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Erneuerbare Energien und Strompreisentwicklung

Positionspapier,

Erneuerbare Energien nehmen den fossil-atomaren Stromkonzernen jedes Jahr Marktanteile ab. Fast 17 Prozent des Stromverbrauchs sind heute schon Ökostrom. Den Konzernen passt das nicht. Darum initiieren sie in regelmäßigen Abständen Kampagnen gegen die vermeintlich zu hohen Kosten regenerativer Energien. Und viele Medien spielen mit. Der neuste Feldzug dreht sich um die Kostensteigerungen bei der EEG-Umlage  durch das Wachstum der Photovoltaik.

AK II
Arbeitskreis Wirtschaft, Finanzen, Steuern, Energie und Umwelt
verantwortlich: Eva Bulling-Schröter (umweltpolitische Sprecherin), Dorothée Menzner (energiepolitische Sprecherin) und Caren Lay (verbraucherschutzpolitische Sprecherin)
Dezember 2010

Erneuerbare Energien nehmen den fossil-atomaren Stromkonzernen jedes Jahr Marktanteile ab. Fast 17 Prozent des Stromverbrauchs sind heute schon Ökostrom. Den Konzernen passt das nicht. Darum initiieren sie in regelmäßigen Abständen Kampagnen gegen die vermeintlich zu hohen Kosten regenerativer Energien. Und viele Medien spielen mit. Der neuste Feldzug dreht sich um die Kostensteigerungen bei der EEG-Umlage  durch das Wachstum der Photovoltaik. Unter den Tisch fällt dabei, dass nicht Solardächer oder andere Erneuerbare Energien die großen Preistreiber sind, sondern ganz andere Posten in der Stromrechnung, an denen vor allem die Konzerne verdienen. Zudem wird unterschlagen, dass der Anstieg der EEG-Umlage bald seinen Höhepunkt erreicht haben wird. Denn die spezifischen Kosten von Strom aus Sonne, Wind, Biomasse und Wasser sinken ständig durch neue Technologien und Massenfertigung. Zudem ist von steigenden Preisen für konventionell erzeugten Strom auszugehen, so dass die Differenz zur Einspeisevergütung sinkt. So wird auch bei einem zusätzlichen Ausbau das Finanzvolumen begrenzt bleiben, welches zur Unterstützung der Erneuerbaren noch notwendig ist.

Wie der Tabelle oben zu entnehmen ist, haben sich die monatlichen Stromkosten für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr seit dem Jahr 2000 um rund 27 Euro erhöht. Den entscheidenden Anteil daran hat aber nicht die EEG-Umlage. Denn diese stieg nur um 3,30 Euro. Es sind die Kosten für Erzeugung, Transport und Betrieb, die mit einem Plus von 16 Euro den Löwenanteil an der Preissteigerung ausmachen. In diesem Kostenblock sind auch die Gewinne der Energiekonzerne enthalten. Und die sind fett gewachsen. Unter anderem deshalb, weil Produktivität und Wertschöpfung der Branche in diesem Zeitraum drastisch anstiegen, die Summe der Gehälter aber fast konstant blieb. Die Jahresgewinne der drei Konzerne RWE, Eon, EnBW betrugen 2005 zusammen 5,8 Mrd. Euro, lagen aber 2009 schon bei 23 Mrd. Euro. Im ersten Halbjahr 1.Halbjahr verdienten sie bereits bei 15 Mrd. Euro.

Die exorbitanten Gewinne der Stromkonzerne resultieren wesentlich aus ihrer Marktmacht. Denn das Oligopol von RWE, Eon, Vattenfall und EnBW beherrscht in Deutschland die Stromerzeugung zu etwa 80 Prozent. Ein großer Block der steigenden Gewinne besteht zudem aus den so genannten „windfall profits“ im Zusammenhang mit dem Emissionshandel. Diese entstehen leistungs- und risikolos seit der Einführung des europäischen Emissionshandelssystems im Januar 2005. Seitdem preisen die Stromversorger die Marktpreise der CO2-Emissionsberechtigungen in die Strompreise ein. Dies tun sie unbeschadet der Tatsache, dass von der Bundesregierung 91 Prozent der Zertifikate an die Kraftwerksbetreiber kostenlos zugeteilt wurden. Auf diese Weise erzielen die Energieversorger jährliche Sondergewinne in Milliardenhöhe - die Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen dafür. Eine Studie des Öko-Instituts erwartet Extragewinne aller deutschen Kraftwerksbetreiber aus dem Emissionshandel in der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 von rund 35,5 Mrd. Euro, also rund 7 Mrd. Euro pro Jahr.

Wie stark steigt die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr steigen. Von ungefähr 2 Cent je kWh auf rund 3,5 Cent. Das ist ein ganz schöner Sprung, könnte aber - wie erläutert - locker von den gut verdienenden Konzernen geschultert werden, ohne dass die Strompreise klettern müssten. Aber die Unternehmen nutzen im Gegenteil den Anstieg dafür, noch zusätzlich Kasse zu machen. Nach einer Untersuchung des Bundesverbandes erneuerbare Energien würde die erhöhte EEG-Umlage 2011 einem durchschnittlichen Haushalt pro Jahr mit rund 60 Euro Mehrkosten zu Buche schlagen. Die meisten Versorger hätten jedoch Preiserhöhungen zwischen 70 und 90 Euro angekündigt, einzelne sogar noch deutlich darüber. Das ist ein unverschämter Raubzug der Konzerne, mit dem sie die Erneuerbaren bequemerweise gleich noch in Misskredit bringen können.

Verschwiegen wird zudem meist, dass die zusätzlichen Mengen an erneuerbarem Strom auch einen Strompreis dämpfenden Effekt bei der Preisbildung an der Strombörse haben: Da sich durch die vorrangige Einspeisung von Ökostrom die Nachfrage nach konventionellem Strom verringert, werden die teuersten sonst eingesetzten Kraftwerke nicht mehr zur Nachfragedeckung benötigt - der Großhandelspreis für Strom sinkt. Die Bundesregierung schätzt diesen so genannten „Merit-Order-Effekt“ für 2008 konservativ auf 3,6 bis 4 Mrd. Euro. Rechnet man die EEG-Umlage von 4,6 Mrd. Euro für diesen Zeitraum dagegen, so verblieben 2008 maximal 0,8 Mrd. Euro an zusätzlicher Belastung durch die Erneuerbaren. Ob der Merit-Order-Effekt jedoch bis zu den Haushaltskunden weiter gereicht wird, ist eine andere Frage. Das Bundesumweltministerium (BMU) schreibt selbst: „Nutznießer dürften demnach gerade auch die durch die besondere Ausgleichsregelung des EEG privilegierten, stromintensiven Unternehmen sein: Während ihre EEG-Umlage auf 0,05 Cent/kWh begrenzt ist, profitieren sie als Sondervertragskunden i.d.R. am ehesten von sinkenden Strompreisen an der Börse“ . Die beschriebe Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen ist übrigens nicht die einzige Privilegierung der Industrie, die die Haushaltskunden zu zahlen haben. Auch bei der Ökosteuer wird stromintensiven Unternehmen der Hauptteil erlassen. Zu zahlen haben diese Umweltsteuer vor allem die Bürgerinnen und Bürger sowie dass Kleingewerbe.

Warum steigt die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage steigt, das ist nicht zu leugnen. Dies ist insbesondere dem starken Wachstum der Photovoltaik (PV) geschuldet. Ende 2009 waren in Deutschland PV-Anlagen mit rund 10.000 Megawatt (MW) installiert. In diesem Jahr kommen nach Prognosen nochmals Anlagen mit 6000 bis 10.000 MW hinzu. Photovoltaik macht damit an sonnenreichen Tagen fast den kompletten Atomkraftwerkspark überflüssig.
Der Zubau an PV ist nicht billig, aber eine Investition in die Zukunft. Hinsichtlich der Kosten gehört die Technologie momentan zwar zu den teuersten. Sie hat langfristig aber auch ein enormes Potential für eine zukunftsfähige Energieversorgung, sollten die Kosten irgendwann deutlich sinken. Denn sie ist praktisch überall einsetzbar, weist die wenigsten Konflikte mit dem Landschafts- und Naturschutz auf und ist vom Wesen her ein dezentrales Element der Energieerzeugung und damit antimonopolitisch.

Natürlich müssen die Kosten im Auge behalten werden, Innovationsanreize müssen wirken. Denn gegenwärtig fließen 60 Prozent der EEG-Umlage in die Vergütung von Photovoltaikanlagen, die bislang aber nur einen Anteil von 7 Prozent am Ökostrom und von rund 1,5 Prozent am Gesamtstromverbrauch haben. Die Investition in die PV-Technologie darf auch nicht zur Goldgrube für begüterte Investoren werden - vielleicht weil Hersteller Kostensenkungen nicht an ihre Kunden weiter geben. Darum dürfen die garantierten Einspeisevergütungen in der Höhe nie den Bezug zu den tatsächlichen Produktionskosten der PV-Anlagen verlieren. Das ist im EEG im Grundsatz auch so vorgesehen, denn die Vergütungen sinken laut Gesetz kontinuierlich. Zusätzliche Absenkungen bei schneller sinkenden Produktionskosten befürworten wir, wenn sie angemessen und planmäßig erfolgen. Derart überstürzte Absenkungen, wie bei der EEG-Novelle vom Juli 2010 durch die Koalition geschehen, sind jedoch kontraproduktiv und abzulehnen. Die darauf einsetzende panische Installations-Welle bei PV-Anlagen, um noch vor der Kürzung der Einspeisevergütung am 1. Juli und 1. Oktober 2010 angeschlossen zu werden, und so noch die alten, höheren Vergütungssätze zu erhalten, ist übrigens eine Ursache für den erheblichen Sprung bei der EEG-Umlage.

Für die Zukunft könnte ein Modell sinnvoll sein, welches bei einem deutlich stärkeren Wachstum des PV-Marktes bzw. bei unerwartet starker Kostensenkung der Branche die Einspeisevergütung in einem Umfang sinken lässt, der ungerechtfertigte Gewinnmitnahmen der Hersteller verhindert. Dabei ist jedoch Augenmaß angesagt. Denn es ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass billige und teilweise stark subventionierte Importe aus Asien einheimischen Herstellern zu schaffen machen. Es wäre wirtschaftspolitischer Unfug, unsere gerade erst entstandenen Kapazitäten der Solarbranche einem Dumping-Wettbewerb zu opfern.

(Sonnen-) Licht am Ende des Tunnels

Die Kosten der Erneuerbaren werden nicht in alle Ewigkeit steigen, im Gegenteil. Während der Aufwand zur Gewinnung von Kohle, Öl, Gas und Uran stetig weiter wächst - die Energierohstoffe werden schlicht knapper -, sinken die Kosten zur Herstellung von Windrädern und Solarpanelen seit Jahren. Somit schmilzt die Differenz zwischen den Kosten von Kohle- und Atomstrom auf der einen Seite und denen von Ökostrom auf der anderen. Die erforderliche EEG-Umlage je produzierter Kilowattstunden Solarstrom sinkt dadurch. Aus Verbrauchersicht ist es der (an sich erfreuliche) starke Zuwachs an grünem Strom, welcher die EEG-Umlage gegenwärtig dennoch steigen lässt. Wenn es jedoch stimmt, was die Solarbranche ankündigt - dass sie ihren Anteil an der EEG-Umlage durch weitere Kostensenkungen auf den heutigen Wert von rund 2 Cent einfrieren will, dann wäre der Trend gebrochen . Da Technologieentwicklung und Kostenersparnisse durch Massenfertigung immer weiter gehen, wird Ökostrom in absehbarer Zeit sogar zum Billigmacher.

Wie teuer sind regenerativen Energien tatsächlich?

Bei der Debatte um vermeintlich teuren Ökostrom darf nicht vergessen werden: Zum einen hat die fossil-atomare Energieversorgung gigantische externe Kosten für Umwelt und Gesellschaft, die auf keiner Stromrechnung stehen. Der Klimawandel, das Risiko einer Kernschmelze oder die ungelöste Endlagerfrage sind Beispiele dafür. Zum anderen haben Strom und Wärme aus Sonne, Wind, Biomasse und Wasser in Deutschland schon heute 340.000 Arbeitsplätze geschaffen, während in der konventionellen Energiewirtschaft seit Jahren zehntausende Jobs gestrichen werden. Die Erneuerbaren vermieden 2009 versteckte Kosten in Höhe von 8 Mrd. Euro. Dazu zählen Kosten für Klima-, Umwelt, Gesundheits- und Materialschäden, die bei der Verbrennung fossiler Energien und atomarer Brennstoffe entstanden wären. Regenerative Energien machten zudem Brennstoffimporte in Höhe von 5,1 Mrd. Euro überflüssig. Ein Beitrag, um unabhängiger vom Weltenergiemarkt zu werden. Und Geld, das beispielsweise nicht für fragwürdige Öl-Importe aus dem Golf von Mexiko ausgegeben werden muss, sondern mittelständischen Herstellerfirmen und Installateursbetrieben hierzulande nutzt. Regenerative Energien bringen wieder Arbeit und Geld in ländliche Räume, die ansonsten vielfach unter wirtschaftlicher Flaute leiden, gerade in Ostdeutschland. Nicht zu vergessen: Erneuerbare Energien sind ein Beitrag zur Friedenssicherung und entschärfen Konflikte in vielen Regionen der Welt. Denn sowohl Rohstoffknappheit als auch Klimawandel heizen global Auseinandersetzungen an, die hundertausende Menschenleben kosten sowie Schäden an Umwelt und Gesundheit zur Folge haben.

Kosten der fossil-atomaren Energien - Gewinne aus der Laufzeitverlängerung

Durch die gerade von der Regierungskoalition beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke werden die Betreiber dicke Extraprofite einstreichen. Nach Berechnungen des Öko-Instituts voraussichtlich insgesamt zwischen 58 und 94 Mrd. Euro - zum überwiegenden Teil aus den geschilderten Preiseffekten des europäischen Emissionshandelssystems auf den Elektrizitätsmarkt. Hinzu kommen zusätzliche Finanzerträge aus den steuerfreien Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung der Atomkraftwerke in Höhe von zirka 20 Mrd. Euro.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll nur ein Teil dieser Gewinne abgeschöpft werden. Und zwar durch eine Brennelementesteuer und durch eine freiwillige Abgabe der Energieversorgungsunternehmen. Damit werden jedoch - je nach Strompreisentwicklung - vom Staat maximal 36 und 46 Prozent dieser Sondergewinne eingesammelt - ein Bombengeschäft für die Atommafia.

Der Staat war gegenüber den AKWs schon immer großzügig: Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) errechnete für die Atomwirtschaft Finanzhilfen und Steuervergünstigungen in Höhe von 184 Mrd. Euro von 1950 bis 2008. Hinzu kommen geldwerte Vorteile durch die Übernahme von Langzeitrisiken und Langzeitkosten durch die Gesellschaft, welche durch die Atomwirtschaft verursacht wurden.
Würden all diese versteckten Kosten des AKW-Betriebs auf den Strompreis umgelegt, so müsste dieser um rund vier Cent steigen. Ähnlich sähe es sicher bei einer gerechten Betrachtung für die Kohle aus. Denn die Kosten des Klimawandels haben überwiegend jene Menschen zu tragen, die sich am wenigsten vor den Folgen von Dürren oder Überschwemmungen schützen können - die Bevölkerung des globalen Südens.

Energiearmut verhindern: Maßnahmenpaket für Haushalte mit niedrigem Einkommen

Die rasant steigenden Energiepreise werden für private Haushalte zunehmend zu einer existenziellen Belastungsprobe. Immer mehr Menschen in Deutschland können sich Energie und Wärme nicht mehr in ausreichendem Maß leisten, während die Energiekonzerne Rekordprofite einstreichen. Geringverdienende, Erwerbslose, Studierende oder arme Rentnerinnen und Rentner müssen einen immer größeren Teil ihres schmalen Budgets für Energie einplanen.

Dieses Problem allein mit einer Energiesparberatung für Hartz-IV-Beziehende anzugehen, greift viel zu kurz, denn schon die nächste Strompreiserhöhung kann eine mögliche Kostensenkung wieder zunichtemachen. Zumal Vielen die Möglichkeit, energiesparendere Geräte anzuschaffen, gar nicht gegeben ist. Erschwerend kommt hinzu: Nach dem Willen der schwarz-gelben Bundesregierung sollen künftig die Kosten einer energetischen Sanierungen auch dann voll auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Modernisierungskosten die zu erwartende Energieeinsparung deutlich übertreffen. Menschen mit geringen Einkommen brauchen bei aktuell weiter steigenden Energiepreisen sofort Hilfe. Für den Bereich der Stromkosten schlägt DIE LINKE deshalb folgendes Maßnahmenpaket vor:

Soziale Modelle für Stromtarife entwickeln: Als ersten Schritt einer sozialverträglichen Strompreisgestaltung soll es unbürokratische Hilfen für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen und für Menschen mit geringem Einkommen geben. Ihnen sollen zusätzlich besondere Förderangebote zustehen. Natürlich ohne ihnen dafür anderweitig bereits anerkannte Leistungen zu kürzen. Kurzfristig sollen die Stromversorger zudem verpflichtet werden, Stromsozialtarife anzubieten, die bezogen auf den jeweils kostengünstigsten Tarif jedes Anbieters 50 Prozent vergünstigt sind, um einkommensschwachen Haushalten sofort zu helfen. In einem zweiten Schritt sollten die Stromtarife so gestaltet werden, dass auf Grundlage des Verständnisses von Energienutzung als Grundrecht, die sparsame Nutzung von Energie für jede und jeden bezahlbar ist. Durch eine progressive Strompreisgestaltung müssen - als Anreiz zur Energieeffizienz - die Mehrkosten dort entstehen, wo über ein bedarfsgerechtes Maß hinaus Energie verbraucht wird. Begleitend sollen regelmäßige kostenfreie Energieberatungen angeboten werden, um machbare Einsparpotentiale bei Verbraucherinnen und Verbrauchern auszuschöpfen.

Versorgungspflicht durchsetzen: Energieunternehmen soll künftig die Sperrung von Strom, Gas oder Fernwärme bei Privathaushalten untersagt werden.
Wirksame Strompreiskontrolle: Als Fortentwicklung der Mitte 2007 abgeschafften Strompreisaufsicht der Länder muss eine modifizierte Strompreisaufsicht eingeführt werden, die den Herausforderungen der heutigen Strommärkte gewachsen ist. Der Preisaufsicht soll in jedem Bundesland ein Verbraucherbeirat mit dem Rang eines anerkannten Verbraucherschutzverbandes zur Seite gestellt werden, um ein Mitspracherecht der Stromkundinnen und Stromkunden zu gewährleisten und in deren Interesse die behördliche Tätigkeit zu überwachen.
Spekulationsverbot und Transparenz an der Strombörse: Der hochspekulative Handel mit Strommengenverträgen ist zu verbieten. Hedgefonds dürfen an der Strombörse keine Zulassung erhalten. Am Stromhandelsmarkt sollen nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden, hinter deren Handeln letztlich physische Stromgeschäfte stehen. Absicherungsgeschäfte bleiben davon unberührt. Die Kontrolle des gesamten Stromhandels, insbesondere an den Strombörsen, muss durch die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder verbessert werden, um Preismanipulationen - auch von marktbeherrschenden Stromversorgern - zu verhindern.

Energiesparfonds auflegen: Mit einem jährlichen Volumen von 2,5 Mrd. Euro ist ein Energiesparfonds einzuführen, über den Förder-, Weiterbildungs- und Beratungsprogramme finanziert werden, die das Energiesparen für private Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung erleichtern (vgl. Änderungsantrag zum Bundeshaushalt, Drs. 17/3839). Spezielle Förderprogramme richten sich dabei insbesondere an einkommensschwache Haushalte. So könnten beispielsweise „Klimaschecks“ in Höhe von 250 Euro ausgegeben werden, die beim Kauf von Haushaltsgeräten der jeweils höchsten Energieeffizienzklasse einlösbar sind.

Steuern auf Strom sozial einsetzen: Bund, Länder und Gemeinden sollten den Teil ihrer Umsatz- und Ökosteuereinnahmen, welche rechnerisch auf der EEG-Umlage liegen, zur Finanzierung von weiteren Maßnahmen zur sozialen Abfederung von Energiepreissteigerungen verwenden.
Extraprofite abschöpfen: Die Sondergewinne der Atomkraftwerke und fossiler Kraftwerke steuerlich abschöpfen, um damit u.a. die Einrichtung des Energiesparfonds zu finanzieren (vgl. Antrag „Extraprofite von Atom- und Kohlekraftwerksbetreibern abschöpfen“, Drs. 17/3673 sowie Änderungsantrag zum Bundeshaushalt, Drs. 17/3849).