Zum Hauptinhalt springen

Wichtige Lobbyarbeit für Kinder

Interview der Woche von Diana Golze,

Sie haben jetzt nach neun Monaten den Vorsitz der Kinderkommission des Bundestages (KiKo) turnusgemäß abgegeben. Können Sie uns Funktion und Möglichkeiten der Kommission umreißen?

Die Kinderkommission vertritt im Deutschen Bundestag die Interessen der Kinder. Wir prüfen die Auswirkungen auf Kinder in Gesetzgebungsverfahren, greifen aktuelle Diskussionen auf und nehmen zu ihnen Stellung und vermitteln zwischen Einzelpersonen, Verbänden und Ministerien. Unser wichtigstes Instrument dabei ist die Öffentlichkeit. Unsere Stellungnahmen gehen an die Ministerpräsidenten der Länder und die entsprechenden Ministerien. Auch die Medien haben zur Kenntnis genommen, dass die Kinderkommission eine wichtige Lobbyarbeit für die Kinder macht.

Welche linken Akzente haben Sie als Vorsitzende gesetzt?

Ich habe in meiner Vorsitzzeit Themen gesetzt und Probleme aufgegriffen, für die es keine einfachen Lösungen gibt - zumindest müssen dafür parlamentarische Mehrheiten gefunden werden. Meine Schwerpunkte waren die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie die Bekämpfung der zunehmenden Kinderarmut in Deutschland. Auch der Forderung der KiKo, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, habe ich weiter Nachdruck verliehen. Durch sieben Expertengespräche mit insgesamt 14 Sachverständigen haben wir uns zu diesen Themen ein umfangreiches Bild verschafft.

Die Kinderkommission arbeitet nach dem Einstimmigkeitsprinzip. Was bedeutet das in der Praxis?

Es kommt in der KiKo kein Beschluss, keine Stellungnahme, keine Presseerklärung zustande, ohne dass alle Mitglieder zugestimmt haben. Dies bedeutet, dass wir quasi zum Kompromiss gezwungen sind. Interessanterweise gab es unter uns fünf Frauen nur äußerst selten den Fall, dass ein Vorhaben oder eine Formulierung dem Einstimmigkeitsprinzip zum Opfer gefallen ist. Zum Beispiel konnten wir uns bisher nicht darauf verständigen, einen Gruppenantrag zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einzubringen. Durch die ablehnende Haltung der CDU/CSU-Fraktion sind der Kollegin in der KiKo die Hände gebunden.

In der Zeit Ihres Vorsitzes hat die Kinderkommission eine wichtige Anhörung zum Thema Kinderarmut durchgeführt. Was hat die Anhörung bewirkt?

Alle Sachverständigen waren sich in zwei Dingen einig. Zum einen: Kinder sind eine eigenständige Bevölkerungsgruppe und keine preiswerten Erwachsenen. Demzufolge muss ihr Bedarf eigenständig ermittelt werden und darf nicht wie bisher eine prozentuale Ableitung vom Regelsatz für Erwachsene sein. Zum anderen wurde nochmals deutlich, dass die Verbesserung der materiellen Grundlage der Kinder nicht gegen die Verbesserung der Infrastruktur für Kinder ausgespielt werden darf. Wir brauchen beides - mehr Transferleistungen und mehr Angebote für Kinder und Jugendliche. Dies wird sich auch in unserer Stellungnahme wiederfinden. Diese Stimmen darf die Regierung nicht länger überhören.

In der vergangenen Woche hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Hartz IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig sind. Wird sich die Situation der Kinder jetzt verbessern?

Wenn die Bundesregierung nicht auch noch vom Bundesverfassungsgericht eine schallende Ohrfeige bekommen möchte, sollte sie schnellstens handeln. Das Bundessozialgericht hat die Auffassung der LINKEN bestätigt, dass wir endlich eine eigenständige Berechnung des Bedarfs von Kindern brauchen. Leider ist im Moment nicht zu sehen, dass sich das Kabinett und die Koalitionsfraktionen dem anschließen. Außer zaghaften Wahlkampfgeschenken ist hier kein grundsätzliches Umdenken zu erkennen. Hierfür bedarf es weiter massiven Druck - innerhalb und außerhalb des Parlaments.

linksfraktion.de, 2. Februar 2009