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Ost-Quote in Bundesministerien und -behörden umsetzen

Nachricht von Matthias Höhn,

Ostdeutsche in Entscheiderpositionen sind in Bundesministerien und -behörden kaum zu finden. Immer noch dominieren Westdeutsche die Führungsetagen deutscher Regierungseinrichtungen. Damit fehlt in den operativen Instanzen der Bundesregierung durchgängig eine ostdeutsche Perspektive. Die Fraktion DIE LINKE fordert, eine »Ost-Quote« in Ministerien und Behörden umzusetzen. Eine Ausarbeitung (PDF) des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, den der Ost-Beauftrate der Fraktion Matthias Höhn dazu befragt hat, kommt zu sehr positiven Einschätzungen dazu. Vieles sei bereits geltendes Recht, werde von der Politik aber nicht umgesetzt. 

„Erst in den letzten Jahren gibt es eine Öffentlichkeit für das, was Statistiken seit langem erheben und Ostdeutsche seit langem wissen: Westdeutsche entscheiden über Ostdeutsche. „Immer wieder wird darauf in jüngerer Zeit mit der Forderung einer gesetzlichen Quote reagiert, aber gleichzeitig Zweifel an deren Umsetzbarkeit erhoben“, sagt Matthias Höhn, Ost-Beauftragter der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. „Ich habe deshalb den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages dazu befragt. Laut dessen Ausarbeitung hat eine Ostquote im allgemeinen Sinn einer Länder-Quote bereits verfassungsrechtlichen Rang“, erklärt Höhn. 

So schreibt das Grundgesetz im Artikel 36 Absatz 1 S. 1 die Beteiligung aller Länder im föderalen System der Bundesrepublik vor: „Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.“  Mit dem Artikel 36 soll u.a. das Vertrauen in die Bundesverwaltung gestärkt werden. „Damit ist die Rechtsprechung der Politik voraus“, resümiert Höhn und beschreibt die Folgen, die diese unterschiedliche Handhabung auf den Alltag hat: „Besonders in Ostdeutschland ist die tiefe Entfremdung zu den mit Westdeutschen besetzten Entscheidern in der Gesellschaft, in Politik und Medien, mit Händen zu greifen.“ 

Der Grundgesetzartikel sei nicht nur programmatisch zu verstehen, sondern als rechtsverbindliche Norm. Das macht die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes deutlich. Der Artikel gelte für alle Beamten aller obersten Bundesbehörden, ebenso für Bundesoberbehörden und Bundeszentralstellen. Dies würde bedeuten, dass, gemessen am Bevölkerungsanteil der Ostdeutschen, mindestens 16 Prozent der Beamten ostdeutscher Herkunft sein sollten. Die Regelung betreffe alle 14 Bundesministerien, das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt sowie die Bundestagsverwaltung. Ebenso zählen in diese Kategorie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, der Bundesrechnungshof, das Bundesverfassungsgericht (als Behörde), das Sekretariat des Bundesrates sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Für die rund 70 Bundesoberbehörden bzw. Oberen Behörden, deren Zuständigkeit sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt, gelte demnach die Proporzregelung ebenso: also z.B. das Bundeskriminalamt, das Deutsche Patent- und Markenamt, das Planungsamt der Bundeswehr, das Bundesamt für Justiz, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder das Bundeszentralamt für Steuern.