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Zugang ohne Hindernisse für alle

Periodika,

Frauenhäuser müssen für alle von Gewalt betroffenen Frauen offen stehen

Gedemütigt, geschlagen, aus dem Haus getrieben. In dieser extremen Notsituation führt der Weg nicht direkt ins Frauenhaus, sondern erst einmal zur Arge, um einen Hartz-IV-Antrag zu stellen. Was das konkret bedeuten kann, berichtete die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Kirsten Tackmann, in ihrer Rede im Plenum. »Mir hat das eine Mitarbeiterin eines Frauenhauses
in Brandenburg so erzählt: Gewaltbetroffene Frauen werden als ›normale‹ Kundinnen behandelt. Hinzu kommen Unsensibilität bzw. Unwissenheit der Fallmanagerinnen. Entsprechende Termine werden häufig abgebrochen. Ein ALG-Anspruch besteht allerdings erst ab Antragstellung. Das ist nur ein Beispiel für die unwürdige Situation, in die von Gewalt betroffene Frauen durch die Regelung im SGB II gebracht werden, von der katastrophalen datenschutzrechtlichen Situation einmal ganz abgesehen.«

Die Bundesregierung verschließt die Augen vor der geschilderten Situation vieler Frauenhäuser. Im aktuellen Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird zur finanziellen Situation von Frauenhäusern lediglich festgestellt, dass bei einer Evaluierung des SGB II die Situation von gewaltbetroffenen Frauen »berücksichtigt« werden soll. Erhielten zuvor Frauen ohne eigenes Einkommen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, so sind sie heute oft gezwungen, ALG II zu beantragen. Eine pauschale Finanzierung von Frauenhäusern gibt es gegenwärtig nur noch in Berlin, Bremen, Hamburg und in Schleswig-Holstein. Ansonsten werden einzelfallbezogene Tagessätze festgelegt, die zwischen den Trägern der Frauenhäuser und den Kostenträgern ausgehandelt werden. Folge ist, dass kein uneingeschränkter Zugang zu den Schutzeinrichtungen möglich ist. Ausgeschlossen werden Asylbewerberinnen, Schülerinnen oder Studentinnen. Frauen, die Aufnahme finden, laufen Gefahr, in Armut zu geraten, da zwischen der Antragstellung und der Auszahlung viel Zeit vergeht. Den oft unter widrigen Umständen geflüchteten Frauen stehen keine einmaligen Beihilfen mehr zur Verfügung, sei es für Kleidung oder für Schulsachen der Kinder.

Die Regierung nimmt damit Folgendes billigend in Kauf: Eine Frau wurde gerade geschlagen und flüchtet aus dem Haus. Es ist Sonntagabend, und das Frauenhaus ist nicht weit. Der Zutritt ist offiziell, aber nicht ohne eigenes Einkommen möglich. Also sucht die psychisch instabile Frau Unterschlupf bei Freunden oder übernachtet irgendwo. Oft nehmen die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser die Betroffenen auf eigene Kosten auf, bleiben aber auf der Erstattung am Ende sitzen. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser. Statt ihrer eigentlichen psycho-sozialen Arbeit nachgehen zu können, müssen sie den Frauen beim Umgang mit den Ämtern beistehen, und zwar von der Antragstellung bis hin zur Begleitung zum Termin beim Amt. Zugleich sind sie gezwungen, weitere Geldbeträge einzuwerben, um die Schutz- und Hilfsangebote aufrechtzuerhalten. Sie werden damit zu »Geldbeschafferinnen« degradiert, die auch noch gegeneinander um Fördermittel und Spenden konkurrieren.

Angesichts dieser unhaltbaren Situation brachte die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag ein, der eine bundesweite Finanzierung der Frauenhäuser sicherstellt. »Der derzeitige Skandal muss beendet werden. Es geht nicht nur um die Würde von Frauen, sondern oft schlichtweg um Menschenleben«, begründet Kirsten Tackmann den Antrag ihrer Fraktion.

Irina Modrow