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Überwachung der Abgeordneten der Partei DIE LINKE - eine Chronologie

Nachricht,

DIE LINKE wird seit ihrer Gründung 2007 vom Bundesamt für Verfassungsschutz sowie von einigen Landesbehörden für Verfassungsschutz überwacht. Auch in den Ländern Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern wird DIE LINKE durch den Verfassungsschutz beobachtet. Behauptet wird bis heute – trotz gegenteiliger Anhaltspunkte bei einzelnen Abgeordneten wie Petra Pau und Bodo Ramelow – dass keine nachrichtendienstlichen Mittel wie Abhören, V-Leute und anderes eingesetzt werden würden. Andererseits heißt es in der Antwort auf eine Anfrage, schließe das  aber nicht aus, dass sich in der Sachakte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) auch im Einzelfall mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Informationen befinden, die vom BfV selbst oder den Landesämtern stammen können.

2006: Nicht nur im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2006 erwähnt das Bundesamt für Verfassungsschutz angebliche verfassungsfeindliche Bestrebungen der damaligen Linkspartei.PDS: "Es bleibt abzuwarten, wie sich die Linkspartei.PDS insbesondere nach der angestrebten Fusion mit der nicht extremistischen WASG entwickeln wird."

2007: Auch einzelne Mitglieder der Partei werden bereits 2007 durch den Verfassungsschutz überwacht. Der Fraktionsvize der Bundestagsfraktion, Bodo Ramelow, reicht deshalb am 20. Juni 2007 eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht ein.

2008: Die vollzogene Fusion von der Partei DIE LINKE und WASG wird zum Anlass genommen, die Beobachtungspraxis auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ordnete die Fortsetzung der Überwachung im Mai 2008 an.

2008: Das Verwaltungsgericht Köln urteilt am 17. Januar 2008, dass die persönliche Beobachtung des Abgeordneten Bodo Ramelow rechtswidrig ist. Es handele sich jedoch nicht um ein Grundsatzurteil darüber, ob der Verfassungsschutz Informationen über Landtags- oder Bundestagsabgeordnete im Allgemeinen sowie die Mitglieder der betreffenden Fraktionen der LINKEN im Besonderen sammeln dürfe.

2008: Ebenfalls im Januar 2008 erklärt das Innenministerium des Saarlandes, die Beobachtung der LINKEN im Saarland einzustellen. Sie sind damit das erste für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium in Westdeutschland, das die Überwachung einstellt. Laut des saarländischen Verfassungsschutzpräsidenten Helmut Albert gäbe es keine  Anhaltspunkte für ein verfassungswidriges Wirken der LINKEN. Die Partei sei vielmehr linkssozialdemokratischen Zuschnitts.

2009: Das Bundesamt für Verfassungsschutz kommt zu dem Entschluss, dass "die Partei einerseits in ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit darauf [setzt], als reformorientierte, neue linke Kraft wahrgenommen zu werden. Andererseits liegen weiterhin zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen innerhalb der Partei vor."

2010: Im Februar 2010 wird bekannt, dass weiterhin 26 Abgeordnete der Bundestagsfraktion aufgrund ihrer Funktionsträgereigenschaft in der Partei beobachtet.

Am 21. Juli 2010 stellt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fest, dass die Überwachung Ramelows durch allgemein zugängliche Quellen verhältnismäßig und angemessen sei. Ramelow legt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.

2012: Der Spiegel enthüllt, dass 27 Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE und damit mehr als ein Drittel der Abgeordneten der Fraktion einzeln durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Unter den überwachten Personen mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Mitgliedern der alten PDS sind auch der Fraktionsvorsitzende Gysi, sowie Wagenknecht, Bartsch, Korte, Enkelmann, Lötzsch und  Wawzyniak. Ebenso unter Beobachtung ist die Bundestagsvizepräsidentin Pau. Politiker von FDP, SPD, Grünen und der CDU kritisieren die Unverhältnismäßigkeit der Überwachung von Abgeordneten.

Ende des Jahres verkündet der neue Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine angeblich neue Linie der Beobachtung: Die Gesamtpartei werde nicht mehr beobachtet, sondern nur die so genannten offen extremistischen Strukturen (Kommunistische Plattform, Antikapitalistische Linke, Sozialistische Linke, Geraer/Sozialistischer Dialog, Marxistisches Forum, Arbeitsgemeinschaft Cuba Si) – angeblich unter Verzicht von nachrichtendienstlichen Mitteln! Die Daten der "nachweislich" erkannten Mitglieder dieser Strukturen werden in das nachrichtendienstliche System NADIS eingestellt. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise schon die Unterzeichnung einer Unterstützerliste sein. All das gilt für die entsprechenden Abgeordneten des Bundestages und des Europäischen Parlaments.

2013: Auch im Jahr 2013 werden laut Spiegel-Informationen 25 der 75 Bundestagsabgeordneten der LINKEN vom Verfassungsschutz überwacht, 16 davon sollen bis Anfang 2013 noch keinen Eintrag im NADIS haben. Dazu kommen vier Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Ausgetauscht wurden einige der Beobachteten, die Begründung der Beobachtung wurde "modernisiert" – der Umfang ist in etwa gleich geblieben.

2013: Am 9. Oktober 2013 erklärt das Bundesverfassungsgericht die Überwachung von Ramelow für verfassungswidrig. So wird auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 entkräftet.

Das Urteil selbst rechtfertigt grundsätzlich aber weiterhin auch die Beobachtung eines Abgeordneten durch Verfassungsschutzbehörden; sie sei nämlich "dann zulässig, wenn sie erforderlich ist und die Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Interesse am Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorrang vor den Rechten des Abgeordneten gebührt". Ein solcher Vorrang komme in Betracht, "wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft".

Entlang der Vorgaben dieses Urteils muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine neue Entscheidung fällen.

In der Auseinandersetzung um die Beobachtung der Partei DIE LINKE und ihrer Abgeordneten werden also noch einige Kapitel geschrieben werden müssen.

linksfraktion.de, 16. Oktober 2013