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Was nicht passt, wird passend gemacht – Einschränkungen wider die Menschenwürde

Nachricht von Ulla Jelpke,

Anhörung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

 

Die gestrige Anhörung des Innenausschusses zum Asylgesetz der Bundesregierung hat noch einmal deutlich gemacht: Für viele Flüchtlinge ist das ist ein Integrationsverhinderungsgesetz, das die Menschenwürde mit Füßen tritt. Verfassungswidrige Leistungskürzungen, dauerhafte Arbeitsverbote, verlängerte Lagerunterbringung, schikanierende Sachleistungen und unangekündigte Überraschungsabschiebungen – das ist der wesentliche Inhalt des Gesetzes. Darin waren sich die Sachverständigen überwiegend sogar einig. Erschreckend nur, wie viele geladene Experten dies begrüßten und selbst verfassungswidrige und rechtsstaatswidrige Regelungen noch zu begründen versuchten.

Der Vertreter des Bayerischen Innenministeriums brachte es so auf den Punkt: Der Gesetzentwurf erfreue das Herz des für den Vollzug von Abschiebungen Zuständigen – er meinte sich selbst und verhöhnte damit unfreiwillig zugleich seinen Status als vermeintlich unabhängigen Sachverständigen. Zur Rechtfertigung verfassungswidriger Leistungskürzungen erklärte er: Wenn das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zum menschenwürdigen Existenzminimum nicht ändere, dann müsse eben eine Grundgesetzänderung her. Das war nicht weniger als ein direkter Angriff auf die unabänderlichen Grundsätze der Verfassung nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG, aus denen das Verfassungsgericht das Menschenrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum abgeleitet hat. Nicht viel besser war der Auftritt des von der SPD benannten „unabhängigen“ Sachverständigen Dr. Dieter Wiefelspütz, der für die SPD zuvor mehr als 25 Jahre im Bundestag saß. Die geplante Streichung von Bargeldleistungen in bestimmten Fällen nannte er „kleinkariert“, selbst in Gefängnissen erhalte jeder Mensch ein „Taschengeld“. So weit, so zutreffend. Aber mit den verfassungsrechtlichen Fragen der Leistungskürzung habe er sich nicht befasst, erklärte der „Sachverständige“ den verdutzen Anwesenden. Völlige Unklarheit herrschte unter den Sachverständigen darüber, wen genau die Leistungskürzung treffen soll – auch Geduldete, Dublin-Flüchtlinge, nur Ausreisepflichtige ohne Duldung? Diese Verwirrung war dem unklaren Gesetzeswortlaut geschuldet.

DIE LINKE hatte zu Beginn der Anhörung gegen die Gesetzgebung im Eilverfahren protestiert. Bereits am Donnerstag soll der Bundestag und am Freitag der Bundesrat das Gesetz verabschieden. Bei der Einstufung dreier Westbalkanländer als angeblich sichere Herkunftsstaaten ist das hastige Verfahren besonders problematisch. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von 1996 dem Gesetzgeber auferlegt, bei einer solchen Einstufung die Lage in den Herkunftsländern besonders sorgfältig zu prüfen. Die anderen Fraktionen waren an einer gründlichen Prüfung jedoch nicht interessiert, schließlich ist die Einstufung eine politisch auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel zwischen CDU/SU, SPD und GRÜNEN ausgemachte Sache. Der einzige Sachverständige mit eigenen Länderkenntnissen erklärte denn auch, dass die Lageberichte des Auswärtigen Amtes zum Teil schlicht die Unwahrheit enthielten und die Lage beschönigten. Bis gestern hatte die Bundesregierung trotz Anforderung der Abgeordneten Ulla Jelpke nicht die Berichte von internationalen Organisationen und Menschenrechtsvereinen vorgelegt, auf die sie sich bei ihrer Lageeinschätzung angeblich gestützt haben will – vermutlich hat sie diese keines Blickes gewürdigt, wie die Gesetzesbegründung erkennen lässt.

Regelungen zur Beschleunigung der Asylverfahren enthält das Gesetz – entgegen seines Titels – übrigens nahezu keine. Vorschläge hierzu hat aber DIE LINKE in einem Antrag gemacht.

linksfraktion.de, 13. Oktober 2015