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Würdige Versorgung am Lebensende sichern

Im Wortlaut von Birgit Wöllert,


 

Von Birgit Wöllert, für DIE LINKE Obfrau im Gesundheitsausschuss des Bundestages


Jeder Mensch möchte würdevoll sterben, gut versorgt  und ohne Schmerzen. Nur für eine Minderheit ist dies bislang möglich. Professionelle Palliativversorgung fehlt vor allem in Pflegeheimen, aber auch in vielen Krankenhäusern. Es gibt zu wenige Pflegekräfte, die Ausbildung bleibt unzureichend, Arbeitsverdichtung ermöglicht keine individuelle Betreuung. Es gibt viel zu wenig Hospize. Palliativversorgung und Sterbebegleitung sind schlichtweg unterfinanziert.

Das will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung ändern. Ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung, der aber bei weitem nicht ausreicht. Jährlich 200 Millionen Euro zusätzlich sichern keine flächendeckende Versorgung. Kein Zwei-Klassen-Sterben mehr? Leider nein. Denn die Versorgung Sterbender in Pflegeheimen wird sich kaum entscheidend verbessern. Ein flächendeckender Ausbau von palliativärztlicher Versorgung, Palliativpflege und Hospizbegleitung braucht mehr politische Entschiedenheit: beispielsweise für eine Vollfinanzierung von Hospizleistungen, egal wo sie erbracht werden; für einen rechtlichen Anspruch auf Hospizleistungen – nicht nur auf Sterbebegleitung – auch im Pflegeheim; für einen gesicherten Zugang in ein stationäres Hospiz auch für Pflegeheimbewohnerinnen und –bewohner; für ausreichend qualifizierte Fachkräfte, mit Berufsabschlüssen nach einheitlichen Standards; für mehr Palliativ-Care-Teams, deren Kosten gesichert sind und die Sterbende jederzeit auch zu Hause versorgen können.

Ohne weitergehende Veränderungen ist dies alles nicht möglich. Wer keine Wartezeiten für Hospize will, muss hochwertige Hospizangebote in der Fläche sichern, unabhängig vom Behandlungs- und Sterbeort. Wer verhindern will, dass Sterbenskranke ohne gesicherte Weiterversorgung aus Krankenhäusern entlassen werden, muss die Finanzierung durch Fallpauschalen beenden. Wer verhindern will, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen verbesserte Hospizangebote durch steigende Eigenanteile selbst finanzieren sollen, muss sicherstellen, dass die Sozialkassen pro sterbendem Bewohner den Pflegeheimen nicht 5.000 Euro weniger bezahlen, als einem stationären Hospiz. Wer professionelle Palliativpflege und menschliche Zuwendung wirklich will, braucht verpflichtende Richtwerte für die Personalbemessung und gute Entlohnung: im Krankenhaus, im Pflegeheim, in der ambulanten Pflege. Wer der besonderen Situation von Familien mit sterbenden Kindern wirklich gerecht werden will, sichert neben der Palliativ- und Hospizversorgung auch die Trauerbegleitung.
Menschenrechtlich ist der Anspruch auf hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung international längst anerkannt. Menschenrechte müssen geachtet und geschützt, vor allem aber gewährleistet werden.

Würdevolles Sterben zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Teil des staatlichen Schutzauftrages. Das macht DIE LINKE in ihrem Antrag zur Stärkung der Palliativversorgung (Drs. 18/5202) deutlich. Für eine wirkliche Gleichbehandlung am Ende des Lebens bedarf es einer palliativen Gesamtstrategie, erarbeitet von allen Akteuren, auch aus den Ländern und Kommunen. Und einen politischen Willen, der Bedarfsdeckung zum Prinzip und zum geltenden Maßstab erhebt. Die Bundesregierung sollte weitere Schritte gehen. Vorschläge aus den Verbänden und von der Opposition liegen auf dem Tisch.