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Trotz Lob von ver.di: Keine bessere Krankenhauspflege mit der großen Koalition

Im Wortlaut von Harald Weinberg,

Von Harald Weinberg





Für eine Gewerkschaft ist es von Vorteil, wenn sie ein gutes Verhältnis mit der Bundesregierung hat. Insofern verwundert es nicht, wenn der ver.di-Vorsitzende Bsirske den Koalitionsvertrag im Wesentlichen lobt. Er hebt besonders hervor, dass es gelungen sei, einen Mindestlohn in den Vertrag hereinzuschreiben.

Umarmungsstrategie mit vielen Fragezeichen

Was er natürlich nicht sagt, ist, dass der Mindestlohn Ausnahmen haben wird. Ausnahmen, die vor allem für die Beschäftigten gelten, die ihn am dringendsten nötig hätten. Zudem wird dieser löchrige Mindestlohn erst ab 2017 uneingeschränkt gelten. Die SPD hätte natürlich auch die Möglichkeit, mit der LINKEN und den Grünen gemeinsam einen besseren Mindestlohn sofort durchzusetzen. Aber diese Möglichkeit nutzt sie nicht. Auch bei den dringend notwendigen Verbesserungen in der Rente wäre mit der LINKEN mehr drin gewesen als in den Verhandlungen mit der Union. Aber auch diese Ergebnisse lobt Bsirske. Ich wünsche ihm und ver.di viel Erfolg damit, dass diese Umarmungsstrategie funktionieren wird, aber glauben kann ich daran nicht so recht.

Diese Strategie ist bei einem anderen wichtigen Thema bereits gescheitert. Ver.di hat darauf gesetzt, dass die SPD in den Koalitionsverhandlungen die gesetzliche Mindestpersonalbemessung in der Krankenhauspflege durchsetzt. Herausgekommen ist fast nichts. Worum geht es? Schon Anfang der 1990er Jahre waren sich alle einig, dass es einen Pflegenotstand in den Krankenhäusern gibt. Seitdem wurde Personal abgebaut, aber die Krankenhäuser behandeln immer mehr Patientinnen und Patienten. Die Krankenhausträger können bejubeln, dass die "Produktivität" der Pflegenden seit 1992 um etwa ein Drittel gestiegen ist. Die Pflegekräfte ächzen unter dieser Belastung. Für sie bedeutet das physischen und psychischen Stress, für die Patientinnen und Patienten Pflege am Fließband.

In vielen Krankenhäusern gibt es daher Bestrebungen der Beschäftigten, eine Mindestpersonalbemessung in der Krankenhauspflege zu erreichen, damit gewährleistet ist, dass immer ausreichend Pflegekräfte pro Patient/in da sind. Sanktionen würden das Krankenhaus abhalten, diesen Wert zu unterschreiten. Die Beschäftigten versuchen das mit den ihr zu Verfügung stehenden Mitteln, mit Tarifverträgen zu erreichen. Ziel ist aber eine gesetzliche Regelung, damit nicht die Krankenhäuser mit den schlechtesten Pflegebedingungen wirtschaftliche Vorteile haben.

Für eine gesetzliche Mindestpersonalbemessung

Ver.di hat hierzu unter anderem Anfang Oktober vor dem Reichstagsgebäude demonstriert. Auf dieser Demo hielt der SPD-Verhandlungsführer Lauterbach eine Rede, in der er im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen sagte: "Wir wollen auch zu einem verbindlichen Personalbemessungsstandard in der Pflege kommen." Er nahm hier auch Unterschriftenkarten entgegen. Was ist nun – gut zwei Monate später – herausgekommen? Fast nichts. Es sollen lediglich die Pflegepersonalkosten in den Fallpauschalen abgebildet werden. Der übliche Weg wäre der, dass in den wenigen Kalkulationshäusern, aus deren Daten die Fallpauschalen berechnet werden, die dort tatsächlich entstehenden Pflegekosten zum verbindlichen Maß erhoben werden. Nun sind aber die für die Pflege ausgegebenen Mittel auch in den Kalkulationshäusern zu niedrig. Und diese zu niedrigen Kosten bekommen dann auch die anderen Krankenhäuser erstattet und müssen nachweisen, dass sie die unzureichenden bisherigen Pflegestandards erfüllen. Nichts ist damit gewonnen, es wird nur Zeit verloren gehen. Auch Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass über den Weg der Vergütung keine Verbesserung der Pflegesituation zu erreichen ist. Diese Fehler müssen wir nicht wiederholen. Eine wirksame Regelung geht nur über verbindliche, vom Gesetzgeber vorgegebene Mindeststandards.

Man kann ja darüber streiten, ob man sich als Gewerkschaft aus taktischen Gründen beim Thema Mindestlohn weiterhin mit der SPD kooperativ zeigt. Beim Thema Mindestpersonalbemessung empfehle ich meiner Gewerkschaft aber nun, genau abzuwägen, ob nicht auch mal deutlich kritische Worte angemessen wären. DIE LINKE wird sich auch in dieser Wahlperiode für eine bundesweite, ausreichende gesetzliche Mindestpersonalbemessung einsetzen – ohne zu tricksen.

linksfraktion.de, 5. Dezember 2013