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Schutzquoten für Flüchtlinge: Massive Qualitätsmängel in der BAMF-Entscheidungspraxis

Im Wortlaut von Ulla Jelpke,

Die Schutzquoten von Flüchtlingen variieren je nach Bundesland. So lag bei Flüchtlingen aus dem Irak die Schutzquote in Berlin bei rund 43 Prozent, während sie in Bremen mehr als 94 Prozent betrug. Das zeigen die Antworten der Bundesregierung (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Für Schutzsuchende wird das Verfahren somit zu einem Glücksspiel. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin, kritisiert, dass die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offenbar politischen Vorgaben folgt.


Von Ulla Jelpke

Massive Mängel in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) klagte ein breites Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Richtern, Anwälten und Menschenrechtsorganisationen bereits in einem Memorandum vom 12. Dezember 2016 an: "Im Rahmen der Anhörung führen eine unzureichende Gesprächsführung sowie Verletzungen der Vorhaltepflicht regelmäßig zu einer mangelhaften Sachaufklärung, die sich im Ergebnis negativ für die Asylsuchenden auswirkt. (...) Als besonders gravierend fallen Verfahren auf, in denen Anhörende von vornherein nicht objektiv und unvoreingenommen an die Befragung herangehen." 

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage, gefragt nach den bereinigten Schutzquoten in den verschiedenen Bundesländern, macht nun erstmals die Unterschiede in der Entscheidungspraxis bei gleichen Herkunftsländern quantifizierbar. Insbesondere der Vergleich der Schutzquoten von Asylsuchenden aus den Herkunftsländern Iran, Irak und Afghanistan zeigt, dass in den Bundesländern Bayern, Brandenburg und Sachsen eine fortgesetzte negative Entscheidungstendenz, oft weit unterhalb der durchschnittlichen bundesdeutschen Schutzquoten, existiert. So lag die bereinigte Schutzquote für Asylsuchende aus Afghanistan im ersten Halbjahr 2017 in Brandenburg um 15,8 Prozent, in Bayern um 10,5 Prozent und in Sachsen um 2,7 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt, bzgl. Asylsuchender aus dem Irak lag die Schutzquote in Sachsen um 6,4 Prozent und in Bayern um 7,5 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Besonders gravierend ist die Diskrepanz zum Bundesdurchschnitt im Falle Irans, diese liegt für Bayern um 21,6 Prozent, für Sachsen um 6,3 Prozent und in Brandenburg um 21,2 Prozent unter dem Durchschnitt. Auffällig ist: In den drei Ländern Sachsen, Brandenburg und Bayern lagen die Quoten in Bezug auf die drei Herkunftsländer auch im Vorjahr jeweils unterhalb des Bundesdurchschnitts. Das zeigt, dass es sich um keinen zufälligen, vorübergehenden Trend handelt. 

Das Irritierende an dem Ergebnis ist, dass sich dieser Trend weder mit den jeweiligen Landesregierungen, denn das BAMF ist eine Bundesbehörde, noch mit Einzelfallentscheidungen erklären lässt, dazu sind die Diskrepanzen zu groß und zu kontinuierlich. Das legt den Verdacht nahe, dass sich das regionale gesellschaftliche Klima auch auf der Ebene der Entscheider abbilden könnte. Das widerspricht den Ansprüchen der Neutralität und Unvoreingenommenheit einer Anhörung und Entscheidung und weist damit erneut auf Qualitätsmängel beim BAMF hin –Qualitätsmängel, die nicht nur ein statistisches Phänomen sind, sondern für viele Asylsuchende eine Frage von Leben und Tod bedeuten. Abgelehnten afghanischen Flüchtlingen droht beispielsweise in Bayern viel eher eine Abschiebung als in anderen Bundesländern, wie die bisherigen Sammelabschiebungen gezeigt haben. Gerade bei Entscheidungen zu afghanischen Flüchtlingen steht das BAMF wegen unzureichender Prüfungen und vieler leichtfertiger Ablehnungen seit längerem in der Kritik. Die drastisch gesunkene Anerkennungsquote bei afghanischen Flüchtlingen von 78 Prozent im Jahr 2015 auf aktuell nur noch 46 Prozent, trotz verschärfter Sicherheitslage im Land, hat gezeigt, dass die Entscheidungspraxis im BAMF auch politischen Vorgaben folgt: Bundesinnenminister de Maizière hatte diese Absenkung der Schutzquote zuvor öffentlich verkündet.