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Mehrheit des Bundestages für Rehabilitierung

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64 Jahre nach Kriegsende sollen die Urteile gegen „Kriegsverräter“ aufgehoben werden

Am 30. Juni lenkten endlich auch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU ein und signalisierten, von der NS-Militärjustiz verurteilte Kriegsverräter doch noch in dieser Legislatur rehabilitieren zu wollen.

Damit hat die durch DIE LINKE im Bundestag angestoßene Debatte eine deutliche Wendung erfahren. Dies ist vor allem der beharrlichen Arbeit des Abgeordneten Jan Korte zu verdanken. Er verantwortet einen entsprechenden Gesetzentwurf, den DIE LINKE bereits 2006 in den Bundestag eingebracht hatte. Es folgte eine erste Lesung 2007 und eine Anhörung im zuständigen Rechtsausschuss. Da waren bereits zwei Jahre Debatte ins Land gegangen. Seit 2008 blockiert nun die Koalitionsmehrheit im Rechtsausschuss eine abschließende Beratung des Gesetzentwurfes. Vor allem die Unionsfraktion wollte einer Aufhebung der Urteile nicht ihre Zustimmung geben. Zwar gibt es seit 2007 wissenschaftliche Studien, mehrere Stellungnahmen von Kirchen, Vereinigungen und Juristen die den Vorstoß der LINKEN unterstützen. Eine abschließende Beratung noch vor der Bundestagswahl am 27. September jedoch an parlamentarischen Tricksereien zu scheitern.

Im Mai 2009 stellte DIE LINKE im Interesse der Opfer des NS-Regimes ihren Gesetzentwurf zurück und warb gemeinsam mit Grünen und Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion für einen fraktionsübergreifenden Gruppengesetzentwurf, der die Intention des Gesetzesentwurfes von 2006 aufgreift. 162 Abgeordnete aus allen Fraktionen hatten ihren Namen unter diesen Gruppengesetzentwurf bis zum Abend des 30. Juni gesetzt.

Nachdem nun auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck signalisierte, sich der Blockadehaltung der Union nicht weiter unterzuordnen und den Gruppengesetzentwurf für Zustimmungsfähig erklärte, gab schließlich auch die CDU/CSU-Fraktion klein bei. Nun will die Regierungskoalition bis zur Sondersitzung des Bundestages am 26. August 2009 die Rehabilitierung der Verurteilten mit einer Änderung des „Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ selbst in die Hand nehmen. Unionsfraktionschef Volker Kauder unterstreicht jedoch, dass es für seine Fraktion nicht in Frage käme, den von der LINKEN initiierten Gruppengesetzentwurf zu unterstützen. „Jetzt, wo endlich alle Fraktionen gleicher Meinung in der Frage der Rehabilitierung sind, wäre es an der Zeit, dass die Unionsschwestern ihre ideologischen Scheuklappen ablegen“, entgegnet Jan Korte.

Ihre 180 Grad Wendung begründet die Unionsfraktion mit neueren Forschungen zum Thema. Dass diese bereits seit 2007 dem Bundestag vorliegen und im Rechtsausschuss 2008 ausführlich diskutiert wurden, wird dabei geflissentlich ignoriert.

Der Kriegsverratsparagraph des NS-Militrästrafgesetzbuches stellte u. a. widerständiges Verhalten, das Verstecken oder Schleusen von Jüdinnen und Juden oder den Kontakt zu sowjetischen Kriegsgefangenen unter Strafe. In diesen Fällen wurden ausnahmslos Todesurteile verhängt, 20.000 Urteile wurden vollstreckt.