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Unterstützung für Schulen und Eltern in der Pandemie

Nachricht von Birke Bull-Bischoff,

Die Bundesregierung und die Kultusminister haben bisher noch nicht alles getan, um sichere Bildung für alle in der Pandemie zu ermöglichen. Besonders Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien werden weiter benachteiligt, wenn regulärer Präsenz-Unterricht nicht stattfinden kann, Familien mit Vorerkrankungen müssen im Präsenzunterricht besser geschützt werden. Die bisherigen Förderprogramme und Hygienepläne helfen den Schulen und Eltern bislang immer noch nicht genug. Unsere Forderungen bleiben daher leider aktuell:

Es braucht immer noch mehr Schutzausstattung an allen Schulen, die wir schon seit dem Herbst 2020 fordern:

  • FFP2-Masken, CO2-Messgeräte sowie geeignete und sichere mobile Raumluftfiltersysteme, die unabhängig von den baulichen Voraussetzungen im Schulgebäude einsetzbar sind und einen Luftaustausch ermöglichen, außerdem  Plexiglas-Schutzwände sowie Schutzkleidung für Förder- und inklusive Schulen
  • niedrigschwellige und schnelle, kostenfreie Testverfahren bei Infektionsfällen in einer Gruppe auch für symptomfreie Lehrende und Lernende
  • kurzfristige Zugänge zu quelloffenen, mindestens aber interoperablen Datenschutz-geprüften Lehr- und Lernplattformen mit OER-Material
  • geräteunabhängige Bildungstarife mit unbegrenztem Volumen und ohne Beschränkung auf bestimmte Inhalte
  • ein länderübergreifender interdisziplinärer Beirat für die Kultusministerkonferenz aus Bildungssektor, Gewerkschaften, Sozialverbänden sowie Eltern- und Schüler*innenvertretungen
  • weitergehende Forschung zur präzisen Ermittlung von Infektionsorten
  • zusätzliche Räumlichkeiten an dritten Lernorten und kleinere Klassen

Außerdem brauchen Eltern Planungssicherheit auch von Ihren Arbeitgeberinnen, sollte eine Betreuung zu Hause notwendig werden. Wir fordern weiterhin:

  • verbindliche Anerkennung des Stufenplans des RKI
  • Notbetreuung mit Anmeldung und gegebenenfalls Bedarfs-Nachweis
  • Homeoffice für Eltern ermöglichen und ausstatten oder Freistellung unter Bezug der bisherigen Vergütung
  • Möglichkeit, die Arbeitszeiten im Homeoffice auf bis zu 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit bei voller Vergütung anpassen zu können
  • zusätzliche Möglichkeiten, bezahlten Urlaub zu nehmen