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Terrorgesetze im Test

Im Wortlaut von Ulla Jelpke,

Wegen des Besuchs eines Guerillacamps wurde bislang niemand verurteilt. Doch die 2009 von der damaligen großen Koalition beschlossenen Terrorgesetze werden zu Ermittlungen gegen die Islamistenszene bereits eifrig eingesetzt. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu »Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 89a, 89b und 91 Strafgesetzbuch« (Drucksache 17/4988). Die mit den Stimmen der großen Koalition am 28.Mai 2009 beschlossenen Gesetze stellen bereits bloße Vorbereitungshandlungen für potentiell zu begehende schwere staatsgefährdende Straftaten unter Strafe. Zu einer konkreten Anschlagsplanung oder gar Durchführung muß es dabei gar nicht kommen.

Der Generalbundesanwalt hat bislang zehn Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 22 Beschuldigte nach Paragraph 89a StGB »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat« eingeleitet. Acht dieser Verfahren richteten sich gegen deutsche Staatsangehörige, und in neun Fällen wird zugleich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Die Länderstaatsanwaltschaften führen mindestens 25 weitere derartige Ermittlungsverfahren gegen 27 Beschuldigte. Betroffen sei ausschließlich der »Phänomenbereich Islamismus«. Zu einer Anklage durch den Bundesanwalt kam es bislang erst in einem Fall, über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden.

Gegen 13 Beschuldigte wurde wegen des Aufenthalts in sogenannten Terrorcamps im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ermittelt. Laut Ermittlungsbehörden fand in den von Al-Qaida, der Islamischen Bewegung Usbekistans und den »Deutschen Taliban Mujahidin« betriebenen Camps »schwerpunktmäßig eine Ausbildung im Umgang mit Waffen« statt. Ihre Informationen haben Ermittlungsbehörden nach Angaben der Bundesregierung durch Internetverlautbarungen, Telekommunikationsüberwachung, die Sicherstellung von Beweisen sowie Vernehmungen erhalten. Wegen der Aufnahme von Beziehungen zu einer als terroristisch eingeschätzten Vereinigung nach Paragraph 89b StGB ermittelte der Generalbundesanwalt gegen einen deutschen Staatsangehörigen, in den Bundesländern wurden mindestens neun weitere Verfahren gegen zehn Beschuldigte geführt. Angeklagt wurde bislang niemand. Noch überhaupt nicht zur Anwendung kam Paragraph 91 »Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat«, der beispielsweise die Verbreitung von Bombenbauanleitungen im Internet unter Strafe stellt.

Juristenverbände hatten die neuen Terrorgesetze als rechtsstaatswidrigen Bruch mit dem Tatstrafrecht kritisiert. Neben der Linkspartei und den Grünen hatte auch die damals noch oppositionelle FDP gegen die Einführung dieses »Gesinnungsstrafrechts« votiert. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde daher eine Evaluation der Gesetze durch die Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden und die Ruhr-Universität Bochum beschlossen. Die auf Ende Oktober 2011 terminierte Studie soll auch die Auswirkungen der neuen Straftatbestände auf die Bürgerrechte beleuchten.

 

Von Ulla Jelpke

 

junge Welt, 4. April 2011