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Sparkasse an Finanzinvestor oder Großbank?

Im Wortlaut von Axel Troost,

Berliner Sparkassen-KundInnen können es verhindern!

Sparkassen-KundInnen können die bundesweit erste Privatisierung einer Sparkasse verhindern, sagt Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE. Im Interview erläutert er, wie das geschehen kann. Sparkassen-KundInnen könnten massenhaft erklären, dass sie ihr Konto kündigen, wenn die Sparkasse an einen Finanzinvestor oder an eine Großbank verkauft wird. Damit können die KundInnen Einfluss auf den laufenden Verkauf ausüben: Private Investoren werden zögern hohe Milliardensummen für die Berliner Sparkasse zu bieten, und es wird wahrscheinlicher, dass die Berliner Sparkasse an einen Käufer aus dem öffentlichen Bankensektor geht. Eine solche Initiative ist umso wichtiger, nachdem Bundesregierung und EU-Kommission offenbar erklärt haben, dass die vom Berliner Senat beschlossenen zusätzlichen verbindlichen gemeinwohlorientierten Auflagen nicht mit EU-Recht vereinbar seien.

Die Privatisierung der Berliner Sparkasse kann verhindert werden - wie soll das jetzt noch funktionieren?

Der Verkauf der Berliner Sparkasse ist nicht immer eine Privatisierung. Unter den Kaufinteressenten, die sich auf die erste Ausschreibung im Februar gemeldet haben und die aktuell noch im Verfahren sind, sind auch vier öffentliche Institutionen:

Der Dachverband der Sparkassen und Landesbanken (Deutscher Sparkassen- und Giroverband, DSGV) und drei Landesbanken (Landesbank Baden-Württemberg, Bayern LB, WestLB).

Letztere sind öffentlich-rechtliche Institute bzw. im Eigentum der jeweiligen Länder und Landessparkassenorganisationen. Erhält eine dieser öffentlichen Institutionen den Zuschlag, bliebe auch die Berliner Sparkasse im Besitz eines öffentlichen Trägers und eine materielle Privatisierung wäre abgewendet. Die „Berliner Sparkasse“ verkommt nicht zu einer besseren Filiale einer kommerziellen Großbank oder eines Finanzinvestors.

Und wie könnten Sparkassen-KundInnen das Verfahren jetzt beeinflussen?

Die Hintergründe des Sparkassen-Verkaufs in Berlin sind kompliziert. Aufgrund einer EU-Entscheidung muss das Land Berlin einen „diskriminierungsfreien“ Verkauf durchführen - es darf also nicht einfach private Großbanken oder Finanzinvestoren aus dem Verkaufsverfahren ausschließen oder den Verkaufsprozess abbrechen. Öffentliche Käufer dürfen gegenüber privaten Käufern nicht unbegründet bevorzugt werden, so die Entscheidung der EU, die aus Zeiten des „Bankenskandals“ stammt. Aktuell werden als möglicher Kaufpreis in der Finanzpresse Summen von etwa 6 Milliarden Euro genannt. Ob dabei öffentliche Kreditinstitute mithalten werden, ist unklar.

Dennoch kann ein Verkauf der Sparkasse an private Großbanken oder Finanzinvestoren verhindert werden - die Berliner Sparkassenkunden haben es in der Hand: Wenn sie massenhaft erklären, dass sie im Falle einer Privatisierung zu einem anderen Kreditinstitut wechseln, wird die Sparkasse für Großbanken oder Finanzinvestoren unattraktiver - und Private werden weniger bieten. Es besteht eine reelle Chance, dass die Berliner Sparkasse in öffentlicher Hand verbleibt!

Warum sollten die Berlinerinnen und Berliner denn gegen eine Privatisierung sein?

Wenn die Berliner Sparkasse in die Hand einer privaten Großbank oder eines Finanzinvestors gerät, wird sie über kurz oder lang entsprechende Profite erwirtschaften müssen. Nur als Beispiel: Die Deutsche Bank AG erzielte im vergangenen Jahr eine Eigenkapitalrendite von 31%, andere europäische Banken lagen noch darüber. An der Erzielung solcher Profite muss sich die Geschäftspolitik der Berliner Sparkasse orientieren, wenn sie an einen privaten Investor geht. Für Berlin heißt das: Eine Verschlechterung der Kreditversorgung insbesondere der kleinen und mittelständischen Wirtschaft ist zu erwarten, weil Kredite im Zweifelsfall gar nicht oder zu schlechteren Konditionen vergeben werden. Gleiches gilt für Privatkunden, für die sich die Konditionen ebenfalls verschlechtern werden. Dabei sind nicht nur die Höhe der Gebühren für das Girokonto relevant, sondern auch die Beratung oder Konditionen für Kredite. Noch schneidet die Berliner Sparkasse hier besser ab als die meisten privaten Banken: Sie erhielt in einem Vergleich der Zeitschrift „Finanztest“ ein „gut“. Die privaten Großbanken erhielten überwiegend schlechtere Noten, die „Dresdner Bank“ bekam gar ein „mangelhaft“. Bleibt die „Berliner Sparkasse“ dagegen in öffentlicher Hand, wird die Geschäftspolitik nicht ausschließlich von Profitmaximierungs-Interessen bestimmt.

Nicht zuletzt: Die Gewinne einer privatisierten Berliner Sparkasse fließen an Finanzinvestoren oder private Großbanken. Dagegen stehen hinter einem öffentlichen Käufer letztlich Länder oder Kommunen bzw. andere Sparkassen - die Gewinne bleiben damit bei der öffentlichen Hand oder fließen gemeinnützigen Zwecken zu.

Und welche Wirkungen hätte eine Privatisierung über Berlin hinaus?

Eine Privatisierung der Berliner Sparkasse ist der von den privaten Banken lang herbeigesehnte Präzedenzfall - bundesweit würde die erste Sparkasse privatisiert, der öffentliche Bankensektor wäre geknackt. Die „Wirtschaftswoche“ sagt für diesen Fall voraus: „Dann können auch in Deutschland neue Riesen aus Sparkassen und privaten Instituten entstehen“. Ein öffentlicher Käufer würde genau diesen bundesweiten Präzedenzfall verhindern - Sparkassen bleiben weiterhin grundsätzlich Kreditinstitute, die nicht zu Lasten von Privatkunden und mittelständischer Wirtschaft Gewinne maximieren. Ein bundesweites Aufbrechen öffentlicher Kreditinstitute von Berlin aus wäre gescheitert.

Trotz aller berechtigten Kritik an der Geschäftspolitik von Sparkassen und anderen öffentlichen Banken: Sie haben im Zeitalter global deregulierter Finanzmärkte wichtige Funktionen. Sie entkoppeln Teile des Kreditgeschäfts von den Renditeerwartungen der Finanzmärkte und sie sorgen für einen hohen Wettbewerbsgrad im Markt für Finanzdienstleistungen. Dies kommt allen Finanzdienstleistungs-Kunden zu Gute. Nicht umsonst hoffen die Privatbanken, dass sie von Berlin aus die gesamte Sparkassen-Landschaft verändern können.

Noch mal zurück: Warum muss überhaupt verkauft werden? Wäre es nicht besser, gar nicht zu verkaufen und so eine Privatisierung zu verhindern?

Die Berliner Sparkasse muss aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2004 verkauft werden. Der Hintergrund dieser EU-Entscheidung: Bereits in den Jahren 2001 und 2002 hatte das Land Berlin Garantien für Risiken seines komplexen Geflechts aus landeseigenen Banken übernommen und direkte Zahlungen geleistet. Ziel war zu verhindern, dass das öffentliche Banken-Konglomerat, das ins Strudeln geraten war und zu dem auch die Berliner Sparkasse gehörte, von der Bankenaufsicht geschlossen wurde. Diese Garantiezusagen und die Zahlungen des Landes Berlin wurden von der EU-Kommission als Beihilfe betrachtet, die eine Zustimmung der EU-Kommission benötigt. Diese Zustimmung gab die Kommission nach Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Land Berlin und Bund im Jahr 2004. In dieser EU-Entscheidung aus dem Jahr 2004 steht, dass im Gegenzug die Landesbank Berlin verkauft werden muss - und mit ihr die Berliner Sparkasse, die Teil der Landesbank war und ist. Das zieht sich als „roter Faden“ durch die ganze Entscheidung, das kann jede und jeder selber nachlesen. So argumentiert ja übrigens teilweise sogar das „Berliner Bündnis gegen Privatisierungen“. Das fordert in den Diskussionen über ein Volksbegehren ja gerade nicht, den Verkauf einfach abzublasen - auch das kann jede und jeder z.B. in der „Jungen Welt“ nachlesen.

Das Land Berlin kann also eben nicht einfach entscheiden „Wir verkaufen nicht“. Das macht die Situation in Berlin gerade so schwierig und genau das ist der Unterschied zu Privatisierungsdiskussionen in anderen Bundesländern: In Hessen und Nordrhein-Westfalen überlegen die konservativen Landesregierungen von sich aus, ob nicht Schritte in Richtung auf eine Privatisierung der Sparkassen gegangen werden sollen.

Stichwort „Volksbegehren“: Warum jetzt der Vorschlag, obwohl seit einiger Zeit dieses Volksbegehren zum Thema „Sparkassenverkauf“ diskutiert wird?

Ja, seit einiger Zeit wird ein Volksbegehren zur Änderung des Sparkassengesetzes diskutiert. Grundsätzlich finde ich solche Aktivitäten direkter demokratischer Initiativen auch sehr sinnvoll und unterstützenswert. Im konkreten Fall gibt es aber mehrere Probleme: Erstens laufen einige der aktuellen Forderungen des „Berliner Bündnisses gegen Privatisierung“ Gefahr, von der EU wegen Verstoß gegen die „Diskriminierungsfreiheit“ kassiert zu werden - dies gilt vor allem für die Forderung nach einer demokratischen Kontrolle der Berliner Sparkasse durch einen Verwaltungsrat. Zweitens: Wir stehen unter enormem Zeitdruck. Im laufenden Verkaufsverfahren sollen die Interessenten im Sommer verbindliche Gebote abgeben. Ein Volksbegehren einschließlich Änderung des Sparkassengesetzes würde sich deutlich länger hinziehen. Selbst wenn ein Volksbegehren also erfolgreich sein sollte, würde das Sparkassengesetz geändert, nachdem die Sparkasse verkauft wurde. Welche Probleme das aufwirft, kann man sich denken. Drittens: Wenn man genau hinsieht, richtet sich das Volksbegehren ja nicht direkt gegen eine Privatisierung der Berliner Sparkasse. Vielmehr fordert es zusätzliche Restriktionen für jeden Käufer per Änderung des Sparkassengesetzes. Damit begibt man sich aber genau in die Falle, die die EU aufgestellt hat: Per Gesetz darf nicht „diskriminiert“ werden, öffentliche Käufer dürfen nicht gegenüber privaten bevorzugt werden. Dagegen kann niemand den Sparkassen-KundInnen verbieten, im Falle einer Privatisierung das Konto zu kündigen - auch die EU-Kommission nicht!

Reichen die Auflagen, die der Senat dem Käufer machen will, nicht aus, um zu bewirken, dass auch eine privatisierte Sparkasse sich gemeinwohlorientiert verhält?

Präzise und durchsetzungskräftige Auflagen können nur teilweise sicherstellen, dass eine privatisierte Sparkasse gemeinwohlorientiert arbeitet - z.B. dass sie ein Guthaben-Girokonto für alle anbietet oder eine bestimmte Filialdichte beibehält. Finanzdienstleistungen sind hochkomplexe Produkte, für die nicht alle Details durch Auflagen regelbar sind. Die genauen Konditionen für Girokonten oder Kredite sind genauso wenig in allen Details regelbar wie eine angemessene Kreditversorgung für mittelständische Unternehmen. Daher sind hierzu auch keine konkreten Auflagen vom Senat vorgesehen - und daher macht es einen Unterschied, ob der zukünftige Eigentümer der Berliner Sparkasse einen maximalen Profit erwirtschaften will oder nicht.

Hinzu kommt: Bundesregierung und EU-Kommission haben jüngst klar gestellt, dass sie den Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses über Auflagen nur als „politische Meinungsäußerung“ verstehen, nicht aber als rechtlich bindend. Letzteres sei - so Auffassung der EU-Kommission - nicht diskriminierungsfrei und daher nicht zulässig. Ich teile diese Auffassung zwar nicht. Die Position der EU-Kommission zeigt aber: Nahezu alles, was die Politik unternimmt, um ein Mindestmaß an Gemeinwohlorientierung durchzusetzen, wird von der EU-Kommission in Frage gestellt werden. Umso wichtiger mein Mobilisierungsvorschlag - denn noch mal: Gegen Sparkassen-KundInnen, die sagen „Privatisierung? Ohne mich!“ ist die EU-Kommission machtlos!

Muss aber ein öffentlicher Käufer nicht auch Gewinne erwirtschaften? Sind öffentliche Banken die idealen Käufer?

Eine Berliner Sparkasse im Besitz des Sparkassen- und Giroverbandes oder von Landesbanken ist sicher nicht die optimale Lösung: Zum einen sind im Bereich der Landesbanken selbst Privatisierungstendenzen erkennbar; bei der WestLB ist eine Teilprivatisierung immer wieder in der Diskussion. Zum anderen bestimmt der neue Eigentümer über die Geschäftspolitik der Berliner Sparkasse, nicht das Land Berlin. Daher ist ein solcher Verkauf sicher nicht optimal - aber es ist das Beste, was unter den gegebenen Rahmenbedingungen realisierbar ist. Auch ein öffentlicher Käufer muss den milliardenschweren Kaufpreis refinanzieren. Er wird jedoch nicht zusätzlich den maximalen Profit erwirtschaften wollen.

Schadet ein niedriger Kaufpreis nicht Berlin?

Kurzfristig bedeutet ein niedrigerer Kaufpreis natürlich weniger Geld für Berlin. Aber: Jeder Käufer wird langfristig versuchen, einen höheren Kaufpreis über einen höheren Ertrag zurückzuholen. Die Folge sind schlechtere Konditionen für Berliner Privatkunden und Mittelstand. Denn: Finanzdienstleistungen sind hochkomplexe Produkte, das Geschäft funktioniert nicht wie der Markt für Kartoffeln. Kreditinstitute können in einem bestimmten Ausmaß Preise und Konditionen setzen.

Mal ganz konkret gefragt: Ist mein Geld noch sicher, wenn die Sparkasse von einem Finanzinvestor oder einer privaten Großbank gekauft wird?

Zweifellos Ja. Das Geld von Kleinsparern (auf Girokonto, Sparbücher, etc.) ist sicher, auch wenn ein Finanzinvestor oder eine private Großbank die Sparkasse kauft. Dafür sorgen vor allem die Einlagensicherungsfonds. Im Rahmen der Aktion sollen Kunden aus politischen Gründen einen Wechsel ihres Kreditinstitutes ankündigen, nicht aus Angst um ihr Geld.

Welche Alternativen gibt es für mich als Kleinsparer?

Unsinnig wäre natürlich, wenn die Sparkassen-Kunden zu privaten Großbanken wechseln würden. Aber mit den in Berlin vertretenen Genossenschaftsbanken (Berliner Volksbank oder Sparda-Bank) existieren Alternativen, die nicht im Besitz privater Großbanken oder Finanzinvestoren sind.

Die Neue Linke, 20. März 2007