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Von Patienten Bares zu verlangen ist eindeutig rechtswidrig

Interview der Woche von Frank Spieth,

In einigen Regionen verlangen Ärzte von Kassenpatientinnen und -patienten ihre Behandlung bar zu zahlen, bevor sie behandelt werden. Ärztinnen und Ärzte sagen, dass sie seit der Honorarreform ihre Kosten nicht mehr decken können. Ist diese Haltung vertretbar?

Ich habe den Eindruck, dass die Ärzte in Baden-Württemberg und Bayern überziehen. Sie können überhaupt noch nicht abschätzen, welches Einkommen sie am Ende des ersten Quartals tatsächlich erzielt haben. Die Umstellung der Finanzierung auf feste Pauschalen hat sicher Einkommensverluste zur Folge, die aber durch Einzelleistungen noch ausgeglichen werden können. Von Patienten aber Bares zu verlangen, ist eindeutig rechtswidrig.

In Ostdeutschland sind bereits 750 Praxen geschlossen worden. Wie wird sich das weiterentwickeln und was muss in dieser Situation unternommen werden?

Es gibt in Ostdeutschland viele Gegenden, in denen Hausärzte und zunehmend Fachärzte fehlen. Ich bin gespannt, ob mit der derzeitigen Honorarreform gegengesteuert werden kann. Eine der entscheidenden Neuregelungen dieser Honorarreform ist die Anpassung der Arzt-Vergütung-Ost an die Arzt-Vergütung-West. In Thüringen erhalten die Ärzte 2009 durch diese Anpassung beispielsweise rund 24 Prozent mehr als im Jahre 2007. Das ist ein stattliches Plus, das die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Rentnerinnen und Rentner die das über die Kassenbeiträge finanzieren, nicht haben.

Warum stimmen alle anderen Fraktionen im Gesundheitsausschuss gegen den Antrag ihrer Fraktion, dass die künstliche Befruchtung kinderloser Paare durch einen erhöhten Steuerzuschuss finanziert werden soll?

Die Koalition spricht in dieser Frage mit gespaltener Zunge. Einerseits loben sie das sächsische Modell, mit dem aus Steuergeldern ein Teil der zusätzlichen Kosten übernommen wird, auf der Bundesebene wird das aber auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Der Bundesrat hatte die volle Kostenübernahme mit 4 Versuchen, wie es gesetzlich bis 2003 gesetzlich geregelt war, gefordert. Wir haben dies mit unserem Antrag unterstützt. Es scheint keine große Bereitschaft zu geben, dies noch in dieser Legislaturperiode zu regeln. Es bleibt der schale Geschmack, dass auf dem Rücken kinderloser Paare, die sich die künstliche Befruchtung nicht leisten können, eine Lösung vertagt wird.

Wie sehen Sie Ihre Arbeit im Gesundheitsausschuss des Bundestages: was konnten Sie bisher bewirken?

Mit unseren Anträgen konnten wir die Koalition durchaus zum Handeln bewegen. Genannt sei hier das Krankenhausfinanzierungsgesetz vom Dezember 2008. Noch im März 2008 wurde unser Antrag zur Aufhebung der Finanznot in den Krankenhäusern im Plenum abgelehnt. Aber schon bei der Anhörung veränderte sich der Zungenschlag. Nach der parlamentarischen Sommerpause kam dann der vorgenannte Gesetzentwurf, der wesentliche Positionen von uns aufgegriffen hat. Wir haben darüber hinaus in den Anhörungen zu unterschiedlichen Gesetzgebungsverfahren, beispielsweise der Gesundheitsreform und mit eigenen Änderungsanträgen auch Korrekturen der Gesetzentwürfe erreichen können. Qualifizierte Opposition kann etwas bewirken.

Was waren und sind die zentralen Probleme im Bereich Gesundheitspolitik in dieser Legislatur?

Die zunehmende Kommerzialisierung des Gesundheitssystems. Die Zwei-Klassen-Medizin und der zunehmende Leistungsausschluss in Form kalter Rationierung. Ärzte gewähren wegen Überschreitung ihrer Budgets am Ende des Quartals kaum noch Leistungen, z.B. Arzneimittel. Heil- und Hilfsmittel werden immer weniger vor Ort zur Verfügung gestellt, sondern Patienten müssen zum Teil große Mengen bestellen und lange Wege gehen, um z.B. Inkontinenzwindeln zu erhalten.

Große Sorgen bereitet uns die Entsolidarisierung durch Teilkaskotarife für Gesunde und Vollkaskotarife für Kranke, sowie die Tatsache, dass Versicherte zunehmend die Gesundheitskosten aus eigener Tasche finanzieren müssen.

Wenn Sie könnten, wie Sie wollen: was würden Sie sofort ändern?

Ich würde die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung durchsetzen, in der alle von ihrem Einkommen, also auch von Kapital und Vermögen den gleichen prozentualen Beitrag zahlen müssen. Ich würde die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen, damit die Privilegierung der Gutverdienenden beendet und die Geringverdiener entlastet würden. Ich würde alle Eintrittsgebühren und Zuzahlungen abschaffen. Das geht - wir haben es gerechnet - mit einem Beitrag von 10 Prozent!

www.linksfraktion.de, 23. März 2009