Zum Hauptinhalt springen
Ein Pfleger schiebt in einem Krankenhaus einen Patienten im Rollstuhl durch einen Flur mit einem Schild Notaufnahme an der Wand © iStock/upixa

Weiter Druck machen für mehr Personal in der Krankenhauspflege

Im Wortlaut,

Den Pflegenotstand in Krankenhäusern bestreitet niemand mehr. Aber was ist dagegen zu tun? Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE beschäftigte sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. November in einer Anhörung mit dieser Frage.

Im Januar haben die Gewerkschaft ver.di, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat eine mögliche Antwort vorgestellt: Die „Pflegepersonal-Regelung 2.0“ (PPR 2.0). Im Kern geht es darum, dass der tatsächliche Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten zum Ausgangspunkt dafür gemacht wird, wie viele Pflegekräfte auf einer Station eingesetzt werden müssen. Dass Gewerkschaft und Arbeitgeber hier an einem Strang ziehen ist bemerkenswert und ein Erfolg der Proteste, Streiks und Aktionen, die Pflegekräfte seit vielen Jahren gegen den Pflegenotstand organisieren.

Um dieses Konzept ging es in der Anhörung. Aber es gab einen Unterschied zu anderen Anhörungen: Nicht nur die eingeladenen Verbände und Sachverständigen hatten sich vorab mit einer Stellungnahme geäußert. Auf Einladung des krankenhauspolitischen Sprechers, Harald Weinberg, haben auch mehr als 70 Interessenvertretungen und Pflegekräfte aus Krankenhäusern Stellungnahmen geschrieben. Sie sind die eigentlichen Expert*innen, wenn es um die Bekämpfung des Pflegenotstands geht.

Die Perspektive der Beschäftigten im Parlament

Die Stellungnahmen aus den Krankenhäusern zeigen eindrücklich, wie groß der Handlungsdruck aus Sicht der Beschäftigten ist. Und es wird wieder einmal deutlich, wie eng Pflegenotstand und Fachkräftemangel miteinander verwoben sind. Der Betriebsrat aus einem privatisierten Krankenhaus in Norddeutschland schreibt: „Mehrmals wöchentlich werden wir von Pflegekräften nach Kündigungsfristen oder/und der Möglichkeit nach Teilzeitbeschäftigung gefragt. Auszubildende brechen die Ausbildung ab oder gehen direkt nach der Ausbildung in andere Berufe. Die Arbeitsbelastungen machen zunehmend krank.“

Der Betriebsrat der Unfallklinik Tübingen spricht von „zunehmend unerträglichen Belastungssituationen“, die physisch wie psychisch die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen: „In der Folge steigen die Ausfallzeiten in der Pflege und die Fluktuation – was zu zusätzlichen Belastungen führt und das Berufsbild der Pflege nicht attraktiver macht.  Ausscheidende Mitarbeiter*innen zeitnah zu ersetzen wird immer schwieriger.“

Für den Personalrat der Berliner Charité ist die Gewinnung von zusätzlichen Pflegekräften ohne klare Personalvorgaben „wie Wasser in ein Sieb zu schütten. Wir müssen auch die bereits im Krankenhaus beschäftigten Pflegekräfte motivieren, schützen und halten“.

Exemplarisch für die Forderung aus den Kliniken formuliert der Betriebsrat der DRK-Kliniken Nordhessen: „Liebe Damen und Herren des Gesundheitsausschusses, bitte sorgen Sie für eine schnelle Entlastung der Pflegenden. Aus unserer Sicht eignet sich hierfür nur ein Instrument, das mit möglichst wenig Bürokratie möglichst genau den Pflege- und somit den Personalbedarf eines Patienten abbildet. Die PPR 2.0 ist hier ein mögliches Mittel.“

Personaluntergrenzen sind keine Lösung

Neben einem klaren Votum für die schnelle Einführung der PPR 2.0 kommt aus den Krankenhäusern auch deutliche Kritik an den sogenannten Pflegepersonaluntergrenzen, die die Bundesregierung 2019 für einige Bereiche eingeführt und seitdem auf immer mehr Bereiche ausgeweitet hat. Es ist der Versuch, eine neoliberale Antwort auf den Pflegenotstand zu finden: Nicht der tatsächliche Bedarf, sondern eine absolute (unwissenschaftliche) Untergrenze sind der Bezugspunkt für den Personaleinsatz. Damit wird der Pflegenotstand staatlich legitimiert, nicht zurückgedrängt.

Von vielen Interessenvertretungen werden diese Untergrenzen als „Mogelpackung“, „völlig unzureichend“ und „ihren Sinn verfehlend“ kritisiert. Die Mitarbeitervertretung aus einem kirchlichen Krankenhaus in Sachsen-Anhalt geht hart mit den Personaluntergrenzen und den politisch Verantwortlichen ins Gericht: „Wir können nur betonen, wer solche Gesetze verabschieden möchte kann sich in keine Pflegekraft oder in einen schwer kranken Patienten reinversetzten. Das Leben der Patienten und die Arbeit in den Pflegeberufen fallen in diesem Land dem Profit zum Opfer.“

Den Druck hoch halten

In der Anhörung ist es gelungen, die PPR 2.0 als Lösungsansatz stark zu machen. Hierfür waren die über 70 Stellungnahmen aus den Krankenhäusern eine große Hilfe. Selbst Sachverständige, die von der CDU/CSU benannt waren, zeigten sich der PPR 2.0 gegenüber aufgeschlossen und kritisierten die Untergrenzen.

Trotzdem ist bisher weder bei den Koalitionsparteien noch im Gesundheitsministerium der Wille zu einer politischen Initiative zu erkennen, um die gesetzlichen Grundlagen für eine bedarfsgerechte Personalbemessung zu schaffen. Das Gesundheitsministerium war dabei der „unsichtbare Elefant im Raum“: Seit Januar liegt das Konzept der PPR 2.0 dort zur Prüfung, ohne dass es bisher auch nur eine öffentliche Äußerung dazu aus dem Ministerium gegeben hat. Die Bundesregierung möchte den Pflegenotstand offenbar weiter aussitzen.

Der Antrag der Linksfraktion wird als nächstes im Gesundheitsausschuss beraten und dann im Plenum des Bundestags debattiert und abgestimmt. Die Anhörung hat aber auch noch einmal deutlich gemacht, dass es weiteren Druck und weitere Aktionen der Pflegekräfte in den Krankenhäusern bedarf, um die PPR 2.0 tatsächlich durchzusetzen. DIE LINKE wird ihren Beitrag leisten, um das Thema in der Öffentlichkeit und in Bewegung zu halten.