien mit Wohnort bzw. Sitz im Osten. Alle vier Unternehmerfamilien stammen aus dem Westen. Aus Berlin kommen insgesamt 12 der 500 vermögendsten Deutschen, die Vermögen haben alle eine West-Biographie.

[11] Vgl »Share Deals zur Steuervermeidung ausbremsen«, Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2019.

[12] Vgl Antrag »Sofortmaßnahmen gegen internationale Steuervermeidung und Geldwäsche« (Bundestags-Drucksache 19/219) und Antrag »Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht«, (Bundestags-Drucksache 19/7983) Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2017 und 2019.

[13] Eine Bundessteuerverwaltung erfordert allerdings eine weitreichende Grundgesetzänderung, da nach geltender Verfassung die Länder für den Steuervollzug zuständig sind. Dieselbe Hürde besteht auch für eine Bundesfinanzpolizei, deren Einrichtung zur Bekämpfung der im vorigen Absatz unter »Steuerflucht, Steuerhinterziehung und -gestaltung« genannten Missstände von uns ebenfalls befürwortet wird.

[14] Vgl. »Kurzposition: Zivilgesellschaft ist gemeinnützig!«, Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2020.