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Leiharbeit: Jetzt Gleichbehandlung gesetzlich verankern

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Die Verstöße gegen bestehende Regelungen der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) haben enorm zugenommen, die Kontrollen sind völlig unzureichend. Wie aus Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann und Werner Dreibus der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, ist die Zahl der Bußgeldverfahren in diesem Bereich enorm angestiegen von 510 im Jahr 2005 auf 2139 im Jahr 2008.

Diese Zahl um so erschreckender, als das nach Angaben der Bundesregierung in den letzten Jahren lediglich jede elfte Leiharbeitsfirma vor Ort von den zuständigen Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit überprüft wurde (2008 9,02 %, 2009 8,58%). 2009 beliefen sich die festgesetzten Verwarnungs- und Bußgelder auf rund 3,72 Millionen Euro.

Die Liste der Verstöße, die das Arbeitsministerium aufzählt, ist lang: Sie reicht von der falschen Anwendung der Tarifverträge und nicht korrekte Einstufungen bis zu falschen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Verstoßen wird zu dem gegen gesetzliche Urlaubsregelungen und das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden unzureichend oder verspätetet abgeführt. Besonders bedenklich sind die Verstöße gegen bestehende Mindestlohnbestimmungen, insbesondere im Maler- und Lackiererhandwerk und den Gleichstellungsgrundsatz.

Die Bundesregierung kündigte an, ab dem 15. Juli den derzeit 77 Prüfkräften bei der Bundesagentur befristet bis Ende 2011 25 Kräfte zusätzlich zu Verfügung zu stellen.

Arbeitsmarkexpertin Sabine Zimmermann kritisiert diese Maßnahme als völlig unzureichend und Augenwischerei. "Leiharbeitskräfte sind gesetzlich in fast allen Belangen schlechter gestellt. Es ist ein Skandal, dass viele Unternehmen sich noch nicht einmal an diese unzureichenden Bestimmungen halten. Mehr Kontrollen reichen aber nicht aus. Es muss darum gehen, den Sumpf Leiharbeit trocken zu legen. Zentral dafür ist, das Gleichbehandlungsprinzip endlich ohne Ausnahme gesetzlich zu verankern. Leiharbeitskräfte müssen den gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bekommen wie alle anderen Beschäftigten im Unternehmen. Zudem ist die Einsatzzeit von Leiharbeitskräften auf drei Monate zu begrenzen. Nur so wird dem Missbrauch von Leiharbeit ein Riegel vorgeschoben", argumentiert Zimmermann.

Der Bundesarbeitsministerin wirft Zimmermann vor, sie betreibe eine Ankündigungspolitik ohne konkrete Taten. Opposition und Gewerkschaften seien gefordert, den Druck auf die Regierung zu erhöhen. Die Liste der Verstöße, die das Arbeitsministerium aufzählt, ist lang: Sie reicht von der falschen Anwendung der Tarifverträge und nicht korrekte Einstufungen bis zu falschen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Verstoßen wird zu dem gegen gesetzliche Urlaubsregelungen und das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden unzureichend oder verspätetet abgeführt. Besonders bedenklich sind die Verstöße gegen bestehende Mindestlohnbestimmungen, insbesondere im Maler- und Lackiererhandwerk und den Gleichstellungsgrundsatz.