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Was kostet uns Leutheusser-Schnarrenbergers Widerstand?

Im Wortlaut,

Weigerung gegen EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung ist möglich – und bezahlbar

Von René Heilig

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beharrt darauf, die EU-Vorgaben für eine sechsmonatige anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ohne Abstriche umzusetzen. Die EU verlangt das und drohe schon mit Sanktionen.

»Ich will der Justizministerin noch einen Kompromissvorschlag machen. Wir setzen die EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Form Eins zu Eins um. Im Gegenzug können wir vereinbaren, das deutsche Recht sofort anzupassen, wenn eine neue Richtlinie kommt«, so sprach der Bundesinnenminister noch am Wochenende. So will er seine größte Widersacherin am Kabinettstisch, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), in Sachen Vorratsdatenspeicherung auf (seine) Linie bringen.

Jan Korte und weitere Abgeordnete der Linksfraktion wollten nun wissen, was geschieht, wenn Deutschland der EU-Forderung nach sechsmonatiger Speicherung aller Verbindungsdaten nicht nachkommt. Sie fragten – was schwer fällt – ohne jegliche inhaltliche oder gar ideologisch begründete Kritik am Ausspähplan. Die Antworten zum »EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland«, erteilt vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, liegen »nd« vor.

Zunächst einmal sind solche Verfahren nicht so extrem selten, wie Friedrich glauben machen will. Nach Auskunft der Europäischen Kommission gibt es derzeit 1590 Verletzungsverfahren (Stichtag 26. 4.) Gegen Deutschland sind 68 derartige Verfahren anhängig (Stichtag 3. 5.). 20 liegen auf dem Tisch des Verkehrsministeriums, 13 haben mit Wolfgang Schäubles Finanzministerium zu tun, 12 hat Wirtschaftsminister Philipp Rösler am Hals, Umweltminister Norbert Röttgen muss sich mit 9 und Friedrich selbst mit 5 herumplagen, die insbesondere die Bereiche Datenschutz und Ausländerrecht betreffen.

Finanzielle Sanktionen wegen Nichtumsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes wurden bisher gegen Deutschland noch nicht verhängt. Bislang knickte man immer ein und änderte das eigene Recht nach EU-Maßstäben. Allerdings gibt es die Chance, eine Ausnahmeregelung zu beantragen. Deutschland hat die Möglichkeit bereits genutzt, da ging es allerdings »nur« um die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Bei der Vorratsdatenspeicherung, einem Lieblingsprojekt der Union, das auch von der SPD mitgetragen wird, nutzt man die Chance nicht.

Die Justizministerin argumentiert bei ihrer Ablehnung zur Übernahme der EU-Vorratsdatenspeicher-Richtlinien unter anderem unter anderem damit, dass sie in der Gemeinschaft selbst höchst umstritten sind und auch von anderen EU-Mitgliedern abgelehnt werden. Demnächst will die EU daher ihre Vorgaben evaluieren. Dass Veränderungen kommen werden, ist klar. Sie abzuwarten, sei nur vernünftig, sagt Leutheusser-Schnarrenberger.

Ein zu riskanter Weg? Die Bundesregierung kann die Frage nicht beantworten, denn sie hat »keinen vollständigen Überblick über die Maßnahmen, die die Organe der EU gegenüber anderen Mitgliedsstaaten ergreifen«. Zumal bislang Strafzahlungen fast ausschließlich von EU-Krisenlandern wie Griechenland oder Portugal eingefordert wurden.

Das Justizministerium ging jüngst von maximal 32 Millionen Euro Strafzahlungen pro Jahr aus. Die 2008 vorgenommene Einführung der anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung, die 2010 vom Verfassungsgericht gekippt wurde, hat das Zehnfache verschlungen. Ein neuer Anlauf – entsprechend der vom Gericht gemachten Vorgaben – verlangt weitere Aufwendungen. Die damit befassten Wirtschaftsverbände haben klar gemacht, dass sie diese Kosten selbstverständlich an die Kunden weitergeben werden.

Unterm Strich, so glaubt Korte nach Durchsicht der Fakten, dient Friedrichs »Drohung einzig und allein dazu, einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat zu gehen«.

neues deutschland, 9. Mai 2012