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Whistleblowerschutz statt Maulkorb

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,

Kommentar

 


Von Halina Wawzyniak, netz- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


In der Bundesanwaltschaft scheint es nicht genug zu tun zu geben. Anders ist nicht zu erklären, warum gegen die zwei Blogger sowie Unbekannt ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat eingeleitet wurde.

Der Tatbestand des § 94 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass die öffentliche Bekanntmachung des Budgetplanes des Bundesamtes für Verfassungsschutz dem Ziel diente, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Hätte der Generalbundesanwalt mit diesem Verfahren Erfolg, wäre dies ein großer Schaden für Whistleblower und die Pressefreiheit. Jede Veröffentlichung über geheime Unterlagen und jedes Bereitstellen diesbezüglicher Unterlagen wäre dann potentiell eine Straftat des Landesverrates. Das wäre aber nichts anderes als ein Maulkorb für Journalistinnen und Journalisten.

Die Politik kann klar Haltung zeigen: Durch einen umfassenden Whistleblowerschutz und die Verhinderung der Einführung des bisher geplanten Straftatbestandes der Datenhehlerei (§ 202d StGB), der potentiell auch Journalisten/innen treffen kann. Die Instrumentalisierung des Rechts für andere Zwecke, hier der Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit, schadet dem Rechtsstaat.