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Im Wortlaut,

Heute tagt der NSU-Untersuchungsausschuss – den Parlamentariern wird die Arbeit nicht gerade leicht gemacht

Von René Heilig

In besonderen Situationen kann man Übermenschliches leisten. Doch dass ein Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses 2947 Aktenseiten in nur 40 Stunden durcharbeitet, um vorbereitet zur heutigen Zeugenbefragung zu erscheinen, ist dennoch ausgeschlossen. Das aber mutet man den Volksvertretern zu.

Dienstagabend gegen 18 Uhr – beim Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Aufklärung der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) treffen die vor Monaten angeforderten Akten aus Hessen ein: 2947 Seiten. Den Abgeordneten und ihren Helfern bleiben – vorausgesetzt, sie verzichten auf Schlaf – 40 Stunden zum Lesen, um rechtliche Grundlagen und Zusammenhänge mit anderen Fällen zu prüfen sowie eigene Recherchen anzustellen. Zusätzlich sind weitere acht Geheimaktenordner des hessischen Verfassungsschutzes avisiert, die nicht elektronisch verfügbar sind.

Nur wenn die Abgeordneten das alles gründlich analysiert haben, können sie heute um 10 Uhr guten Gewissens zur Befragung des Chefs der Kasseler Mordkommission und von Hessens oberstem Verfassungsschützer erscheinen. Letzterer soll aber heute wieder ausgeladen werden, erfuhr »nd« am späten Abend nach dem Obleute-Gespräch des Ausschusses.

Angesichts vergleichbarer Erfahrungen mit Zulieferungen aus Hamburg und Bayern hatten die Abgeordneten in den vergangenen Wochen mehrfach eine korrekte Arbeitsweise angemahnt. Vergebens. Und wie es ausschaut, ist der Eifer der Behörden in Nordrhein-Westfalen, die sich am Dienstag der Befragung stellen müssen, nicht anders bemessen.

Zu alledem scheint die Konsensfähigkeit der Ausschuss-Abgeordneten geringer geworden zu sein. Zum ersten Mal seit Beginn der Untersuchungsarbeit gab es bei der Abstimmung zur Ladung von Zeugen Mehrheitsentscheidungen. Da der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) schon unmittelbar nach dem NSU-Bombenanschlag in der Kölner Kolbstraße 2001 verkündete, dass es keinen rechtsextremistischen Hintergrund gebe, wollten die Grünen ihn hören, wenn der Fall am Dienstag aufgerufen wird. Union und – halbherzig – die FDP votierten dagegen. Da auch Schilys Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU, jetzt Bundesfinanzminister) geladen werden muss, wollen Union wie SPD im Ausschuss einen »Ministertag« ansetzen. Haust du meinen, dann kann deiner was erleben?

Streit gibt es auch um die Ladung des V-Mann-Führers Andreas Temme vom hessischen Verfassungsschutz. Temme gilt als Waffennarr und trägt nicht von ungefähr den Spitznamen »kleiner Adolf«. Er saß am 6. April 2006 im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer Halit Yozgat vermutlich von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos umgebracht wurde. Temme verschwieg seine Anwesenheit so lange es ging.

Auch diverse Telefonate mit seinem V-Mann Benjamin G. geben Anlass zur Nachfrage. Auffällig ist, dass die beiden zumindest an vier NSU-Mordtagen telefonischen Kontakt hatten. Über G.'s Bruder Christian W., der nicht nur in Kassel Feuerwehr-Wehrführer ist, sondern auch ein hohes Tier der nordhessischen Blood&Honour-Gruppe (B&H) war (oder ist?), gibt es Spuren ins Sächsische. Die dortigen B&H-Gruppierungen waren Hilfsmannschaften der Zwickauer NSU-Mörderzelle.

Nachdem die Anwesenheit von Temme am Tatort ermittelt war, wollte die Polizei ihn und seinen V-Mann vernehmen. Doch der Verfassungsschutz mauerte. Eine solche Vernehmung hätte den V-Mann enttarnen können. Was ist schon das Stoppen einer bundesweiten Mordserie gegenüber dem Verlust eines Nazi-Zuträgers ...

Doch diese ganzen Zusammenhänge sollte man eigentlich gar nicht wissen können. Denn der damalige hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU), heute Landeschef, hat offensichtlich Polizeirecherchen im Geheimdienstmilieu verhindert. Erst nach dem Tod der beiden Mordverdächtigen Böhnhardt und Mundlos im November 2011 hat man sich die Telefonverbindungsdaten des Beamten Temme angeschaut.

Union und SPD wollen Temme – zumindest jetzt – nicht vorladen. Womöglich weil der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen den Verfassungsschützer wieder aufgenommen hat? Dass Hessen kein Interesse am Aufrollen des »Falles Temme« hat, wird durch die Aktenzulieferung des Verfassungsschutzes deutlich. Zur Erinnerung: Acht Ordner sollen vorgelegt werden – allein 35 gibt es, die sich mit Temme befassen.

»Stargast« im Ausschuss ist heute jedoch BKA-Chef Jörg Zierke. Der war wochenlang weitgehend abgetaucht. Seit einigen Tagen macht er jedoch wieder unter dem Stichwort NSU-Verfolgung Reklame für das Lieblingsthema der Union: Vorratsdatenspeicherung. Das ist unlauter, denn das BKA hätte schon damals alle notwendigen gesetzlichen Möglichkeiten gehabt, um die Fahndung in der zehnfachen Mordserie effektiv zu gestalten.

Zierke wird – ohne den beliebten Hinweis auf die unfähige Arbeitsebene – erklären müssen, warum das BKA bei den Ermittlungen 2004 lieber am Katzentisch blieb, sie 2006 übernehmen wollte und 2007 das wieder ablehnte. Und er wird sagen müssen, warum man die Ermittlungsblicke höchst selten und zumeist nur unwillig nach Rechtsaußen gewandt hat.

2000 bis 2003 entdeckte man bundesweit 87 Waffen- und Sprengstofflager bei Rechtsextremisten. Die seien eben »waffenaffin«, man konnte nicht damit rechnen, dass die Neonazis das Mordwerkzeug auch benutzen, heißt es aus verantwortlichen Sicherheitskreisen. Seltsam, denn von 1990 bis 2000 – also bereits bevor die grausame NSU-Mordserie anhob – hatten Rechtsextremisten 104 Menschen umgebracht. Diese Statistik ist dem BKA nicht unbekannt gewesen.

neues deutschland, 28. Juni 2012