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Was sich ab 1. Januar 2010 ändert und was die Fraktion DIE LINKE fordert

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Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von jährlich 7.834 Euro auf 8.004 Euro für Alleinstehende und von 15.669 Euro auf 16.009 Euro für Ehepaare. Zusätzlich wird der Tarif der Einkommensteuer geringfügig an die Inflation angepasst.

Berufstätige Ehepaare bekommen 2010 mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Lohnsteuerklasse. Bisher können sie sich entscheiden, wer Steuerklasse III und wer Klasse V nimmt. In dem Fall werden alle Frei- und Pauschbeträge der Lohnsteuerklasse III zugeordnet. Der Partner mit der Klasse V (oft die geringer verdienende Frau) hat deutlich höhere Abzüge. Nun wird ein Faktorverfahren eingeführt, wo bei jedem Ehepartner schon über das Jahr die Freibeträge zugeordnet werden. Bisher konnte der Partner mit der ungünstigeren Steuerklasse erst am Jahresende über eine gemeinsame Veranlagung profitieren. Im Ergebnis kommt aber keine echte Ersparnis für Paare heraus, nur das Rechenverfahren ändert sich. Ein ähnlicher Effekt ergibt sich durch die Lohnsteuerklassenwahl IV/IV, bei der Frei- und Pauschbeträge gleichmäßig zwischen Eheleuten verteilt werden.

Die Fraktion DIE LINKE fordert eine grundlegend veränderte Steuerpolitik. Wir wollen kleine und mittlere Einkommen entlasten, hohe Einkommen und große Vermögen deutlich stärker besteuern. Von den Veränderungen, die seit dem 1 Januar gelten, haben Geringverdiener nichts. Mittlere Einkommen werden geringfügig und hohe Einkommen stärker entlastet. Das ist der falsche Weg. Es ist an der Zeit, den Grundfreibetrag deutlicher auf 9.300 Euro anzuheben, den Spitzensteuersatz auf 53 Prozent zu erhöhen und eine Millionärssteuer einzuführen.

Darüber hinaus fordert die Fraktion DIE LINKE im Sinne von mehr Gerechtigkeit und im Interesse einer Stabilisierung der Wirtschaft:

  • einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, der in den kommenden vier Jahren auf zehn Euro steigen soll,
  • die Gleichstellung in Lohnfragen zwischen Frauen und Männern, zwischen Ost und West,
  • höhere Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder,
  • einen besseren Kündigungsschutz und mehr Mitbestimmung,
  • ein Konjunkturprogramm für zwei Millionen zusätzliche Arbeitsplätze.


Kindergeld

Das monatliche Kindergeld steigt um je 20 Euro - also auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie für weitere Kinder. Der jährliche Kinderfreibetrag, den höhere Einkommen steuerlich geltend machen können, steigt von 6.024 Euro auf 7.008 Euro. Erwachsene Kinder, die eine Ausbildung absolvieren, erhalten bis zum 25.Lebensjahr Kindergeld. An die steigenden Kindergeldsätze wird auch der Unterhaltsanspruch für Trennungs- und Scheidungskinder angepasst. Zu diesem Zweck wird die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ verändert. Diese Tabelle gilt bundesweit als Richtschnur für die Höhe der Unterhaltszahlungen. Nach Schätzungen von Fachanwälten steigen die Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 Prozent.

Die Fraktion DIE LINKE fordert ein Kindergeld von 200 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll auf mindestens 200 Euro angehoben werden. Um Kinderarmut dauerhaft einzudämmen, wollen wir das Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer „bedarfsorientierten Kindergrundsicherung“ weiterentwickeln.

Rentenbesteuerung, Ändeurngen bei Riester- und Rürup-Rente

Für alle Neurentner gelten neue Steuerregeln. Steuerfrei sind 40 Prozent der gesetzlichen Rente - 60 Prozent müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ausgegangen wird von der Bruttojahresrente. Liegen die Einkünfte der Rentner unter den neuen Grundfreibeträgen (siehe oben), können sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtanlagebescheinigung stellen. Dieser Freibrief gilt dann für drei Jahre.

Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.

Außerdem können Berufstätige mehr von ihren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und für Rürup-Verträge von der Steuer absetzen. So steigt etwa bei der Basis-Versicherung über sogenannte Rürup-Renten der steuerlich absetzbare Beitragsanteil von derzeit 68 auf 70 Prozent.

Private Alterssicherung erweist sich gerade in der Krise als Holzweg. Ein reformiertes öffentliches Rentensystem, in das alle Berufsgruppen einzahlen, kann auch in Zukunft gute Renten sichern und ist sozial gerechter. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, die gesetzliche Rente zu stärken und zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung umzubauen.

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld, das Unternehmen im Jahr 2010 erstmals beantragen, ist auf maximal 18 Monate begrenzt (bislang 24 Monate).

Die Fraktion DIE LINKE fordert angesichts der tiefen Wirtschaftskrise, erstens das Kurzarbeitergeld auf 36 Monate und zweitens das Arbeitslosengeld I für alle Anspruchsberechtigten befristet bis 2012 auf 24 Monate zu verlängern. Das begrenzt Verunsicherung und soziale Härten und stabilisiert die Binnennachfrage. Darüber hinaus ist die Finanzbasis der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich und nachhaltig zu stärken. Insbesondere muss die 2006 abgeschaffte Defizithaftung des Bundes gegenüber der Bundesagentur für Arbeit wieder eingeführt werden.

Erbschaftsteuer

Wer ein Unternehmen erbt, muss in Zukunft geringere Anforderungen erfüllen, um von der Erbschaftssteuer befreit zu sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass Erben mehr Personal aus dem geerbten Unternehmen entlassen dürfen. Geschwister und die Kinder von Geschwistern müssen in Zukunft weniger Erbschaftsteuer bezahlen. Insgesamt werden Erben um ca. 420 Millionen Euro entlastet.

Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass grundsätzlich alle Erben - unabhängig von ihrer Stellung zum Vererbenden - Erbschaftsteuer in gleicher Höhe zahlen. Für alle soll es einen einheitlichen Grundfreibetrag in Höhe von 150.000 Euro geben. Für Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, für Kinder, hinterbliebene Ehegatten und für eine vom Vererbenden benannte Person (beispielsweise Lebenspartner/in) verdoppelt sich dieser Freibetrag. Die undifferenzierte Begünstigung von Betriebsvermögen sollte es nicht geben.

Zusatzbeiträge an Krankenkassen; Steuerabzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung

Im nächsten Jahr werden viele Krankenkassen zum ersten Mal Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Der Zusatzbeitrag darf maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen, bis acht Euro können allerdings von den Kassen pauschal erhoben werden („kleine Kopfpauschale“).

Bislang waren Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig. Die Höchstbeträge werden künftig auf bis zu 2.800 Euro angehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig alle Krankenversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen voll abziehbar sind, soweit sie ein Leistungsniveau absichern, das dem der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung entspricht. Steuerlich sind also mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte.

Die Fraktion DIE LINKE fordert eine dauerhafte, gerechte und stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung wollen wir für soziale Gerechtigkeit sorgen und die Krankenversicherung dauerhaft stabil finanzieren. Alle, auch heute privat Versicherte, zahlen entsprechend ihrem Einkommen aus Löhnen, Honoraren und Kapitalerträgen in die Bürgerversicherung ein. Die paritätische Finanzierung wird wieder hergestellt. Mit 10 Prozent Beitrag kann dann eine umfassende Gesundheitsversorgung gewährleistet sowie Praxisgebühr und Zuzahlungen rückgängig gemacht werden.

Zusatzbeiträge sind für die Fraktion DIE LINKE dagegen nicht hinnehmbar, da diese von den Versicherten alleine zu zahlen sind. Die Arbeitgeber bleiben außen vor. So wird die paritätische Finanzierung mehr und mehr ausgehebelt. Damit Zusatzbeiträge verhindert werden, muss die Bundesregierung aktiv werden. Ein Sofortprogramm für die gesetzlichen Krankenkassen ist dringend erforderlich, damit die Finanzlöcher der Krankenkassen nicht auf Kosten der Versicherten gestopft werden.

Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung

Zum Jahreswechsel steigen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen geringfügig. Das heißt: Besserverdienende zahlen monatlich rund 18 Euro mehr an Sozialabgaben. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro im Westen und 4.650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen werden keine zusätzlichen Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.

Die Fraktion DIE LINKE fordert innerhalb einer Bürgerinnen- und Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege und einer Erwerbstätigenversicherung für die Rente über die Beitragsbemessungsgrenze neu nachzudenken. Für uns gilt das Prinzip: Wer reich ist, soll prozentual genauso viel zahlen wie alle anderen. Eine Anhebung bzw. langfristige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze würde zu einer solidarischeren Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen und Leistungsverbesserungen ermöglichen.

Pflegeversicherung

Die Pflegestufe 1 steigt von 420 auf 440 Euro, die Stufe 2 von 980 auf 1.040 Euro und die Stufe 3 von 1.470 auf 1.510 Euro. Das Pflegegeld erhöht sich in der Stufe 1 von 215 auf 225, in der Stufe 2 von 420 auf 430 Euro und in der Stufe 3 von 675 auf 685 Euro. Die vollstationäre Versorgung in der Stufe 3 steigt von 1.470 auf 1.510 Euro, für Härtefälle 1.825 Euro. Auch für Kurzzeitpflege zahlen die Pflegekassen mehr: Die Leistungen steigen hier von 1.470 auf 1.510 Euro.

Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich angehoben und jährlich angepasst werden. Die jetzige Anhebung gleicht noch nicht einmal den Wertverlust der Pflegeleistungen durch Inflation seit ihrer Einführung im Jahr 1995 aus. Darüber hinaus müssen Menschen mit demenziellen Erkrankungen endlich angemessen in die Pflegeversicherung einbezogen werden. Deshalb fordern wir, dass der Pflegebegriff endlich neu definiert und umgesetzt wird.

Gesetzliche Krankenkassen

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Auch für große Kassen, die unter der Aufsicht der Bundesländer stehen wie die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), ändert sich einiges. Von 2010 an unterliegen auch sie dem Insolvenzrecht. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht (wie Barmer und DAK) insolvenzfähig. Bei einer Insolvenz haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart. Zudem müssen alle Kassen von nun an ihre Bücher nach einheitlichen Vorschriften führen. Diese Anpassung an das Handelsgesetzbuch soll die Transparenz erhöhen. Ferner werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen an die eigenen Beschäftigten ein Deckungskapital zu bilden.

Die Fraktion DIE LINKE fordert für alle Menschen eine umfassende und zuzahlungsfreie gesundheitliche Versorgung. Deshalb streiten wir für solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, weshalb Menschen mit höherem Einkommen sich der Solidarität entziehen können. Deshalb sehen wir mit großer Sorge, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Wechsel in die Private Krankenversicherung künftig wieder erleichtern will.

Krankenkassen haben die Aufgabe, die durch das Grundgesetz garantierte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Wenn die Kassen diese Aufgabe nicht ordnungsgemäß erledigen, müssen sie geschlossen werden. Hierfür gibt es ausreichende Regelungen. Die Krankenkassen in die Insolvenz zu schicken, ist dagegen überflüssig und birgt zu große Nachteile für die Patientinnen und Patienten. Zudem sind Krankenkassen keine privaten Unternehmen. Das Insolvenzrecht für Krankenkassen ist daher nicht mit der öffentlichen Daseinsvorsorge vereinbar und daher für uns nicht akzeptabel.

Pfändungsschutz

Wer Schulden hat, soll künftig leichter über Geld für den täglichen Bedarf verfügen können. Ab Juli 2010 greift die Reform des Kontopfändungsschutzes. Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten. Darauf ist ein Betrag von monatlich 985,15 Euro vor Pfändung geschützt und kann vom Schuldner für den alltäglichen Bedarf wie Miete, Energie und Lebensmittel verwendet werden. Bisher müssen Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrags erwirken. Andernfalls ist ihr gesamtes Vermögen gesperrt.

Die Fraktion DIE LINKE hat die Änderungen des Pfändungsschutzes ausdrücklich begrüßt. Dennoch wurde eine Hauptforderung der LINKEN nicht umgesetzt - das „Girokonto für Alle“. Auch der verbesserte Pfändungsschutz setzt weiterhin voraus, dass BürgerInnen überhaupt über ein Girokonto verfügen. Gerade sozial benachteiligten BürgerInnen wird jedoch häufig die Eröffnung eines Girokontos verweigert. Es ist nicht zu erwarten, dass durch das Pfändungsschutzkonto diese bisherige Bankenpraxis geändert wird. DIE LINKE setzt sich daher weiterhin für das „Girokonto für Alle“ ein, um allen BürgerInnen die Teilnahme am modernen Wirtschaftsverkehr zu ermöglichen.

Unternehmensteuer

Einige Bestandteile der letzten Unternehmensteuerreform werden geändert. So wird die "Zinsschranke" - also der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast - wieder gelockert. Zweck der Zinsschranke war es, dass Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern sollen, um in der Bundesrepublik weniger oder keine Steuer zu zahlen. Das Bundesfinanzministerium meint nun, dass viele Unternehmen in der gegenwärtigen Krise höhere Risikoaufschläge für Kredite zahlen müssen. Mit dieser Begründung wurde die Freigrenze von 1 Million Euro dauerhaft auf 3 Millionen Euro erhöht. Außerdem ändern sich für Unternehmer die Abschreibungsregeln. Erlaubt ist eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ dazu soll es auch möglich sein, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten. Bei der Gewerbesteuer wird der Anteil der Aufwendungen für Immobilienmieten gekürzt, der bei der Ermittlung der Gewerbesteuerlast versteuert werden muss, selbst wenn das Unternehmen keine Gewinne schreibt.

Die Fraktion DIE LINKE fordert, die bereits von der Großen Koalition festgelegte Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 15% zurückzunehmen und die sogenannte Bemessungsgrundlage zu verbreitern. Mit den jetzt geltenden Änderungen wird die Bemessungsgrundlage, die Grundlage der Besteuerung, noch schmaler als bisher. Entsprechend weniger Steuern zahlen die Unternehmen, obwohl die Steuerlast insbesondere für Konzerne in Deutschland bereits besonders niedrig ist.

Mehrwertsteuer

Für Übernachtungen in Hotels gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.

Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch in folgenden Bereichen gelten muss: Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel und arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks. Für kleine Unternehmen und Selbständige ist außerdem wichtig, dass die Umsatzsteuer erst nach dem Zahlungseingang abzuführen ist.

Künstlersozialkasse

Von 4,4 auf 3,9 Prozent sinkt der Beitragssatz für die Künstlersozialversicherung, die mehr als 160.000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit schützt. Diese Abgabe müssen Verlage, Theater oder Galerien entrichten, die die Arbeit der Kulturschaffenden verwerten.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für den Erhalt und die Stärkung der Künstlersozialversicherung ein. Sie gehört zu den wichtigen kultur- und sozialpolitischen Errungenschaften der Bundesrepublik. Die finanzielle Basis für die Künstlersozialversicherung muss daher dauerhaft gesichert bleiben. Als Grundsatz gilt daher: Eine Abgabensenkung darf nicht zu Leistungsbeschränkungen führen.

Anlegerschutz

Künftig ist der Verlauf einer Anlageberatung zu protokollieren. Folgende Punkte sind dabei zwischen Kunde und Anlageberater festzuhalten: Anlass der Anlageberatung, Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Anlegers, Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung. Den Kunden wird von Verbraucherschützern empfohlen, das Beratungsprotokoll gründlich zu prüfen und Unrichtiges oder Ungenaues umgehend schriftlich zu beanstanden. Ausgenommen von der Protokollpflicht sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz Beratungen für Produkte, die nicht unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen. Hierzu gehören Tages- oder Festgeldanlagen. Kauft ein Kunde Wertpapiere, ohne sich zuvor beraten zu lassen, ist demnach ebenfalls kein Protokoll notwendig.
Bei einer telefonischen Beratung erhält der Kunde das Protokoll anschließend zugeschickt. Möchte er direkt im Zusammenhang mit der Beratung auch Wertpapiere kaufen, muss ihm die Bank ein Rücktrittsrecht für den Fall einräumen, dass das anschließend versandte Beratungsprotokoll unrichtig, unvollständig oder fehlerhaft ist. Dann kann der Anleger innerhalb einer Woche, nachdem er das Protokoll erhalten hat, vom Wertpapierkauf zurücktreten. Manche Geldinstitute fürchten, dass damit eine risikolose "Wette" gegen die Bank möglich wird, und haben ein Ende ihrer Telefonberatung angekündigt. Anlegeranwälte hingegen rechnen damit, dass sich Streitigkeiten künftig dann eben auf die Frage verlagern werden, ob die Niederschrift korrekt ist.
Schadenersatzansprüche nach einer Falschberatung verjähren nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt oder hätte erfahren müssen. Stets endet sie allerdings nach zehn Jahren.
Am 11. Juni „2010 tritt eine neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Banken und Sparkassen, Hersteller und Händler müssen schon in der Werbung transparente Angaben zum effektiven Jahreszins machen. Das soll Lockangebote eindämmen.
Vom 1. Juli 2010 an kann ein bereits bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") umgewandelt werden.

Der verbesserte Anlegerschutz ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend aber ist das, was die Fraktion DIE LINKE fordert: die Beweislastumkehr für Beratungsgespräche. Dann hätten die Banken nachzuweisen, dass sie optimal beraten haben. Ein vom jeweiligen Geldinstitut geschriebenes Protokoll muss dem Kunden nicht viel nützen. Denn mit der Protokollpflicht hat der Berater einen Anreiz, möglichst eine Dokumentation zu verfassen, bei der die Risiken für ihn minimal sind. So können durch geschickte Formulierungen Beratungsgespräche reine Verkaufsgespräche werden. Wichtig ist auch eine gesetzliche Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen, um unseriöse und betrügerische Machenschaften einzudämmen.

ELENA

Bei "ELENA" (Elektronischer Entgeltnachweis) handelt es sich um eine bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtete zentrale Speicherstelle (ZSS) für Einkommensdaten. Ab dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an ELENA zu übermitteln. Arbeitnehmer sollen sich zukünftig, wenn sie einen Einkommensnachweis z.B. für die Beantragung von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe benötigen, an diese zentrale Speicherstelle des Bundes wenden. In der ZSS sollen über Jahre hinweg lebenslang die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert werden.

Die Fraktion DIE LINKE fordert ein Ende der unverhältnismäßigen Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine derartige Datensammlung unter staatlicher Verfügungsmacht verstößt nach Ansicht der LINKEN zudem gegen das verfassungsrechtliche Verbot einer Datenspeicherung auf Vorrat.

Das Versprechen der Bundesregierung, die Daten nur zweckgebunden zu verwenden, wird bei entsprechendem Druck schnell gebrochen sein. Forderungen nach Datenverknüpfungen und nach einer Nutzung für andere Zwecke, etwa in Besteuerungsverfahren, zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr gibt es bereits. Alternativverfahren zum ELENA, die sich an den Prinzipien der Datensparsamkeit orientieren, wurden nicht erwogen.

Schwangerschaftsabbrüche mit medizinischer Indikation

Bei Schwangerschaftsabbrüchen mit medizinischer Indikation haben sich die Verfahren geändert. Neu ist, dass sowohl Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die medizinische Indikationen ausstellen, sowie Frauenärztinnen und -ärzte, die pränataldiagnostische Maßnahmen durchführen und einen auffälligen Befund mitteilen, gesetzlich zu verschiedenen medizinischen bzw. psychosozialen Beratungen, Informationen und ggf. zur Vermittlung zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen sowie Behindertenverbänden verpflichtet wurden. Sämtliche Beratungen, Informationen und Vermittlungen können von der Schwangeren abgelehnt werden. Zudem müssen zwischen der Indikationsstellung und Aushändigung derselben drei volle Tage Wartefrist eingehalten werden. Eine Ausnahme kann hier nur bei einer erheblichen Gesundheits- bzw. Lebensgefährdung der Schwangeren gemacht werden.

Die Fraktion DIE LINKE lehnt diese faktische Verschärfung des Schwangerschaftskonfliktes ab. Jede schwangere Frau muss das Recht haben ohne staatliche Bevormundung oder Belehrungsversuche über sich und ihren Körper zu entscheiden. Statt staatlich vorgeschriebener Gängelung brauchen Frauen bzw. Paare in einer solch schwierigen Ausnahmesituation umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote. DIE LINKE fordert daher den Ausbau einer offenen, kostenfreien und flächendeckenden Beratung, bei der das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und ihren Familien im Mittelpunkt steht. Beratung sollte Frauen beretis vor vorgeburtlicher Diagnostik angeboten werden, so dass sie informiert zu Untersuchungen zustimmen oder ihr Recht auf Nichtwissen einfordern können.

Hühnerhaltung

Zum 1.Januar ist in Deutschland endgültig das Halten von Hennen und damit die Produktion von Eiern in Legebatterien verboten. Bisher gab es noch Ausnahmen. In deutschen Supermärkten gibt es nun keine Käfig-Eier mehr. Schon in den vergangenen Monaten hat der Handel auf den Wunsch der Verbraucher reagiert und größtenteils auf artgerechte Haltung umgestellt. Darüber hinaus treten zum 1. Juli 2010 neue EU-weite Regeln zum Schutz vor Verunreinigungen in Lebensmitteln in Kraft.

Die Fraktion DIE LINKE fordert eine tiergerechte Geflügelhaltung ohne Einschränkungen. Das Verbot von Legebatterien ist gut, aber nicht ausreichend. Der jetzt geltende Minimalstandard einer Kleingruppenhaltung mit rund 900 Quadratzentimeter Platz für ein Tier ist noch keine artgerechte Haltung.

Lebensmittelfarbstoffe

Ab dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel mit bestimmten Azo-Farbstoffen einen Warnhinweis tragen. Dies soll als Vorsichtsmaßnahme dienen, da diese Stoffe im Verdacht stehen, Allergien und (besonders bei Kindern) Hyperaktivität hervorzurufen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert, Produkte zu verbieten, die Allergien und Hyperaktivität fördern. Als Schutzmaßnahme ist ein Warnhinweis weitgehend wie wirkungslos. Wenn schon Farbstoffe notwendig sind, so sollten Lebensmittel (wie von Spinat oder rote Beete bekannt) selbst als Färbemittel verwendet werden.

Telefonieren

Ab 1. Juli 2010 darf eine abgehende Telefonminute einen deutschen Handykunden in der EU nicht mehr als 46 Cent kosten. Wer im europäischen Ausland auf dem Handy angerufen wird, zahlt ab Juli nur noch 15 Cent (brutto). Die EU fordert zudem, dass das Abhören der Mailbox im Ausland ab 2011 kostenlos sein soll. Mit dem Handy im Internet zu surfen oder große Datenmengen via MMS zu verschicken, bleibt aber weiter teuer. Deswegen gilt für alle Kunden EU-weit ab 1. Juli eine Kostensperre, die die Verbindung im Ausland ab einem Betrag von 50 Euro (netto) automatisch trennt. Wer das nicht möchte, muss bis Ende Juni ausdrücklich Widerspruch einlegen. Das Limit bei 50 Euro anzusetzen ist jedoch nur ein Vorschlag der EU: Kunden können mit ihren Mobilfunkanbietern auch individuell höhere Summen aushandeln. Sobald 80 Prozent des vereinbarten Limits erreicht sind, muss das Unternehmen den Kunden informieren, etwa per SMS. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er das Limit hoch setzen will.
Ab 1. März gilt für Servicenummern, die mit 0180 beginnen, eine Preisangabepflicht für Anrufe aus dem Mobilfunk. Wer etwa bei einem TV-Gewinnspiel mitmacht, wusste bislang nie, wie viel ihn das tatsächlich kostet. „Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, vom Handy kann es ein wenig teurer sein“, heißt es bislang schwammig. Hier muss künftig laut Telekommunikationsgesetz der Maximalpreis genannt werden. Dieser wird zudem für Handyanrufe bei 0180er-Nummern ab 1. März auf 42 Cent pro Minute (oder 60 Cent pro Telefonat) begrenzt; beim Festnetz sind es 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf. Derzeit verlangen manche Unternehmen bis zu einem Euro pro Minute. Zudem werden Regelungen gegen untergeschobene Wechselverträge eingeführt.

Für viele Menschen, besonders für Jugendliche, ist das Handy die Schuldenfalle Nr. 1. Deshalb fordert DIE LINKE wirksame Mechanismen zur Begrenzung der Ausgaben. Daher sollte es im Mobilfunk klare und eindeutige Regeln geben wie beispielsweise:

  • Verpflichtung zum Angebot einer netzseitigen, unentgeltlichen und selektiven Sperre,
  • Einführung des Anspruchs auf einen unentgeltlichen Einzelverbindungsnachweis auf Prepaid-Verträge
  • Festlegung von Mindestanforderungen an die Teilnehmeranschlusssperre,
  • effektive Schutzvorkehrungen gegen missbräuchliche Angebote über Kurzwahlnummern,
  • Erweiterung der Verpflichtung zur Übermittlung eines Warnhinweises beim Überschreiten eines Schwellenwerts von 20 Euro auf sämtliche Kurzwahldienste-Angebote (also nicht nur auf Abonnementverträge,
  • Einführung einer gesetzlich normierten Tarif- bzw. Preisansagepflicht.


Was sich sonst noch ändert seit Anfang 2010

Genetische Untersuchungen

Schon seit Jahrzehnten bittet der Daimler-Konzern kurz vor der Einstellung die Kandidaten zum Bluttest: Andere Unternehmen tun das ebenfalls, auch der Staat bei Verbeamtungen. Vom 1. Februar an können die Ergebnisse dieser Untersuchungen nur noch eingeschränkt genutzt werden: Dann treten die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.

Internetgeschäfte

Für ersteigerte Waren gilt eine vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist - egal ob im Internet oder im stationären Handel geboten wurde. Ab 11. Juni 2010 wird diese Frist im Netz auf zwei Wochen verkürzt und damit den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen. Bei Auktionshäusern in der Einkaufsstraße bleibt es hingegen bei der Vier-Wochen-Regel. Bei nicht ersteigerten Waren sind Geschäfte hingegen nicht gesetzlich verpflichtet, Kaufverträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig zu machen. Viele Händler bieten das jedoch aus Kulanz an.

Post

Der Paketdienst der Deutschen Post DHL erhöht zum 1. Januar 2010 die Preise. Ein Päckchen kostet künftig 4,10 Euro statt 3,90 Euro. Für ein Paket bis 20 Kilo müssen Kunden mit 10,90 bald einen Euro mehr zahlen als vorher. Wer das Porto für seine Päckchen und Pakete nicht in der Filiale, sondern im Netz kauft, zahlt weiter die alten Tarife. Zudem plant die Deutsche Post, in den nächsten Monaten erstmals einen datengeschützten Internet-Brief auf den Markt zu bringen. Die Tarife stehen noch nicht fest.

Strom und Gas

Künftig werden "intelligente" Zähler für den Strom- und Gasverbrauch Pflicht. Intelligente Stromzähler sind ab sofort in Neubauten und bei umfassenden Umbauten vorgeschrieben. Sie sollen helfen, Energie zu sparen. Im Gegensatz zum alten Zählerkasten bieten digitale Strommesser die Möglichkeit, den Verbrauch am heimischen Computer zu prüfen. Ab Januar 2010 müssen die intelligenten Zähler angeboten werden. Eine Verpflichtung der Vermieter zum Einbau besteht aber nicht. Mehr Transparenz bei Energiepreisen und -verbrauch wird also noch auf sich warten lassen.

Ab Ende 2010 müssen Versorger zudem Tarife anbieten, die die unterschiedlichen Erzeugerkosten zu den jeweiligen Tageszeiten weitergeben. Experten rechnen mit einem Sparpotenzial von zehn bis 30 Prozent. Um den Stromverbrauch bei Haushalts- und Bürogeräten flächendeckend zu senken, treten ab 2010 schrittweise erhöhte Energieeffizienzvorgaben der EU für Waschmaschinen und Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer und Staubsauger, Klimaanlagen und Lüftungstechnik in Kraft. Für Kühl- und Gefriergeräte gelten ab Juli 2010 neue Verbrauchsobergrenzen.

Datenschutz

Die erste Gesetzesänderung, die das Nutzen personenbezogener Daten für Werbezwecke nur noch im Ausnahmefall ohne Einwilligung des Verbrauchers erlaubt, gilt bereits seit September 2009. Die zweite Änderung greift im April 2010 und stellt höhere Anforderungen an Auskunfteien wie Schufa, Creditreform und Bürgel. Sie sind künftig verpflichtet, über ihre Bewertungsmethoden der wirtschaftlichen Verhältnisse von Verbrauchern - das Scoring - Auskunft zu geben. Dabei soll transparent werden, welche Merkmale den Score-Wert beeinflussen.

Insolvenzgeldumlage

Im Jahr 2010 beträgt der Umlagesatz für das Insolvenzgeld 0,41 Prozent. Die Umlage wird von den Arbeitgebern gezahlt und finanziert das Insolvenzgeld, das die Arbeitsentgeltansprüche für die drei Monate vor einem Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts sichert. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte ist nach Angaben der Bundesregierung notwendig, um das Defizit von mehr als 1 Milliarde Euro auszugleichen, das bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2009 entstanden ist.

Neue Umweltzonen

In der Bundesrepublik werden sechs bereits bestehende Umweltzonen verschärft. Dies betrifft die Zonen in Berlin und Hannover (Eintritt in Stufe 3) sowie in Bremen, Frankfurt am Main, Köln und Münster (Eintritt in Stufe 2). Wegen Engpässen in Berlin gibt es bei der Nachrüstung mit Partikelfiltern eine Übergangsfrist von zwei Monaten.

Mit dem Januar 2010 werden in verschiedenen Städten neue Umweltzonen eingerichtet. Damit steigt die Zahl dieser Umweltzonen in Deutschland auf 40. Wer ohne Plakette oder mit der falschen Farbe in eine Umweltzone fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.