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Wohnen ist ein Grundbedürfnis

Periodika,

DIE LINKE fordert mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau

Die Wohnung eine Ware, Mieterinnen und Mieter die Nachfragenden, Vermieterinnen und Vermieter die Anbieter – das ist die Haltung der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP. Dabei versagt der Markt mehr und mehr angesichts veränderter Anforderungen an Städtebau und Wohnungswirtschaft: Mieten explodieren, der Wohnraumknappheit in einigen Ballungszentren steht Wohnungsleerstand in ländlichen Gebieten sowie in kleineren und mittleren Städten gegenüber. Von den rund 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschland werden 61 Prozent von privaten Kleinanbietern gehalten. Nur je 9 Prozent werden von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsanbietern angeboten.

Wer Wohnen als Grundrecht durchsetzen möchte, muss den gesellschaftlichen Einfluss auf den Wohnungsmarkt stärken. Faire Mieten, ein guter, serviceorientierter Umgang mit Mieterinnen und Mietern – all das ist bei privaten Vermietern nicht garantiert. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE eine deutliche Stärkung des Anteils der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft. Die Städtebauförderung muss aufgestockt und verstetigt werden. Auch für den sozialen Wohnungsbau braucht es zusätzliche Mittel. Zudem muss das Wohngeld angehoben werden, weil nur so die sozialen Folgen von steigenden Mieten abgemildert werden können. Darüber hinaus soll die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft als Form der Altersvorsorge anerkannt und entsprechend gefördert werden.

 

Sieben Forderungen für gutes Wohnen

Mit diesen konkreten Maßnahmen will DIE LINKE die Rechte von Mieterinnen und Mietern stärken und die Mietpreisentwicklung sozial gerecht gestalten.

1. Für Menschen mit durchschnittlichem oder geringem Gehalt sollen die Wohnkosten auf maximal 30 Prozent des Haushaltseinkommens begrenzt werden.
2. Die Miete soll nur erhöht werden dürfen, wenn sich zuvor die Qualität der Wohnung verbessert hat.
3. Wohnungsräumungen, die zu Obdachlosigkeit führen, sollen verboten werden.
4. Vermietern soll es gesetzlich untersagt werden, mehr als fünf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter abzuwälzen.
5. Zugleich sollen Vermieter einen Anspruch auf staatliche Förderung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und dem barrierefreien Umbau von Wohnungen haben.
6. Im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen, die oft zu Mieterhöhungen führen, sollen Mieterinnen und Mieter den Anspruch auf eine kostenlose Mieter- und Energieberatung haben.
7. Ein Mietspiegel sowie ein Betriebs- und Heizkostenspiegel sollen flächendeckend eingeführt werden.