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»Wettbewerb um Dumpinglöhne und Rechtsverstöße wird endlich eingeschränkt«

Interview der Woche von Diana Golze,

Foto: Bernd Settnik/ZB

Diana Golze, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, erwartet, "dass der Mindestlohn  - auch in seiner Fortentwicklung - die gesellschaftliche Debatte um die Qualität von Arbeit befördern wird". Der Mindestlohn ziehe eine wichtige Grenze ein. "Faire und angemessene Löhne sind ein Kernanliegen Guter Arbeit. Sie beugen Armut vor. Zu Guter Arbeit gehört aber mehr", so Golze.

In Brandenburg hat Rot-Rot bereits 2011 den Mindestlohn im Vergabegesetz festgelegt. Mit welchen Erfahrungen bisher?

Diana Golze: Brandenburg war das erste ostdeutsche Land, das einen so genannten Vergabemindestlohn eingeführt hat. Dies wurde erst mit einer rot-roten Landesregierung möglich. Und es war der einzige Weg, der Verweigerungshaltung der vorangegangenen Bundesregierungen im Hinblick auf einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als Länder etwas entgegenzusetzen. Inzwischen haben die meisten Bundesländer einen solchen Vergabemindestlohn. Die Akzeptanz in Brandenburg ist hoch und auch die Höhe von 8,50 Euro seit Februar 2014 wird von der Mehrheit als angemessen empfunden. Wo arbeits- oder tarifvertraglich höhere Löhne gelten, gehen diese natürlich vor. Nachdem nun der gesetzliche Mindestlohn bundesweit gilt, wird zu prüfen sein, wie mit den landesrechtlichen Regelungen, die ja über eine bloße Mindestlohnregelung erheblich hinausgehen, zu verfahren sein wird.

Die FDP warnt aus der außerparlamentarischen Opposition heraus vor dem Mindestlohn als "Bürokratiemonster". Ist das mehr als nur ein Spätzünder des letzten Karnevals?

Jedenfalls hat dies das Niveau mancher Karnevalswitze. Aber im Ernst: Die Dokumentationspflichten bei der Arbeitszeit halte ich nicht für überzogen. Im Gegenteil, es sind lediglich grundlegende Angaben zu Beginn und Ende sowie der geleisteten Arbeitsstunden vorzunehmen. Das kann auf einfachen Stundenzetteln handschriftlich durch die Beschäftigten selber erfolgen und muss auch nicht vom Arbeitgeber abgezeichnet werden. Ich halte solche Verunglimpfungsversuche gegen den Mindestlohns, wie sie aktuell ja nicht nur von der FDP kommen, für unredlich. Man muss sich schon fragen, ob es diesen "Kritikern" nicht eher darum geht, Möglichkeiten zum Unterlaufen des Mindestlohns zu eröffnen. Denn dazu muss man wissen, dass die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit für die Mehrheit der Beschäftigten ja gar nicht gilt. Sie ist nur für solche Beschäftigungsformen oder Branchen vorgesehen, die lange vor dem Mindestlohn in der Vergangenheit bereits nachweislich negativ aufgefallen sind. Es handelt sich dabei um Minijobs und ganze neun so genannte schwarzarbeitsgeneigte Branchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Und wenn ich dann lese, dass der Mindestlohn schuld sei, dass nun Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden verboten seien, dann zeigt das nur, dass es die rechtswidrige Verletzung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten offenbar schon viel zu lange gibt - in diesem Fall klare Verstöße gegen das seit 20 Jahren geltende Arbeitszeitgesetz. Diese werden nun durch die Aufzeichnungspflicht und deren mögliche Kontrolle bloß endlich offenkundig.

Ich ärgere mich auch deshalb so darüber, da die vielen Unternehmer, die sich rechtstreu verhalten und Arbeitnehmerrechte einhalten, froh sind, dass der Wettbewerb um Dumpinglöhne und Rechtsverstöße endlich eingeschränkt wird.

Die Bundesregierung kommt wohl erst nach Ostern zu einer gemeinsamen Bewertung der zwischen Union und SPD strittigen Punkte. Man könnte meinen, das Mindestlohn-Gesetz sei gar nicht zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Ginge es hier um wirklich nicht vorhersehbare Probleme, sähe ich eine solche Verständigung nicht so dramatisch. Manches braucht sicher den Realitätstest, erst recht, wenn man bedenkt, wie umstritten der Mindestlohn gerade auch bei der CDU war. Wenn es allerdings um parteipolitische Klientelpolitik vor allem der CSU geht, zum Beispiel bei der eben schon angesprochenen Aufzeichnung der Arbeitszeit, fehlt mir jedes Verständnis. Diese nun ausgerechnet dort einschränken zu wollen, wo Beschäftigte besonders schutzbedürftig oder Branchen besonders anfällig für Rechtsmissbrauch sind, finde ich sehr befremdlich. Vor allem auch, weil so bei den Bürgerinnen und Bürgern wieder einmal der Eindruck entstehen muss, dass die Politik nicht weiß, was sie da selbst beschlossen hat.

Als Sie vor ein wenig mehr als hundert Tagen Ihr Amt als Ministerin antraten, kündigten Sie unter anderem an, Armut durch gute Arbeit bekämpfen zu wollen. Ist dabei das Mindestlohn-Gesetz, das die Bundesregierung gebastelt hat, hilfreich?

Auf jeden Fall. Der Mindestlohn zieht eine wichtige Grenze ein. Faire und angemessene Löhne sind ein Kernanliegen Guter Arbeit. Sie beugen Armut vor. Hierbei geht es auch um Anerkennung von Beschäftigten und Leistungsgerechtigkeit. Zu Guter Arbeit gehört aber mehr: beispielsweise eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, alternsgerechte Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Ich erwarte, dass der Mindestlohn  - auch in seiner Fortentwicklung - die gesellschaftliche Debatte um die Qualität von Arbeit befördern wird.

Welche Rolle spielt die Umsetzung des bundesweiten Mindestlohns konkret in Ihrem Ministerium?

Da es sich um eine bundesgesetzliche Regelung handelt, deren Einhaltung von einer Bundesbehörde, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kontrolliert wird, bestehen unmittelbare Handlungsverpflichtungen des Brandenburger Arbeitsministeriums erst einmal nicht. Allerdings erhalten wir viele Briefe und Anrufe von Verbänden und Unternehmen, die Fragen haben oder Probleme bei der Umsetzung schildern. Hier geben wir Auskunft oder beziehen auch klar Stellung. Fest steht: Ich unterstütze den gesetzlichen Mindestlohn ausdrücklich und finde ihn für Brandenburg sehr wichtig. Nun gilt es die Wirkung des Mindestlohns durch ausreichende Kontrollen sicherzustellen.

Die so genannte Mindestlohn-Kommission soll die zentrale Rolle in der künftigen Ausgestaltung des Mindestlohns spielen. Glauben Sie an deren Erfolg?

Eine von der Regierung unabhängige Kommission ist auf jeden Fall wichtig, damit die Entscheidung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns nicht allein den Interessen der jeweiligen Koalition unterliegt. Die Kommission berücksichtigt außerdem die Tarifautonomie, eine so zentrale Entscheidung bedarf des Einbezugs der Tarifpartner. Ein Manko sehe ich gleichwohl: Die Wissenschaftlerin und der Wissenschaftler gehören der Mindestlohnkommission der Bundesregierung leider nur als beratende, nicht als stimmberechtigte Mitglieder an. Das ist bei dem Vorbild für eine solche Kommission, der britischen Low Pay Commission, anders und wie ich finde besser geregelt.

Ihre Hundert-Tage-Schonfrist lief Anfang Februar ab. Wie verlief der Wechsel von der Legislative zur Exekutive – von der kritischen Abgeordneten zur kritisch beäugten Ministerin?

Ich habe das Beäugen eigentlich mehr als neugierig und nicht als grundsätzlich skeptisch empfunden und gleichzeitig sehr viel Entgegenkommen und Unterstützung – insbesondere auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium - erfahren. Die ersten Wochen bedeuteten Lesen, Lesen, Lesen – Einarbeitung in die Themenbereiche des Hauses und das bei laufendem Geschäft. Insofern war der Wechsel ein bisschen wie ein Sprung ins Wasser und ich bin sehr glücklich darüber, dass viele Menschen daran mitgearbeitet haben, dass es nicht das sprichwörtliche kalte Wasser war. Es waren prall gefüllte hundert Tage. So prall, dass ich mir auch nicht immer Gedanken um die Skeptikerinnen und Skeptiker machen konnte, sondern die Zeit genutzt habe, um konstruktive Vorschläge  - sicher auch Kritik – aufzunehmen.

Was wollen Sie bis zur Sommerpause noch auf den Weg bringen?

Der Druck ist groß, die Erwartungen entsprechend hoch. Ich habe bereits bei meinem Amtsantritt gesagt, dass die Bekämpfung der Kinderarmut in Brandenburg einen hohen Stellenwert haben wird. Bis zum Sommer werde ich einen Runden Tisch zu diesem Thema ins Leben rufen. Hier sollen aus den unterschiedlichen Perspektiven Erkenntnisse und Erfahrungen gebündelt werden, um aufzuzeigen, welche Bedürfnisse Kinder aus prekären Lebensverhältnissen haben und wie darauf reagiert werden muss. Wir arbeiten an der Bildung eines Bündnisses für Gute Arbeit, in dem Bewährtes wie der Sozialpartnerdialog, das Fachkräftesicherungsprogramm und der Brandenburger Ausbildungskonsens gebündelt werden sollen. Dieses Bündnis soll mit gemeinsamen Initiativen und Kampagnen übergreifende Schwerpunkte zu dem setzen, was Gute Arbeit schafft.

Noch 2015 möchten wir mit einer Pflegeoffensive starten. Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen im Land Brandenburg ist von 64 000 im Jahr 1999 auf 103 000 im Jahr 2013 angestiegen. Tendenz weiter steigend. Ebenfalls steigend ist die Zahl der Menschen, die als Flüchtlinge nach Brandenburg kommen. Dabei geht es nicht nur darum, Unterkünfte zu schaffen. Es geht darum, Sprachbildung zu organisieren, bei der Suche nach Kita- und Schulplätzen zu helfen, Mitgliedschaften in den Sport- und Kulturvereinen zu ermöglichen. Für all das braucht es auch einen gesetzlichen Rahmen – das Landesufnahmegesetz, dass dringend novelliert werden muss. Einen Referentenentwurf möchte ich bis zum Sommer vorlegen. Also: Mir wird nicht langweilig werden.