Zum Hauptinhalt springen
Foto: Rico Prauss

Lebenspartnerschaften immer noch diskriminiert

Nachricht von Susanna Karawanskij,

Ausgangssituation

Infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde in der 17. Wahlperiode die Gleichstellung zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben im Einkommensteuergesetz umge­setzt. In dieser Wahlperiode sollte der verbliebene Anpassungsbedarf zur steu­erlichen Gleichbehandlung umgesetzt werden. Mit einer Kleinen Anfrage wollten wir klären, ob die Bundesregierung dem eigenen Anspruch einer "vollständigen steuerlichen Gleichstellung" im aktuellen Gesetzentwurf nachkommt.

Auch wollten wir bei folgendem Problem im Steuervollzug nachhaken: Aktuell bestehen bezüglich der künftigen Umstellung des Lohnsteuerabzugs für Lebenspartnerinnen beziehungsweise -partner auf das automatisierte ELStAM-Verfahren Unklarheiten, so dass eine automatisierte Bearbeitung im Besteuerungsprozess nicht vollends möglich ist. Lebenspartnerinnen und -partner befürchten, dass dadurch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die sexuelle Orientierung der Steuerpflichtigen Kenntnis erlangen.

Keine vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaften

Im Gesetz befindet sich eine bedeutende Lücke, womit die vollständige steuerliche Gleichstellung verhindert wird: Nicht enthalten ist eine Erweiterung des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 19 Abgabenordnung. Es geht dort um eine Aufzählung steuerlich geförderter gemeinnütziger Zwecke. Die Förderung des Schutzes von Lebenspartnerschaften bleibt – im Gegensatz zu Ehen und Familien – außen vor. Die nicht vollzogene Gleichstellung an dieser Stelle ist eine rein ideologisch motivierte politische Willkürentscheidung. Im steuerlichen Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht erfolgt also keine vollständige Gleichstellung!

Gefahr des Zwangsoutings besteht weiter

Die Bundesregierung kann in ihrer Antwort die Befürchtungen von verpartnerten Schwulen und Lesben nicht ausräu­men, dass die derzeitige Anwendung eines Sonderverfahrens beim Lohnsteuerabzug die Gefahr eines Zwangsoutings gegenüber der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber birgt. Der Verweis der Bundesregierung, dass aus den lohnsteuerlichen Angaben nicht ersichtlich wäre, ob eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft vorliege, verkennt die Realität, weil sie völlig den zeitlichen Zusammenhang zwischen den Problemen beim Lohnsteuerverfahren und den neu geschaffenen Regelungen zur Besteuerung von Lebenspartnerschaften ignoriert.

Die derzeitige Nichtanwendung des ELStAM-Verfahrens vermittelt durch ihren Beginn, nämlich nach Umsetzung der einkommensteuerlichen Gleichstellung zum 18. Juli 2013, ihre Dauer und ihr künftiges Ende, nämlich nach Umsetzung der melderechtlichen Voraussetzungen, deutliche Hinweise auf die sexuelle Orientierung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Damit mit auch in einer Ehe drei solche Ereignisse zusammenfallen, bedarf es schon eines großen Zufalls…

Fazit

Susanna Karawanskij, Mitglied im Finanzausschuss, kommentiert die Ergebnisse der Kleinen Anfrage: "Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können CDU und CSU nicht von der Diskriminierung der Lebenspartnerschaft von Lesben und Schwulen gegenüber der Ehe lassen. Sie verhalten sich hier wie kleine, bockige Kinder. Traurig ist, dass die SPD mitspielt, obwohl sie in ihrem Wahlprogramm das Gegenteil versprach. Die SPD knickt damit erneut im Steuerbereich gegenüber dem Koalitionspartner ein.

Die Bundesregierung verkennt zudem völlig die Gefahr eines Zwangsoutings von verpartnerten Lesben und Schwulen gegenüber ihrem Arbeitgeber. Hier bleiben wir am Ball und kämpfen weiter für die Rechte von verpartnerten Lesben und Schwulen."

linksfraktion.de, 12. Juni 2014