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Wenn das Gesetz befreit

Nachricht von Annette Groth, Katrin Werner,

Der 25. November ist der Tag gegen Gewalt an Frauen. Gewalt gegen Frauen ist ein reales Phänomen in unserem Land. Aber nicht nur das: Frauen sind wie viele andere gesellschaftlichen Minderheiten massiven Diskriminierungen ausgesetzt. In den letzten Jahren haben die sozialen Kämpfe in unserer Gesellschaft zugenommen. Gesellschaftliche Minderheiten werden zu Sündenböcken für gesellschaftliche Krisen und Probleme gemacht. Das machten die Teilnehmer des Fachgespräches „Die Würde des Menschen ist unantastbar? Menschenrechte in Deutschland – zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, zu dem die AG Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE einlud, deutlich. Vertreterinnen und Vertreter  von Nichtregierungsorganisationen tauschten sich mit den Abgeordneten Katrin Werner und Annette Groth zu der Menschenrechtslage in Deutschland aus.

Dabei wurde klar, dass Menschenrechte ein Querschnittsthema sind. Der Eindruck, Menschenrechtsprobleme würden ausschließlich ferne Entwicklungsländer oder Krisenregionen betreffen, stelle sich mit jedem Tag mehr als falsch heraus, machte Katrin Werner deutlich. Menschenrechte sind hier vor Ort in Gefahr. Werner weiter: „Das beschlossene Sparpaket der Bundesregierung macht deutlich, dass die Kosten der Krise den sozial Schwachen aufgebürdet werden sollen. Dies muss vor allem auch aus menschenrechtlicher Sicht kritisiert werden. Hier wird massiv in die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte der Betroffenen eingegriffen – und dies nicht erst seit gestern.“

Auch die Beiträge von Vertretern des DGB-Bundesvorstandes, von Human Rights Watch,  TransInterQueer e.V. oder etwa vom  Bundesvorstand der Föderation Demokratischer Arbeitervereine machten den Handlungsbedarf in vielen gesellschaftlichen Bereichen deutlich:

Die massive Zunahme von Altersarmut betrifft vor allem Frauen. Im Osten wird 2020 jeder und jede Zweite, der oder die in Rente geht, durchschnittlich auf 10 Jahre Erwerbslosigkeit zurückblicken können, mit katastrophalen Folgen für die Situation älterer Menschen vor allem im Osten Deutschlands.

Trans-Menschen, die einen Wechsel des Geschlechts wünschen, sind immer noch mit dem Sterilisierungszwang konfrontiert, der die Grundvoraussetzung für eine Personenstandsänderung darstellt.

Die Kinderarmut hat spätestens mit Hartz IV dramatische Ausmaße angenommen. Auf drei Millionen bezifferte der Vertreter des Kinderhilfswerks die Zahl armer Kinder in der Bundesrepublik. Diesen Kindern bleibt nicht nur die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, eine gleichwertige Gesundheitsversorgung und Chancengleichheit für ihren weiteren Lebensweg versagt. Insbesondere Kinder von Alleinerziehende, da meist Frauen, sind von Armut betroffen.

Migrantinnen und Migranten sind wiederum oft Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt, ganz direkt über eine menschenrechtsfeindliche Abschiebepolitik, die ein angstfreies, menschenwürdiges Leben hier in Deutschland für die Betroffenen unmöglich macht.

„Zwischen dem Starken und dem Schwachen unterdrückt die Freiheit und befreit das Gesetz.“ Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Menschenrechte existieren: UN-Menschenrechtskonvention, UN-Sozialpakt, UN-Kinderrechtskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention etc.

Das Gesetz aber befreit in der Bundesrepublik des Jahres 2010 viel zu wenig, denn der Adressat der Kritik der LINKEN, genauso wie der Teilnehmer des Fachgesprächs, ist der Gesetzgeber selbst.

Ein massiver Konflikt zwischen Betroffenen auf der einen Seite, für die die Würdigung ihrer Menschenrechte lebenswichtig ist, und den Regierenden, die blumige Erklärungen abgeben, aber im konkreten Fall auf taub stellen.

DIE LINKE steht an der Seite der Betroffenen. Sie hat „ein offenes Ohr für ihre Forderungen“, wie Katrin Werner deutlich machte. In einer geplanten Antragsinitiative und in der öffentlichen Auseinandersetzung wird sich DIE LINKE für die Würdigung verbriefter Menschenrechte einsetzen, damit das Recht befreit und Freiheit für alle gesellschaftlichen Minderheiten in unserem Land endlich erlebbar wird. Denn es gilt: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugungen, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.