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NSU-Ausschuss beendet Beweisaufnahme

Nachricht,

Von Gerd Wiegel

Die letzten beiden Sitzungen des NSU-Untersuchungsausschusses drehten sich noch einmal um ein zentrales Thema der Ausschussarbeit: die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bei der Suche nach dem Trio Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe. Fünf Mitarbeiter des BfV wurden am 13. und 16. Mai als Zeugen gehört, alle hatten in den Jahren 1998 bis 2003 mit der Suche nach dem Trio zu tun und keiner der Zeugen konnten den Ausschuss davon überzeugen, dass das BfV diese Suche mit dem notwendigen Engagement betrieben hat. Während auf der einen Seite alle Zeugen den Abgeordneten versicherten, wie ernst die Suche nach dem abgetauchten Trio gewesen sei, zeigen die real dokumentierten oder auch nur behaupteten Maßnahmen eine Abarbeitung nach Vorschrift – ohne jede Phantasie. Hintergrund dafür dürfte die generelle Bagatellisierung der Gefahr eines Rechtsterrorismus gewesen sein, wie sie sich als roter Faden durch die VS-Berichte von den 90er Jahren bis in die Gegenwart zieht. Im VS-Bericht aus dem Jahr 1996 heißt es exemplarisch: „Für die Bildung rechtsterroristischer Strukturen bestehen weiterhin nur wenige Anhaltspunkte. Dem gewaltbereiten rechtsextremistischen Potential fehlt es an Führungspersonen, logistischen Voraussetzungen, finanziellen Mitteln und an dem dauerhaften Willen, Gewalttaten zur Durchsetzung politischer Ziele zu begehen. Es gibt zwar ein Potential gewaltbereiter Rechtsextremisten, das nach den Organisationsverboten zum Teil in autonomen Kameradschaften Aufnahme fand. Diese Personen planen ihre gewalttätigen Aktionen aber nicht langfristig und systematisch, sondern begehen sie in der Regel spontan.“

1998 tauchte das Trio, nachdem bei ihnen 1,4 Kilogramm TNT und zündfähige Rohrbomben gefunden wurden ab und blieb für die Ermittler und den VS für 13 Jahre angeblich unsichtbar. Die Frage, was die drei Bombenbauer wohl in der Zwischenzeit machen, wurde im BfV nie ernsthaft gestellt. Ganz im Gegenteil: Noch in einem BfV-Spezial aus dem Jahr 2004 geht man – immerhin – auf das Trio ein. Dort heißt es: „Gleichwohl bleibt festzuhalten: Derzeit sind in Deutschland keine rechtsterroristischen Organisationen und Strukturen erkennbar. (…) Es fehlen geeignete Führungspersonen, Logistik und finanzielle Mittel. Ungeachtet der Tatsache, dass es den ‚Bombenbastlern von Jena‘ jahrelang gelungen war, sich ihrer Verhaftung zu entziehen, gibt es keine wirkungsvolle Unterstützerszene, um einen nachhaltigen Kampf aus dem Untergrund heraus führen zu können.“ Zu diesem Zeitpunkt hatte der NSU bereits fünf Morde begangen.

Diese Behauptung, es gebe keine „wirkungsvolle Unterstützerszene“, war eine ungeprüfte Behauptung, wie auch die Zeugen aus dem BfV einräumen mussten. Heute wird im Rahmen der Ermittlungen mit einer Liste von ca. 300 Personen im Umfeld des Trios gearbeitet. Natürlich können hier nicht alle als Unterstützer gelten. Dennoch gab es ein breites, aktives und auch erkennbares Umfeld des Trios. Das BfV hat mehr oder weniger nichts getan, um dieses Umfeld mit seinen Mitteln näher in den Blick zu nehmen.

Das Referat Rechtsterrorismus im BfV

Zur Überraschung des Ausschusses wurde in den Vernehmungen am Montag deutlich, dass die Suche nach dem Trio im BfV dem Referat für Rechtsterrorismus oblag. Immerhin sah es damit so aus, als habe man im BfV die Gefahr der Drei doch realistisch eingeschätzt. Ein Blick auf die genaue Arbeit des Referats und auf seine Bedeutung innerhalb des BfV belehrte die Abgeordneten eines Schlechteren. Mit ganzen sechs MitarbeiterInnen ausgestattet, war das Referat Rechtsterrorismus anscheinend eher eine abseitige Stelle im BfV. Die Referatsleiterin sagte dem Ausschuss dann auch, dass sie bei Tagungen mit Polizei oder Landesämtern ob ihrer Referatsbezeichnung öfter belächelt worden sei. Offenbar folgte man hier den eigenen Einschätzungen, dass es so etwas wie einen ernst zu nehmenden Rechtsterrorismus nicht gäbe.

Dennoch betonten alle Zeugen, dass das Trio für sie eine hohe Priorität und auch Gefährlichkeit gehabt habe. Begründet wurde dies mit der relativ großen Menge an Sprengstoff, der in Jena gefunden wurde und mit der Tatsache, dass es den Drein gelungen sei, über einen längeren Zeitraum abzutauchen. Gerade letzteres hätte zur Frage nach Helfern und Geldbeschaffung führen müssen, was jedoch im BfV nicht thematisiert wurde.

Zentral war bei alle Zeugen die Frage, welche konkreten Maßnahmen denn vom BfV zur Suche nach dem Trio eingeleitet wurden. Auch hier kam eine bekannte Standartformulierung des BfV zum Einsatz: man habe seinen Quellen „sensibilisiert“. Wie das konkret aussah, gibt Aufschluss über die Arbeitsweise des Amtes. Man besorgte sich vier Sätze Fotos von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos, gab diese an seine V-Mann-Führer und bat darum, sie den Quelle zu zeigen. Ob die Referatsleiterin wisse oder nur vermute, dass die V-Mann-Führer ihre Quellen befragt hätten? Sie gehe davon aus, dokumentiert sei es jedoch nicht. Ob die Rückläufe der Meldungen dokumentiert seien? Nein, man habe mündlich erfahren, dass die Quellen die drei nicht kannten. Ob man davon ausgehe, dass die Quellen die Wahrheit sagen? Ja, sicher. Die V-Mann-Führer seien doch „heiß“ darauf gewesen, einen guten Tipp zu geben und auch die Quellen hätten das gewollt. Erst auf mehrfache Nachfrage wurde eingeräumt, dass Quellen auch einmal die Unwahrheit sagen könnten. Zur Erinnerung: Der V-Mann des LKA Berlin, Thomas Starke, war mit Frau Zschäpe 1997 liiert, besorgte dem Trio den Sprengstoff und den ersten Unterschlupf in Chemnitz. Als V-Mann behauptete er in den frühen 2000er Jahren, das Thüringer Trio nicht persönlich zu kennen.

Nach mehrfachen Fragen wurde deutlich, dass nicht alle Quellen im Bereich rechts des BfV zum Trio befragt wurden, sondern nur die mit einem regionalen Bezug. Ein Zeuge wurde gefragt, ob er die seit Mitte der 90er Jahre im BfV geführte Personenakte zu Mundlos damals gelesen habe? Nach dem dies positiv beantwortet wurde schloss sich die Frage an, ob ihm aufgefallen sei, dass Mundlos Mitte der 90er Jahre persönlichen Kontakt zu einer wichtigen Quelle des BfV mit dem Tarnnamen „Corelli“ gehabt habe? Die Antwort: Schweigen. Ob die V-Person „Corelli“ nach 1998 zum Trio befragt worden sei? Nein.

Die Suche nach dem Trio wurde zentral in Thüringen geführt und von dort auch geleitet. Zahlreich wichtige Erkenntnisse zum Trio gingen nicht ans BfV. Dennoch wurde deutlich, dass das BfV weitaus mehr hätte veranlassen können, als es tatsächlich getan hat. Dass dies nicht gemacht wurde hat – nach dem Eindruck den die Zeugen hinterlassen haben – weniger mit bewusster Verschleierung als mit einer Arbeitsweise und einer Analysefähigkeit des BfV zu tun, die dieses Amt als entbehrlich erscheinen lässt. Nimmt man die im Laufe der Ausschussarbeit bekanntgewordenen V-Leute-Skandale hinzu dann zeigt sich, dass die rechte Szene nicht nur falsch eingeschätzt, sondern auch mit staatlichen Mitteln unterstützt wurde. Hier muss ein deutlicher Schnitt gemacht werden.

Expertenanhörung

Der Ausschuss hat mit Barbara John, Britta Schellenberg, Bernd Wagner, Günter Schicht und Jürgen Funk fünf Experten zu Fragen des Opferschutzes, der zivilgesellschaftlichen Prävention zur extremen Rechte und zur Polizeiarbeit gehört, die wichtige Anregungen für die Empfehlungen im Abschlussbericht gegeben haben. Die Vorschläge gingen hier von der Einrichtung einer Stiftung als zentraler Anlaufstelle für Opfer rechter Gewalt und zur Rechtsextremismusprävention, der Stärkung und Verstetigung der vorhandenen Projekte der Prävention, der verbesserten Analyse der extremen Rechten jenseits des eingeschränkten Blicks des Verfassungsschutzes bis zu Vorschlägen für eine unabhängige Polizeibeobachtungsstelle und veränderten Ausbildungsinhalten bezogen auf Vielfalt und Vorurteilsstrukturen innerhalb der Polizei.

Viele der hier formulierten Anregungen werden sicherlich Eingang in den Abschlussbericht des Ausschusses finden, der gegenwärtig und bis zur Sommerpause erstellt wird. Am 3. September werden der Bericht und die Empfehlungen des Ausschusses im Bundestag debattiert und dann veröffentlicht. Auch sämtliche Protokolle des NSU-Ausschusses werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.