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Tarifabschluss der Länder: Für ver.di und dbb akzeptabel, für die GEW ein Fiasko

Im Wortlaut von Jutta Krellmann,

 

Von Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Noch 30 Euro Zulage für einzelne Lehrkräfte oben drauf und dann sollte endlich Ruhe im Karton sein. So in etwa haben sich das die Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) letzten Samstag vorgestellt, als sie sich mit den beteiligten Gewerkschaften ver.di, GEW und dem Beamtenbund dbb darauf verständigten, die Gehälter der rund 800.000 Angestellten der Länder rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent und zum 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent zu erhöhen.

Zum öffentlichen Dienst der Länder gehören neben den Mitarbeitern in den Behörden,
Hausmeister, Krankenschwestern, Polizisten und Feuerwehrleute auch die circa 200.000 angestellten Lehrerinnen und Lehrer. Auch soll die Altersvorsorge stabil bleiben. Den Ländern wurde die betriebliche Vorsorge zu teuer; bei steigender Lebenserwartung und gleichzeitig sinkenden Zinsen. Deshalb müssen die Beschäftigten künftig Zusatzbeiträge in Höhe von 0,2 bis 0,75 Prozentpunkte zahlen, die durch ein angehobenes Weihnachtsgeld kompensiert werden sollen. Die Arbeitgeber beteiligen sich jeweils im gleichen Umfang.

Angestellte Lehrerinnen und Lehrer haben wieder einmal das Nachsehen

Während ver.di den Abschluss akzeptabel findet und der Beamtenbund dbb ihn ausdrücklich begrüßt, setzt die GEW nach dem für sie enttäuschenden Tarifabschluss nun wieder auf weitere Streiks, um angestellte und verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer finanziell weiter anzunähern. Ihre Forderung, in einem einheitlichen bundesweiten Tarifvertrag ein weiteres Auseinanderdriften angestellter und verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer zu verhindern, ist nicht gelungen.

Deswegen hat die Bundestarifkommission der GEW gegen das Angebot der Arbeitgeber vom Wochenende gestimmt. Eine Annahme hätte bedeutet, dass die GEW die derzeitige Situation, wo alle Nachteile des Beamtenrechts, aber nicht die materiellen Vorteile für die angestellten Lehrkräfte gelten, in einem Tarifvertrag festgeschrieben worden wären. Die Arbeitgeber haben bis zuletzt daran festgehalten, die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an die Landesbeamtengesetze koppeln zu wollen. Dadurch würde die Aufspaltung zwischen Lehrerinnen und Lehrern weiter fortbetrieben – zwischen den Bundesländern und zwischen Angestellten und Beamten. Dass die Tarifkommission und die GEW solch eine Manifestierung der Spaltung nicht akzeptieren, und sich weiter für die Angleichung zwischen Beamtentum und Angestellten einsetzen, ist vor dem Hintergrund einer Jahrzehnte andauernden Ausdifferenzierung in der Tarifpolitik, unter anderem aufgrund der Auflösung des Beamtentums, mehr als nachvollziehbar.

Für die angestellten Lehrkräfte steht jetzt einiges auf dem Spiel. Da ihre Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit nicht Bestandteil des Kompromisses vom Wochenende ist, stehen sie nun wieder am Anfang. Und es ist zu vermuten, dass die Wut der angestellten Lehrerinnen und Lehrer über diese Ungleichbehandlung die letzten Jahre eher gewachsen als abgeflaut ist. Angestellte Lehrkräfte besitzen ein Streikrecht und sie machen davon auch Gebrauch, um ihre Arbeits- und Lebensverhältnisse zu verbessern. In der Industrie hat man eine Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten abgeschafft. In der Sozialversicherung DRV, bei den Krankenkassen und der Arbeitslosenversicherung auch. Ausgerechnet bei Lehrerinnen und Lehrern werden noch so archaische und unsolidarische Strukturen aufrechterhalten und Angestellte gegen Beamten ausgespielt. "Spalte und herrsche", haben die Römer schon gesagt. Deswegen kann die Antwort nur ein gemeinsames und solidarisches Handeln sein. Im Übrigen hat auch ver.di den Lehrkräfte-Tarifvertrag nicht unterschrieben und sich damit an die Seite der GEW gestellt. Das ist ein Anfang und gibt Kraft.

linksfraktion.de, 31. März 2015