Zum Hauptinhalt springen

Wahlprüfungsausschuss: Barrierefreiheit von Wahllokalen sicherstellen

Im Wortlaut von Friedrich Straetmanns,

Von Friedrich Straetmanns, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss hatte sich mit der Wahlprüfungsbeschwerde eines Schwerbehinderten zu befassen, der sich über den nicht behinderungsgerechten Zugang zu einem Wahllokal beschwerte. Letztendlich konnte er zwar mit Hilfe Dritter wählen, wandte sich aber mit seiner Beschwerde dennoch an den Wahlprüfungsausschuss.

Der Wahlprüfungsausschuss empfahl auf meine Anregung hin, den Bundeswahlleiter die Wahllokale auf Barrierefreiheit überprüfen zu lassen und für Abhilfe in den Fällen zu sorgen, in denen Barrierefreiheit nicht gegeben ist.

Aus dem genannten  Wahlprüfungsantrag leitet die Fraktion DIE LINKE für sich den Arbeitsauftrag ab, im gesamten öffentlichen Leben Barrierefreiheit einzufordern und durchzusetzen. Dieser Arbeitsauftrag umfasst nicht nur Barrierefreiheit zur Ausübung des Wahlrechts herzustellen, sondern insbesondere auch den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, zu den Leistungen der Sozialversicherung und der Versorgung mit täglichen Dingen des Lebens.