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Kopftuchverbot aufheben – auch in Hessen

Nachricht von Christine Buchholz,

Ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, das hessische Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst aufzuheben, ist erst einmal gescheitert. Mit einem endgültigen Urteil ist allerdings erst später zu rechnen. Dazu erklärt Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„Die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin gegen das Kopftuchverbot ist zu begrüßen, die Ablehnung einer Eilentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf auch vor dem öffentlichen Dienst nicht haltmachen. Das hessische Verbot sorgt nicht für einen neutralen Staat, sondern für eine Diskriminierung der muslimischen und jüdischen Minderheiten in Deutschland. DIE LINKE befürwortet eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Um das zu gewährleisten muss der Staat neutral sein.

Ein neutraler Staat darf allerdings seinen Angestellten nicht vorschreiben, wie sie ihre Religion ausüben sollen. Ein Kopftuch oder eine Kippa sagt etwas aus über das Verhältnis der Trägerin oder des Trägers zur Religion aus, nicht über deren Verhältnis zum Staat. Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner endgültigen Entscheidung die hessische Regelung zurückweist und Glaubensfreiheit auch im öffentlichen Dienst wieder möglich macht.“