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Sozialen Wohnungsbau finanzieren statt Miethaie subventionieren!

Nachricht von Caren Lay,

Für Menschen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II oder XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, übernimmt der Staat die Kosten der Unterkunft – unter der Bedingung, dass die Wohnungen kommunal festgelegten Bedingungen entsprechen. Diese werden auf Basis von Wohnfläche und Miethöhe errechnet. Allerdings werden die Festlegungen zur Miethöhe – wenn überhaupt – nur mit zeitlicher Verzögerung den gestiegenen Kosten angepasst. Caren Lay hat die Bundesregierung nach den aktuellen Zahlen zu Kosten der Unterkunft befragt, die Antworten (PDF) sprechen eine deutliche Sprache.

Die Antwort der Bundesregierung ist mit 1167 Seiten sehr umfangreich. Eines zieht sich allerdings durch die Antworten auf die Fragen nach den Kosten der Unterkunft: Die anerkannten Kosten der Unterkunft sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig sank die durchschnittliche Wohnfläche der so genannten Bedarfsgemeinschaften. (S. 4f.) Sprich: Beziehende von Alg 2 wohnen auf immer weniger Raum und zahlen dafür mehr. Günstige Wohnungen, die den restriktiven Bedingungen bei der Übernahme von Unterkunftskosten entsprechen, sind gleichzeitig immer schwerer zu finden.

Die anerkannten Unterkunftskosten sind in den Jahren von 2011 bis 2017 rund 25 Prozent gestiegen. Die größten Steigerungen sind dabei von 2016 auf 2017 in Städten wie Reutlingen (von 7,47 Euro/qm in 2016 auf 13,74 Euro/qm in 2017, das ist eine Steigerung der anerkannten Kosten der Unterkunft um fast das Doppelte!), München oder Nürnberg zu verzeichnen (Tabelle zu Frage 4, S. 23 ff.). Im annähernd gleichen Zeitraum, 2011 - 2016, stiegen die Mieten laut Mietpreisindex des Statistischen Bundesamts im bundesweiten Durschnitt um 6,6 Prozent. Dieses Verhältnis zeigt die zunehmende gesellschaftliche Spaltung beim Wohnen. Menschen mit den geringsten Einkommen sind am meisten von Mietsteigerungen betroffen.

Ein weiterer Knackpunkt: Der Bund hat für die Kosten der Unterkunft von Alg 2-Beziehenden allein im Monat August 2017 rund 1,5 Mrd. Euro ausgegeben (S. 4 und Tabelle ab S: 23 ff.). Das entspricht den Ausgaben des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau im gesamten Jahr 2017.

Caren Lay, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik, kommentiert:

„Die individuelle Wohnraumförderung durch Mietzuschüsse subventioniert die Mietsteigerungen der Wohnungseigentümer. Es wird endlich Zeit für eine aktive soziale Wohnungsbaupolitik, um dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen. DIE LINKE fordert daher u.a. einen Mieterhöhungsstopp und ein Öffentliches Wohnungsbauprogramm des Bundes.“