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Placebo gegen Mißbrauch

Im Wortlaut von Ulla Jelpke,

Die Bundesregierung scheut sich offenbar, dem Internetkonzern Google und anderen Anbietern von Geodatendiensten mit klaren gesetzlichen Regeln entgegenzutreten. Bei einem sogenannten Spitzengespräch mit Verbraucher- und Datenschützern sowie Firmenvertretern und Vertretern der Bundesländer am Montag in Berlin räumte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der Wirtschaft eine Frist von zehn Wochen ein, um eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz vorzulegen. Die Branche soll sich demnach selber bis Anfang Dezember 2010 einen »Datenschutz-Kodex« auferlegen. Damit erwies sich die Bundesregierung mit ihren vollmundigen Ankündigungen wieder einmal als Papiertiger, denn bis vor kurzem war noch mehr Datenschutz durch strengere Gesetze versprochen worden. Diese Pläne sind nun erst einmal aufgeschoben worden.

In der öffentlichen Debatte vom Sommer 2010 über das umstrittene Projekt Street View von Google, bei dem Fotografien ganzer Straßenzüge ins Internet gestellt werden, war der Bundesregierung von der Opposition bereits völlige Untätigkeit vorgeworfen worden. Die Möglichkeit eines Widerspruchs, die Tausende Bürger bereits gegen Aufnahmen ihrer (Miet-)Häuser genutzt haben, beruht nur auf einer Abmachung des Hamburger Datenschutzbeauftragten mit dem Konzern und nicht auf gesetzlicher Grundlage. Innenminister de Maizière kündigte damals an, er wolle ein umfassendes Gesetz zu den Geodatendiensten vorlegen, das sich nicht nur auf Street View alleine beziehe. Dessen Vorbereitung diente ein Expertengespräch am Montag im Innenministerium. Dort setzte sich aber offenkundig die Wirtschaft durch.

Noch am Montag früh hatte sich de Maizière sehr forsch gegeben und sich im ZDF-Morgenmagazin für eine gesetzliche Regelungen solcher Angebote ausgesprochen. »Geodatendienste sind gut, aber die Verknüpfung im Internet, die Beziehbarkeit auf Personen, da müssen wir die Grenze finden«, erklärte der Minister unmittelbar vor dem Spitzengespräch im Frühstücksfernsehen. Er trete für einen Auskunftsanspruch der Bürger und einen Löschungsanspruch ein sowie für einen Schadensersatzanspruch immer dann, wenn es um Persönlichkeitsprofile gehe. Ein generelles Verbot der Abbildung von Gegenständen und Räumen sei aber nicht sinnvoll. »Schließlich soll auch in Zukunft ein Karnevalsumzug gezeigt werden können«, betonte de Maizière. 

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nannte noch am Montag die Zugriffsmöglichkeiten des Nutzers auf seine personenbezogenen Daten als »Dreh- und Angelpunkt einer gesetzlichen Regelung«. Sie forderte: »Neben Auskunftsansprüchen des Nutzers gegenüber dem Dienstanbieter und der Möglichkeit des einzelnen, die Löschung von Daten zu erreichen, sollten Widerspruchsrechte der Dateninhaber gesetzlich verankert und auch Einwilligungslösungen vorangetrieben werden.« Aus isoliert betrachtet wenig sensiblen Daten könnten »in Kombination Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile von hoher datenschutzrechtlicher Sensibilität« entstehen.

Die gesetzlichen Konsequenzen aus diesen durchaus richtigen Einsichten lassen aber auf sich warten. Nach dem »Spitzengespräch« vom Montag redeten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) nur noch von einer »roten Linie«, die von den Anbietern nicht überschritten werden dürfe. Doch wo diese Linie exakt verlaufen soll, müsse noch zwischen den Ministerien geklärt werden.