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Foto: Rico Prauss

TTIP: Gewinninteressen gegen Demokratie

Im Wortlaut von Dietmar Bartsch,

Proteste unterstützen und wenn notwendig: Gegen CETA bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen

 

Von Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Mehr als 2,3 Millionen Menschen haben sich bereits der Europäischen Bürgerinitiative gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA angeschlossen. Mehr als 250.000 Menschen haben im vergangenen Herbst in Berlin protestiert und am morgigen Sonnabend werden erneut wieder tausende Menschen gegen die Freihandelsabkommen in Hannover auf die Straße gehen. Sichtbar, bunt, lautstark und entschlossen. Dabei werden auch wieder viele Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag sein, denn: Meine Fraktion lehnt die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA ab.

Ziel der Abkommen ist, vermeintliche Hindernisse für die Ausweitung von Handel und Investitionen zu beseitigen. Schutzstandards stehen damit zur Disposition für viele Bereiche: Dienstleistungen, Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutz, Finanzmarktregeln, Kommunikation- und Datenschutz, Bildung und Kultur. 

Der Zweck von Freihandelsabkommen ist, Märkte weitgehend zu liberalisieren und sie von Schutzregeln zu befreien, damit Konzerne ungehindert ihre Gewinne maximieren können. Es soll das Recht der Stärkeren gelten. Und diese spielen selten mit offenen Karten. Die Verhandlungen solcher Abkommen finden deshalb auch im Geheimen statt. Lobbyverbände und Konzernvertreter bestimmen die Inhalte. Politik entmachtet sich so selbst.

Undemokratisch und unverantwortlich

Die LINKE. im Bundestag fordert absolute Transparenz bei den Verhandlungen und meint, dass das Votum der nationalen Parlamente in der EU zwingend eingeholt werden muss. Dies gilt in Deutschland für Bundestag und Bundesrat. Nun aber droht eine vorläufige Anwendung von CETA für die Bereiche, die in der alleinigen Verantwortung der EU liegen. Wir halten ein solches Vorgehen für undemokratisch und unverantwortlich.  Die Linksfraktion erwägt deshalb, gegebenenfalls Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Mit unseren parlamentarischen Initiativen im Bundestag haben wir deutlich gemacht, dass wir auch die geplanten Sonderklagerechte für Konzerne gegen Staaten und die Einrichtung von privaten Schiedsgerichten ablehnen. Ihr Zweck besteht ausschließlich darin, Regierungen erpressbar zu machen. Solche Sonderrechte bevorzugen Konzerne und unterlaufen die demokratische Willensbildung. Das gilt insbesondere für die Einbeziehung internationaler Konzerne und der Unternehmenslobby im Vorfeld von Gesetzgebungen durch die "regulatorische Kooperation". Sie sollen ihre speziellen Interessen einbringen, bevor Parlamente überhaupt befasst werden und entscheiden. Demokratie wird so zur Farce.

Paralleljustiz im Sinne der Konzerne verhindern

Die Abkommen schaffen  so einen indirekten Zwang zur Liberalisierung und Privatisierung. Öffentliche Bereiche geraten noch mehr unter Druck. Es gilt das Prinzip: Was der Markt erobert hat, kann der Staat nicht zurückholen. Für jede Rekommunalisierung werden so weitere Hindernisse aufgebaut. Der politische Wille der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Entscheidungshoheit und Mitbestimmung wird zum Störfaktor erklärt und der kommunale Gestaltungsspielraum extrem verengt. Anfragen unserer Fraktion an die Regierung ergaben, dass weder Länder noch Kommunen vor Regresszahlungen nach erfolgreichen Schadensersatzklagen von Unternehmen geschützt sind.

Mühsam, auch durch DIE LINKE im Bundestag, erkämpfte Sozial-und Umweltstandards sind also bedroht. Das Alltagsleben soll vollends dem Kommerz ausgeliefert und für Gewinninteressen von Konzernen eine Paralleljustiz errichtet werden. 

Deshalb nehmen wir den Kampf gegen diese marktradikalen Ansätze an.

linksfraktion.de, 22. April 2016