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»Rennsteig« im Reißwolf

Im Wortlaut,

Verfassungsschutz vernichtete NSU-Akten

Von René Heilig

Das Bundesamt hat – während die Ermittlungen zur NSU-Mordserie anliefen – wesentliche Akten über V-Mann-Aktivitäten unter dem Codewort »Rennsteig« vernichtet.

Der 11. November 2011 vermittelt einen nachhaltigen Eindruck von der Art und Weise, wie in Deutschland rechtsextremistischer Terrorismus und damit Morde an acht türkischen und einem griechischen Kleinunternehmer sowie einer Polizistin verfolgt werden. Am 4. November 2011 ist die Terrorzelle des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufgeflogen. Die Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren nach einem Banküberfall in Eisenach tot aufgefunden worden. Beate Zschäpe steckte die gemeinsame Zwickauer Wohnung an, um Beweise zu vernichten.

Eine Woche später, am 11. November, formulierte der oberste Strafverfolger der Bundesrepublik folgende Pressemitteilung: »Die Bundesanwaltschaft hat heute die Ermittlungen wegen des Mordanschlags auf zwei Polizisten in Heilbronn im April 2007, der Mordserie im Zeitraum von September 2000 bis April 2006 zum Nachteil von acht türkischstämmigen und einem griechischen Opfer in mehreren deutschen Städten sowie der schweren Brandstiftung in Zwickau ... übernommen.« Sicherheits- und Geheimdienstbehörden waren aufgefordert, ihre Erkenntnisse auf den Tisch zu legen.

Nun ist auch klar, womit man sich am 11. November 2011 im Bundesamt für Verfassungsschutz beschäftigte. Das Bundesinnenministerium bestätigte: Akten zur Operation »Rennsteig« wurden vernichtet. Die müssen wesentliche Erkenntnisse zum NSU und seinem Umfeld enthalten haben. Unter dem Codenamen »Rennsteig« betrieb das Bundesamt gemeinsam mit dem Erfurter Landesamt für Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) zwischen 1997 und 2003 eine Operation gegen rechtsextremistische Zusammenschlüsse in Thüringen und angrenzenden Regionen. Wichtigstes Zielobjekt war der »Thüringer Heimatschutz« (THS). Zu der rechtsextremen Gruppe mit rund 140 Mitgliedern gehörten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Insgesamt zwölf Nazispitzel hatten die drei deutschen Geheimdienste geführt. Offizielle Begründung der Reißwolf-Aktion: Bei der Sichtung habe man entdeckt, dass die Aufbewahrungsfrist abgelaufen war.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat den Präsidenten des Bundesamts, Heinz Fromm, aufgefordert, den »Vorfall lückenlos aufzuklären« und »so rasch wie möglich zu berichten«.

Im Bundeskriminalamt (BKA) seien »jedenfalls nach seiner Kenntnis« keine Akten zum NSU vernichtet worden, erklärte dessen Präsident Jörg Zierke gestern vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss. Obwohl sein Amt bis 2011 nicht mit der Ermittlungsleitung in der NSU-Mordserie betraut war, sei er »mit der Organisation der Arbeit zufrieden gewesen«. In der stattdessen beauftragten Steuerungsgruppe habe man »80 bis 85 Prozent der BKA-Forderungen umgesetzt«. Das Ergebnis habe ihm »recht gegeben«.

neues deutschland, 29. Juni 2012