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Krankenkassen auf Abwegen

Im Wortlaut von Harald Weinberg,

Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Anfang Oktober gestand in einem Interview öffentlich, dass Krankenkassen Ärztinnen und Ärzte dazu anhalten, Patientinnen und Patienten auf dem Papier kränker zu machen als sie es tatsächlich sind. Ziel dieser Tricksereien mit den Diagnosen ist es, mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. So haben Krankenkassen versucht, die ärztlichen Diagnosen nachträglich zu manipulieren. Es wurden aber auch Ärztinnen und Ärzte durch Krankenkassen oder eigens angeheuerte Dienstleister darin „beraten“,  Diagnosen anzugeben, die den Kassen höhere Zuweisungen ermöglichten. In sogenannten Betreuungsstrukturverträgen wurden hierzu teilweise sogar Zusatzhonorare vereinbart – auch ohne dass die Patientinnen und Patienten eine bessere Versorgung erhalten. Es sollen Versicherte zu Arztbesuchen aufgefordert worden sein, damit durch eine erneute Diagnose zusätzliches Geld aus dem Gesundheitsfonds fließt. Dieses sogenannte „Up-Coding“ ist kein neues Phänomen, doch das Ausmaß war bislang unbekannt. Nach Angaben der TK bedeuten die Schummeleien Mehrausgaben in Höhe von 1 Milliarde Euro – Geld, das schnell zu Zusatzbeiträgen führt, die allein die Versicherten bezahlen. So ist es sicher kein Zufall, dass von 2013 bis 2015 die finanziell interessanten Diagnosen um 50 Prozent stärker gestiegen als andere.

Auch die konkreten Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten können beunruhigen. Beispielsweise berichtete eine Versicherte, ohne ihr Wissen als Diabetes-Patientin diagnostiziert worden zu sein (Welt am Sonntag vom 18.09.2016). Auch für Versicherungen mit Gesundheitscheck, etwa zur Berufsfähigkeit, können die Betroffenen Nachteile davontragen.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Bundesregierung zur „Krankfärberei der Versicherten“ durch gesetzliche Krankenkassen befragt und werten hier nun die Antworten aus.

Zunächst ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung alle bekannten Praktiken des „Up-Coding“ als klar illegal einstuft. Ebenso verstoßen Ärztinnen und Ärzte gegen Berufs- und Sozialrecht, wenn sie die ausgestellten Diagnosen nicht ausschließlich am Wohl der Patientinnen und Patienten ausrichten. Umso alarmierender ist die Tatsache, dass fast alle Kassenärztlichen Vereinigungen Betreuungsstrukturverträge abgeschlossen haben, obwohl sie selbst für die Überwachung der vertragsärztlichen Pflichten zuständig sind. Die Bundesregierung hat bestätigt, dass alle Praktiken außer die der direkten Beeinflussung von Versicherten durch Krankenkassen, bekannt sind. Umso skandalöser ist die Tatsache, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) und die zuständigen Landesbehörden als zuständige Aufsichtsbehörden diesem Treiben keinen Einhalt geboten haben. Besonders die Landesbehörden scheinen ihrer Aufsichtspflicht eher lax nachzukommen. Man gehe jedem Hinweis nach, heißt es, aber es scheint nur wenig Eigeninitiative zu existieren. Da verwundert es nicht, dass die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber hat, in welchem Umfang hier getrickst wird und mit welchen Mehrkosten die Versicherten zu rechnen haben.

Wieder einmal zeigt sich, dass der von CDU/CSU, SPD und Grüne so gerne propagierte Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung nicht um Qualität, sondern um Geld geführt wird. Die Vermarktlichung der gesetzlichen Krankenkassen treibt nicht nur wenig patientenfreundliche, sondern auch kriminelle Blüten. Wenn Kassen und Ärzteschaft zusammen vereinbaren, Mittel der Solidargemeinschaft zu verschwenden, ist das eine Form der Korruption. Dazu passt, dass die Aufsichtsbehörden offenbar auf dem Wettbewerbsauge blind sind und bekannten Praktiken nur sehr unzureichend nachgegangen wurde. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie endlich auf eine einheitliche Aufsicht hinwirkt und das BVA empfindliche Strafen bei Rechtsverstößen verhängen kann.

Die Ökonomisierung des Gesundheitssystems betrifft auch die Krankenkassen. Als mittelbare Staatsverwaltung sollten sie nicht Eigeninteressen verfolgen, sondern dem Gemeinwohl dienen. Krankenkassen untereinander in Konkurrenz zu setzen führt nicht zu einer besseren Versorgung von Patientinnen und Patienten, sondern beschädigt den solidarischen Charakter der gesetzlichen Krankenversicherung.