Zum Hauptinhalt springen
Foto: Stadtratte

Regenbogenkinder sind keine Stiefkinder

Nachricht,

Im Oktober 2020 wird das neue Adoptionshilfegesetz in Kraft treten. Es wird – wenn nicht auch das Abstammungsrecht reformiert wird - Regenbogenfamilien wie gehabt benachteiligten. Im Gespräch dazu Gabriela Lünsmann, Fachanwältin für Familienrecht und Vorstandsmitglied der LSVD.

Was ist im neuen Adoptionshilfegesetz anders im Vergleich zur bisherigen Adoptionspraxis?  

Das Adoptionshilfegesetz regelt die Adoption insgesamt neu. Neu geregelt werden bestimmte Zuständigkeiten zwischen Jugendämtern und Adoptionsvermittlungsstellen und es führt eine zusätzliche obligatorische Beratung ein. Die wird zur zwingenden Voraussetzung für einen  Adoptionsantrag. Es ist eine zwingende Beratung für den abgebenden Elternteil, für den  Elternteil, der quasi in der Familie drin bleibt, und für den annehmenden Elternteil.

Ist das eine vernünftige Festlegung?

Für Fremdadoptionen und Stiefkindadoptionen in klassischen Patchworkfamilien ist das grundsätzlich eine gute Idee. Also für Familien, in denen beispielsweise schon ältere Kinder aufgewachsen sind und dann trennen sich die Eltern. Wenn sich dann eine neue Patchwork-Konstellation ergibt und es soll ein Kind von 9 oder 10 Jahren adoptiert werden, dann ist bei einer echten Stiefkindadoption grundsätzlich nichts gegen eine Beratung einzuwenden. Denn es muss ja schon überlegt werden, will man ein Elternteil - in Anführungsstrichen - aufgeben, mit dem man zuvor jahrelang eine intensive Beziehung hatte.

Und wann sprechen Sie von einer unechten Stiefkindadoption?  

Das was der LSVD kritisiert, was auch ich als Familienanwältin kritisiere, ist, dass gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor gezwungen werden, ihr Kind, das in die gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird, auf dem Weg der Stiefkindadoption adoptieren zu müssen. Das betrifft vor allem lesbische Paare. Das heißt: Nur die Mutter, die das Kind zur Welt bringt, ist die rechtliche Mutter des Kindes und ihre Ehefrau muss das neugeborene Kind auf dem Weg der Stiefkindadoption adoptieren. Das ist völlig unsinnig. Diese Kinder sind keine Stiefkinder. Sie sind in eine Ehe hineingeboren. Diese Stiefkindadoption ist quasi der Hilfsweg, um eine rechtliche Elternschaft beider Mütter hinzukriegen. Das ist ein sehr belastendes Verfahren. Im Durchschnitt müssen die Frauenpaare bis zu einem Jahr, manchmal auch bis zu zwei Jahren warten, bis sie beide rechtliche Eltern ihres Kindes sind. Das ist ein diskriminierendes Verfahren, in dem viele Dinge offengelegt werden müssen, die heterosexuelle Paare nicht offenlegen müssen.

Was zum Beispiel?

Für diese Paare kommt beispielsweise eine weitere Beratung zusätzlich oben drauf. Eine obligatorische Beratung, bevor sie den Adoptionsantrag überhaupt stellen können. Darum sagen wir, die eigentliche Zielrichtung ist die Änderung des  Abstammungsrechts und die Vermeidung der Stiefkindadoption. Das wäre die politisch richtige Richtung. Mit dem neuen Adoptionshilfegesetz aber bekommen wir nur eine verpflichtende Beratung mehr. Mütterpaare müssen notariell einen Adoptionsantrag stellen, die adoptierende Mutter - in vielen Fällen auch die leibliche Mutter - muss einen ausführlichen Motivationsbericht schreiben, warum sie das Adoptionsverfahren überhaupt will. Sie müssen einen langen biografischen Bericht mit Details zu ihrer Herkunftsfamilie, zum Verhältnis ihrer Eltern, zu ihren Erziehungsvorstellungen schreiben. Sie müssen ein Führungszeugnis einreichen, ihre gesamten finanziellen Verhältnisse offenlegen und sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Das ist nur der Anfang. Bei manchen Gerichten oder in manchen Bundesländern geht es dann noch deutlich weiter. Es ist also eine Vielzahl von Dingen, denen heterosexuelle Paare, die ein Kind bekommen, nicht ausgesetzt sind.

Woran liegt das, dass gleichgeschlechtliche Eltern um so vieles schlechter gestellt sind?    

Das Adoptionshilfegesetz ist grundsätzlich der falsche Ort, um das anders zu regeln. Es bedarf einer Änderung des Abstammungsrechts, einer Änderung der Abstammungsvorschriften im BGB. Dafür gibt auch seit März 2019 einen Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Frau, die mit der Mutter verheiratet ist, ebenso wie ein Mann der zweite Elternteil wird. Dieser Entwurf sieht auch eine Anerkennung der Mutterschaft durch die Co-Mutter vor. Das alles sind Regelungen, die nicht im Adoptionshilfegesetz getroffen werden können. Die müssen im BGB geändert werden. Der Gesetzesentwurf liegt aber derzeit auf Eis. Offiziell heißt es, das Justizministerium würde die Änderungen mit den Ländern abstimmen.  

Denken Sie, dass es diese Änderungen noch in dieser Legislaturperiode geben wird?

Es ist dringend erforderlich, dass das Abstammungsrecht reformiert wird. Noch in dieser Legislatur, auch wenn ich ehrlich gesagt, da pessimistisch bin.  

Was bedeutet das solange für Regenbogenfamilien?

Die vielen Frauenpaare sind enttäuscht. Sie hatten gedacht, mit der Öffnung der Ehe wäre jetzt auch endlich das Stiefkindadoptionsverfahren vom Tisch. Die Öffnung der Ehe hat aber nicht dazu geführt, dass man automatisch der zweite Elternteil wird. Dabei wäre das im Rahmen der Eheöffnung gleich mit zu regeln gewesen. Es gibt unter Juristen und Juristinnen in weiten Teilen die Überzeugung, dass das Abstammungsrecht dringend reformiert werden muss. Es gibt auch einen Bericht der Expertenkommission, die das Bundesjustizministerium eingesetzt hatte. Die hatte drei Jahre dazu gearbeitet und 2018 ihren Bericht vorgestellt. Es war ein sehr gemischtes Gremium, das nicht unter dem Verdacht stand, die Speerspitze der Fortschrittlichkeit zu sein. Und die kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass es eine Änderung im Abstammungsrecht braucht. Auch der Deutsche Anwaltstag hat seit Jahren eine entsprechende Beschlusslage, viele europäische Länder haben es entsprechend geregelt. Es ist wirklich Zeit, es auch hier in Deutschland zu ändern.

Das Interview führte Gisela Zimmer   

Mehr unter: https://www.lsvd.de/de/ct/1736-Petition-unterschreiben-Abstammungsrecht-endlich-reformieren